Ungewollt angerufen zu werden kennen viele, doch manchmal geht es noch weiter: Plötzlich soll man einen Vertrag abgeschlossen haben, an den man sich gar nicht erinnert. Besonders beliebt: angebliche Lotterieverträge. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erläutert die gängige Masche und gibt Tipps, wie man sich erfolgreich zur Wehr setzt.
Erste Stufe: Verwirrung und Sorge auslösen
Eine der erfolgreichsten Maschen am Telefon funktioniert so: Die anrufende Person – von einem Unternehmen, dessen Namen meist nicht richtig zu verstehen ist – überrascht die Betroffenen zunächst mit der Kenntnis zahlreicher persönlicher Daten. Name, Adresse und Geburtstag. Dann folgt die Aussage, die Angerufenen hätten an einem Gewinnspiel teilge-nommen und dabei einen Lotterie- oder anderweitigen Vertrag abgeschlossen. Dies hätten die Betroffenen wohl übersehen und müssen nun ein Jahr lang monatlich 79 Euro zahlen. „Ein stattlicher Betrag für etwas, an das sich die Geschädigten nicht erinnern“, so Martina Roggenkamp, Rechtsberaterin bei der VZB und ergänzt: „Betroffene sind natürlich oft erstmal verwirrt und besorgt.“
Zweite Stufe: Vermeintliche Lösung präsentieren
Das Gegenüber am Telefon nutzt diese Emotionen und hält teilweise auch schon eine „Lösung“ parat: Das Unternehmen könne die Kündigung übernehmen, der Betrag reduziere sich dann auf drei Monatsraten. Jetzt fehlt nur noch ein „Ja“ der betroffenen Person. Häufig fordern die Anrufenden zudem noch die Kontonummer, um die anfallenden Beträge abbu-chen zu können. Hier ist Vorsicht geboten. Persönliche Daten, vor allem Bankverbindungen, sollten niemals am Telefon weitergegeben werden. Wer standhaft bleibt, entgeht der Falle – muss aber mit weiteren Anrufen rechnen. Roggenkamp dazu: „Manche Betroffene fühlen sich durch die wiederholten Anrufe unter Druck gesetzt und geben schließlich doch nach.” Besser ist es daher, die genutzten Telefonnummern zu blockieren oder sofort aufzulegen, wenn ein erneuter Anruf erfolgt.
Dritte Stufe: Vertragsbestätigung geht ein
Häufig erhalten Betroffene, die am Telefon ungewollt in einen Vertrag eingewilligt haben, eine schriftliche Vertragszusammenfassung. Viele Verträge sind nämlich nur mit schriftlicher Bestätigung gültig. So hielt ein Verbraucher nach mehreren Telefonaten beispielsweise überrascht ein Schreiben mit „Willkommen zu Ihrer Deutschen Schutz- & Vorteilsgesellschaft-Mitgliedschaft“ in den Händen. Er sollte von nun an teure Versicherungsleistungen bezahlen. Die VZB recherchierte: Das vermeintliche Unternehmen besitzt hier weder eine Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung, noch ließ es sich unter der im Anschreiben des Verbrauchers angegebenen deutschen Adresse in Mecklenburg-Vorpommern kontaktieren. Auch dem Gewerbeamt war das Unternehmen unbekannt.
Erfolgreich zur Wehr setzen
Die VZB unterstützte den Betroffenen in diesem Fall beim Widerruf des Vertrages und empfahl, keine Zahlungen zu leisten. Da er sich seiner Rechte nun bewusst war, konnte er zukünftige Anrufe zudem leichter ignorieren. „Es lohnt immer, sich gegen derartige Forderun-gen aktiv zur Wehr zu setzen. Mit dem 14-tägigen Widerrufsrecht haben Verbraucher:innen ein gutes Mittel in der Hand, um langanhaltenden Streitigkeiten mit wenig Aufwand aus dem Weg zu gehen“, ermutigt Roggenkamp alle Betroffenen. Bei untergeschobenen Verträgen sollte man zudem Strafanzeige erstatten. Unterstützung für Betroffene gibt es bei der Verbraucherzentrale:
- Vor-Ort- oder Telefonische Beratung, Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung,
- E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung