Kostenloses Online-Seminar „Stecker-Solargeräte für Balkon/Terrasse – Einfach selbst Strom erzeugen" am 5. Mai. um 16.00 Uhr. Jetzt anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

VZB mahnt Solaranlagen-Anbieter ab

Pressemitteilung vom
Allgemeine Geschäftsbedingungen strapazieren die Kund:innen

Spätestens seit dem Anstieg der Energiepreise interessieren sich viele Verbraucher:innen in Brandenburg für Solaranlagen. Aktuell kommt es vielerorts zu Engpässen bei der Beschaffung und Einrichtung dieser heimischen Kraftwerke. Aber auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mancher Anbieter verärgern die Menschen – enthalten sie doch teilweise unklare Liefervereinbarungen und ausufernde Vorleistungspflichten. Zwei Anbieter hat die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) daher nun erfolgreich abgemahnt.

Off

Bei der VZB beschweren sich derzeit Kund:innen, die Probleme mit Anbietern für heimische Solaranlagen haben. „Hauptgründe für die Auseinandersetzungen sind unklare Liefertermine und umfangreiche Vorleistungspflichten der Kund:innen“, erläutert Dunja Neukamp, Juristin bei der VZB, und ergänzt: „Auf diese Regelungen sollten Verbraucher:innen beim Vertragsschluss ein besonderes Augenmerk legen.“

Umfangreiche Vorleistungspflicht

Der Anbieter DDV DeinStrom Direktvertrieb GmbH aus Zossen verlangte beispielsweise von einem Kunden bereits vor Lieferung und Montage der Solarmodule „50% Materialanzahlung sofort nach Auftragsbestätigung“. Im konkreten Fall waren das über 13.000 Euro. Noch vor endgültiger Fertigstellung der Photovoltaikanlage sollte gemäß der AGB der restliche Rechnungsbetrag gezahlt werden. Eine solch ausgedehnte Vorleistungsregelung hält die VZB für unzulässig und bezieht sich dabei auf verschiedene Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH). „Kund:innen verlieren sämtliche Sicherungs- und Druckmittel, falls der Anbieter nicht oder nicht wie vereinbart leistet“, führt Neukamp aus und ergänzt: „Außerdem wälzt das Unternehmen das Insolvenzrisiko auf die Kund:innen ab, was bei einem Kaufpreis von fast 30.000 Euro wie im Beschwerdefall ein beträchtliches Risiko darstellt.“ Der Anbieter zeigte sich grundsätzlich einsichtig und hat erklärt, dass diese Formulierung im Auftragsformular nicht mehr verwendet wird.

Lieferfristen unklar

In einem weiteren Fall ging die VZB erfolgreich gegen eine unzulässige Bedingung vor, die sich aus ihrer Sicht ebenfalls nachteilig für die Kund:innen auswirkte. Ein Verkäufer von Solaranlagenkomponenten hatte in seinen AGB geregelt, dass der angegebene Liefertermin „unverbindlich“ sei. „Das heißt nichts anderes, als dass die Lieferzeitangabe wie beim Lotto „ohne Gewähr“ erfolgt und der Anbieter sich nicht verpflichtet sieht, diese einzuhalten,“ erklärt Neukamp. Die Juristin stellt klar: „Für Kund:innen muss deutlich erkennbar sein, wie lange sie höchstens auf die Ware warten müssen. Denn nur so kann ich wissen, wann ich dem Händler zum Beispiel eine Nachfrist setzen und einen Rücktritt vom Vertrag in Erwägung ziehen kann.“ Auch in diesem Fall verzichtet der Anbieter künftig auf die von der VZB monierte Regelung. 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.
Stethoskop auf einem Tisch neben einem Laptop

Arzttermin online buchen mit Doctolib und Jameda: Nicht nutzerfreundlich

Einen Arzttermin online buchen – das wirkt einfach, vor allem, wenn die Praxis telefonisch schwer erreichbar ist. Doch ein aktueller Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt: Die bekannten Plattformen Doctolib und Jameda sind alles andere als nutzerfreundlich.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Koalitionsvertrag 2025: Was er für Verbraucher:innen bedeutet

Die nächste Bundesregierung aus Union und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag etliche Maßnahmen angekündigt, die den Alltag von Verbraucher:innen verbessern sollen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat 100 dieser Vorhaben geprüft – mit gemischtem Fazit, auch wenn die Richtung stimmt.