Kostenloses Online-Seminar "Fassade, Dach und Heizung. Welche Einzelmaßnahmen sind sinnvoll?" am 9. September um 15.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Wenn gute Vorsätze vor verschlossener Tür stehen

Pressemitteilung vom
Geschlossene Fitnessstudios und Sportvereine: Verbraucherzentrale informiert mit Online-Check zu rechtlichen Fragen

Endlich mehr Sport zu machen, das ist im Januar ein häufig formulierter guter Vorsatz. Doch was, wenn das Fitnessstudio oder der Sportverein längere Zeit geschlossen hat? Mit dem Corona-Vertrags-Check bieten die Verbraucherzentralen online kostenlose und unkomplizierte erste Hilfe für den Einzelfall. Hier erfahren Verbraucher:innen zum Beispiel, in welchen Fällen sie bezahlen müssen oder ob ihnen ein Kündigungsrecht zusteht.  

Off

Der Corona-Vertrags-Check ist eine interaktive Online-Anwendung auf der Webseite der Verbraucherzentralen, die rund um die Uhr kostenlos rechtliche Fragen zum eigenen Fall beantwortet. Neben Informationen zu gestrichenen Fitness-Angeboten erhalten Nutzer beispielsweise auch Hilfestellungen zu ihren Rechten bei anderen ausgefallenen Veranstaltungen oder zu Fällen, in denen private Feiern nicht stattfinden können.

Die besonders häufig gestellte Frage, ob eine vorzeitige Kündigung des Vertrages mit einem Fitnessstudio in der aktuellen Lage möglich ist, muss Robert Bartel, Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) jedoch verneinen. „Für eine außerordentliche Kündigung reicht eine vorübergehende Schließung des Fitnessstudios wegen Corona in der Regel nicht aus“, so Bartel. Schließlich kann man die Dienstleistung später wieder in Anspruch nehmen. Er empfiehlt betroffenen Verbrauchern trotzdem, Kontakt mit dem Fitnessstudio aufzunehmen. „Eine Lösung des Problems kann beispielsweise sein, den Vertrag zeitweise ruhen zu lassen, bis Kunden die Leistungen wieder in Anspruch nehmen können. Das heißt, sie müssen für diesen Zeitraum nichts bezahlen“, so der Jurist.

Anders sieht es im Sportverein aus. Hier bezahlen Mitglieder in erster Linie dafür, dass sie Mitglied sind und nicht für konkrete Trainingsmöglichkeiten. Beitragszahlungen ruhen zu lassen, kommt daher grundsätzlich nicht in Frage.

Wer beispielsweise eine Zehnerkarte für Sportkurse erworben hat, dessen Rechte hängen davon ab, ob der Veranstalter Termine für die Kurse festgelegt hat. „Konkrete Termine gelten als ein wesentlicher Bestandteil eines Vertrages“, sagt Bartel. In diesem Fall können Käufer vom Vertrag zurücktreten und die anteiligen Erstattungskosten für nicht genutzte Kurse zurückverlangen. Einen Gutschein müssen sie nur dann akzeptieren, wenn sie die Karten vor dem 8. März 2020 erworben haben. Handelt es sich um Karten, die an keine konkreten Termine gekoppelt waren, haben Verbraucher in der Regel keine Erstattungsansprüche. 

Für individuelle Fragen können Verbraucher die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:


Wer keinen Beratungsbedarf hat, aber fragwürdige Geschäfte und Abzocke im Kontext der Corona-Pandemie melden möchte, nutzt dafür die Beschwerde-Box.

Hilfe zur Selbsthilfe finden Verbraucher auf dem umfangreichen Webportal der VZB:  www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/corona.


Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht. 
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf. 

Interaktives Element

Corona-Vertrags-Check: Gutschein oder Geld zurück?

Sie fragen sich, ob Sie für einen Vertrag bezahlen müssen, der aufgrund der Corona-Krise nicht eingehalten werden kann? Hier finden Sie rechtliche Ersteinschätzungen zu den häufigsten Fragen rund um Kaufverträge und sonstige Dienstleistungen.

Hanteln in einem Fitnessstudio

Corona-Pandemie: Regelungen im Freizeitbereich

Ob beim Sport im Fitnessstudio, beim Friseur bis hin zum Restaurantbesuch: Hier erfahren Sie, worauf Sie im Freizeitbereich achten müssen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

BMUV-Logo

Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.