Kostenloses Online-Seminar "ETF-Sparen für Einsteiger:innen" am 3. April um 17.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Alltagsbildung im Klassenzimmer: jetzt als Verbraucherschule bewerben

Pressemitteilung vom
Fake-Shops, unseriöse Finanztipps auf Social Media oder Greenwashing: Fallstricke lauern auch im Alltag junger Verbraucher:innen überall. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) setzt sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche in der Schule nicht nur Mathe und Deutsch pauken, sondern auch auf diesen Alltag vorbereitet werden. Schulen, die sich besonders engagieren, ehrt der vzbv mit der Auszeichnung Verbraucherschule. Schulen können sich ab sofort bewerben.
Off

 „Junge Menschen sind viel häufiger Verbraucher:innen als ihnen selbst vielleicht bewusst ist. Werbeflut, Green Claims aber auch Fake-Shops oder Phishing-Mails gehören mittlerweile zum Alltag. Umso wichtiger ist es, dass Schulen Kinder und Jugendliche darin unterstützen, sich in ihrem Konsumalltag zurecht zu finden“, so Annalena Marx, Sprecherin der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). 

Bereits 2013 hat sich die Kultusministerkonferenz darauf verständigt, Verbraucherbildung flächendeckend in die Lehrpläne aufzunehmen. Passiert ist bislang allerdings wenig: In nur acht Bundesländern gibt es Vorgaben zu Verbraucherbildung an Schulen.

Verbraucherschulen in Brandenburg
Diese Schulen aus Brandenburg konnten die Jury bereits von sich überzeugen und wurden in der vergangenen Auszeichnungsrunde als Verbraucherschule geehrt:

Gesamtschule der Stadt Ludwigsfelde, Ludwigsfelde, Verbraucherschule Silber

Gesamtschule Treuenbrietzen, Treuenbrietzen, Verbraucherschule Bronze

Leibniz-Gymnasium, Potsdam, Verbraucherschule Gold

Grundschule Wilhelm Busch, Königs Wusterhausen, Verbraucherschule Bronze

Verbraucherschule werden 
Verbraucherbildung ist Alltagsbildung. Sie ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe und trägt zur Chancengleichheit bei. Junge Menschen werden so zu starken Verbraucher:innnen von morgen. Sie lernen, ihren Alltag zu gestalten. Die Auszeichnung Verbraucherschule richtet sich an alle allgemein- und berufsbildenden Schulen.

Bis zum 30. September 2025 können sich Schulen als Verbraucherschule bewerben. Voraussetzung ist, dass sie im Schuljahr 2023/2024 und/oder im Schuljahr 2024/2025 Aktivitäten in mindestens einem der vier Handlungsfelder der Verbraucherbildung umgesetzt haben: 

-    Ernährung & Gesundheit 
-    Finanzen, Marktgeschehen & Verbraucherrecht 
-    nachhaltiger Konsum & Globalisierung 
-    Medien & Information.

Je nach Inhalt, Umfang und langfristiger Verankerung der Aktivitäten ist eine Bewerbung in den Kategorien Bronze, Silber und Gold möglich. 

Schulen, die Verbraucherschule werden möchten, und Lehrkräfte unterstützt der vzbv mit kostenlosen Online-Fortbildungen, qualitätsgeprüften Unterrichtsmaterialien aus dem Materialkompass und einem Newsletter mit Good-Practice-Beispielen und aktuellen Informationen. Alle weiteren Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden interessierte Schulen unter www.verbraucherschule.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
ratloses Ehepaar

Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.
Nahaufnahme eines Rezeptscheins vom Arzt, auf dem "Privat" als Krankenkasse eingetragen ist.

Beitragssteigerung bei privater Krankenversicherung: Was nun?

Viele privat Krankenversicherte waren in letzter Zeit von deutlichen Beitragserhöhungen betroffen. Wir zeigen Wege, wie Sie auf einen solchen Bescheid reagieren, wo Sie eventuell Geld sparen können und nennen die jeweiligen Vor- und Nachteile.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).