Kostenloses Online-Seminar "Fassade, Dach und Heizung. Welche Einzelmaßnahmen sind sinnvoll?" am 9. September um 15.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Zählerstände zum Jahreswechsel dokumentieren

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale rät, Gas- und Stromzähler abzulesen

Gas- und Strompreisbremse, unzählige Preiserhöhungen, Änderungen der Mehrwertsteuerhöhe und vieles mehr werden die Energieabrechnungen in den kommenden Monaten und Jahren für Verbraucher:innen zu einer echten Herausforderung machen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) empfiehlt, die Zählerstände zum Jahreswechsel zu notieren.

Off

Die Energiekrise verlangt den Verbraucher:innen viel ab. Die steigenden Preise belasten die Haushalte, Gas- und Strompreisbremse werfen viele Fragen auf und auch die Entlastungspakete sind nicht einfach zu verstehen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg erreichen seit Monaten zahlreiche Anfragen zum Energierecht. Es besteht ein großer Erklärungsbedarf.

Zum Jahreswechsel empfiehlt die VZB den Verbraucher:innen, ihre Gas- und Stromzählerstände zu erfassen. „Da einige Neuerungen zum neuen Jahr wirksam werden, können abgelesene Zählerstände hilfreich sein, zum Beispiel zur späteren Kontrolle der zu erwartenden Energieabrechnungen“, so Rico Dulinski, Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Die Dokumentation sollte zunächst für den persönlichen Gebrauch erfolgen. „Eine unaufgeforderte Mitteilung an den Energieversorger ist derzeit nicht notwendig“, so Dulinski.

Aktuelle Informationen finden Interessierte auch auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/aktuelle-meldungen/energie/gaspreisbremse-strompreisbremse-dezemberabschlag-faq-zur-energiekrise-76138

Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie, dass die Verbraucherzentrale Betriebsferien macht und ab dem 2. Januar 2023 wieder für Sie da ist.

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Mietkosten im Griff
Der Ratgeber „Mietkosten im Griff“ – gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund herausgegeben…
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.