Brandenburger Verbraucher:innen melden derzeit gehäuft Zahlungsaufforderungen des Finanzdienstleisters Klarna Bank AB (publ), deren Ursprung ihnen unbekannt ist. Den Betroffenen gemein ist, dass ihre Daten in öffentlichen Telefonbüchern aufzufinden sind. Die Verbraucherzentrale Brandenburg gibt Tipps zum Umgang mit diesen Anschreiben.
Der Brief, der als „Letzte Mahnung“ von Klarna ins Haus flattert, ist häufig der allererste Hinweis für Verbraucher:innen darauf, dass Fremde die eigenen Daten für Vertragsabschlüsse missbräuchlich genutzt haben. Die vor diesem Brief erfolgte Korrespondenz zwischen Klarna und dem Schuldner ist vermutlich über von diesem dafür eigens angelegte E-Mail-Adressen erfolgt. Erst wenn die Zahlung auch nach mehreren Mahnungen über diese E-Mail ausbleibt, greift der Zahlungsabwickler Klarna zur postalischen Erinnerung „Letzte Mahnung“. „Die erstmals nun unter ihrer richtigen Adresse angeschriebenen Verbraucher:innen fallen dann aus allen Wolken, können sie mit der Forderung von Klarna doch gar nichts anfangen“, erklärt Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Strafanzeige stellen und Anbieter informieren
Auch wenn die Forderungen gegenüber der angeschriebenen Person unberechtigt sind, sollte man das Schreiben nicht einfach in den Papierkorb befördern. Betroffene sollten unbedingt Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten. „Es ist außerdem wichtig, Klarna nachweisbar zu informieren, dass die Daten ohne eigene Kenntnis missbräuchlich von Fremden verwendet wurden“, rät Kahnert. Der Finanzdienstleister selbst weiß ohne den Hinweis der Verbraucher:innen nicht, dass ein Identitätsmissbrauch vorliegt.
Klarna bietet dafür zwar eine Kommunikation per Telefon oder Chat an. Die VZB empfiehlt Betroffenen aber, die Informationen so zur Verfügung zu stellen, dass man den Eingang bei Klarna nachweisen kann. Dafür stellt sie Betroffenen auch einen Musterbrief bereit, den man am besten als Einwurfeinschreiben an Klarna schickt: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sites/default/files/2020-09/Musterbrief_Identitaetsdiebstahl_0.pdf
„Wer sich nicht aktiv kümmert und über den Identitätsdiebstahl informiert, erhält möglicherweise weitere Post. Zum Beispiel vom nachgeschalteten Inkassounternehmen oder gar einen Mahnbescheid vom Gericht“, ergänzt die Verbraucherschützerin. Diesem Lauf sollte man möglichst frühzeitig Einhalt gebieten, um sich weiteren Ärger zu ersparen.
Wer Probleme mit einer aus seiner Sicht unberechtigten Forderung hat, kann sich bei der Verbraucherzentrale Brandenburg beraten lassen:
- Vor-Ort- oder Telefonische Beratung, Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung,
- E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.