Kostenloses Online-Seminar „Stecker-Solargeräte für Balkon/Terrasse – Einfach selbst Strom erzeugen" am 5. Mai. um 16.00 Uhr. Jetzt anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Wann Eltern für ihre Kinder haften

Pressemitteilung vom
Zum Weltkindertag: Verbraucherzentrale erklärt rechtliche Hintergründe

„Eltern haften für ihre Kinder“, so steht es auf zahlreichen Schildern geschrieben. Wie genau dieser Spruch rechtlich zu verstehen ist und wann Eltern überhaupt nicht haften, erklärt Annalena Marx, Pressesprecherin der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).

Off

Verletzung der Aufsichtspflicht als Voraussetzung

Laut Gesetz haften Kinder unter 7 Jahren gar nicht. „Bei der Frage, ob Eltern für ihre so jungen Kinder haften, kommt es darauf an, ob sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben“, erklärt Marx.

So sehen Gerichte je nach Alter des Kindes und konkreter Situation unterschiedlich lange Zeiträume vor, die Eltern es unbeaufsichtigt lassen dürfen. War das Kind länger unbeaufsichtigt und hat in dieser Zeit etwas angestellt, kommt eine Haftung der Eltern wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht in Frage. War das jedoch nicht der Fall, müssen Eltern auch nicht haften. „Dann haben Geschädigte mitunter das Pech, keinen Anspruchsgegner zu haben“, so Marx.

Haftung durch Kinder bei Einsichtsfähigkeit

Kinder, die älter als sieben Jahre alt sind, können für ihr Verhalten bereits selbst haften – allerdings nur, wenn davon auszugehen ist, dass sie zum Zeitpunkt des Schadens reif genug waren, die Gefahrensituation einschätzen zu können. Waren sie das, dann können sie selbst verpflichtet werden, Schmerzensgeld oder Schadenersatzansprüche zu bezahlen.  Der Anspruch richtet sich also nicht gegen die Eltern, auch wenn diese den Schaden gegebenenfalls übernehmen „Diesen Stress können sich Familien ersparen. Der Abschluss einer Familienhaftpflichtversicherung ist unbedingt zu empfehlen“, so Marx.

Ist davon auszugehen, dass ein Kind die Folgen seines Tuns noch nicht richtig einschätzen konnte, könnten die Eltern haftbar sein. Auch in diesem Fall kommt eine Haftung der Eltern aber nur in Frage, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Käufe erst mit Genehmigung wirksam

Immer wieder stellt sich auch die Frage, ob Kinder an Verträge gebunden sind, die sie ohne das Wissen oder die Zustimmung ihrer Eltern abschließen. „Zusammenfassend lässt sich sagen: Wenn Kinder und Jugendliche auf eigene Faust Einkäufe tätigen, die über das ihnen zur Verfügung stehende Taschengeld hinausgehen, dann werden diese Verträge erst mit Genehmigung der Erziehungsberechtigten wirksam“, sagt Marx.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Stethoskop auf einem Tisch neben einem Laptop

Arzttermin online buchen mit Doctolib und Jameda: Nicht nutzerfreundlich

Einen Arzttermin online buchen – das wirkt einfach, vor allem, wenn die Praxis telefonisch schwer erreichbar ist. Doch ein aktueller Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt: Die bekannten Plattformen Doctolib und Jameda sind alles andere als nutzerfreundlich.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Koalitionsvertrag 2025: Was er für Verbraucher:innen bedeutet

Die nächste Bundesregierung aus Union und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag etliche Maßnahmen angekündigt, die den Alltag von Verbraucher:innen verbessern sollen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat 100 dieser Vorhaben geprüft – mit gemischtem Fazit, auch wenn die Richtung stimmt.
Ein Smartphone zeigt die UK-Regierungswebsite zur Beantragung der elektronischen Reisegenehmigung (ETA) für das Vereinigte Königreich an. Im Hintergrund ist ein verschwommener Bildschirm mit weiteren Informationen zur ETA sichtbar.

ETA für Großbritannien beantragen – Wie erkenne ich betrügerische Seiten?

Seit April 2025 ist für Reisen nach Großbritannien eine ETA nötig, wenn kein anderer Aufenthaltstitel oder Visum vorliegt. Wer nicht genau hinsieht, zahlt schnell das Zehnfache des offiziellen Preises – und hat immer noch keine Einreisegenehmigung.