Die Nutzerzahlen für Carsharing steigen seit Jahren. Das Modell ist beliebt, bietet vor allem in Städten eine flexible Alternative zum eigenen Auto. Doch wie gelingt der pragmatische Umgang mit bereits vorhandenen Kratzern am Fahrzeug, was gilt es beim Versicherungsschutz zu beachten und weshalb fallen beim Abstellen des Autos manches Mal unnötige Kosten an? Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) beantwortet diese und weitere Fragen und gibt Tipps, wie die Nutzung von Carsharing ohne unnötige Kosten gelingt.
Vor der Miete vergleichen: Anbieter, Tarife und Zusatzbeträge
Carsharing-Dienste bieten Fahrzeuge auch für kurze Zeiträume, minuten- oder stundenweise, zur Miete an. Dabei gibt es verschiedene Modelle: stationsbasiertes Carsharing, bei dem die Rückgabe nur an bestimmten Stationen möglich ist, und sogenanntes Free-Floating-Carsharing. Bei letzterem ist die Rückgabe an beliebigen Orten innerhalb eines Geschäftsgebiets möglich. Je nach Nutzung können sich eher strecken- oder zeitgebundene Tarife lohnen. „Ein häufiger Stolperstein in der Praxis sind zusätzliche Kilometer und längere Mietzeiten, die über das ursprünglich gebuchte Kontingent hinausgehen. Zusatzbeträge hierfür können den Preis stark in die Höhe treiben“, sagt Annalena Marx, Sprecherin der VZB. Daher sei gute Planung wichtig: Einen Überblick über mögliche Anbieter und Tarife geben Vergleichsportale. Gerade in ländlichen Regionen lohnt sich die Suche aber auch abseits der großen Portale, um auf lokale Anbieter zu stoßen.
Bei Bedarf anpassen: Versicherungsschutz
Im Gegensatz zu den Versicherungslösungen konventioneller Autovermietungen beinhalten die von Carsharing-Unternehmen angebotenen Policen häufig eine höhere Selbstbeteiligung. „Oft besteht die Möglichkeit, die Selbstbeteiligung gegen einen Aufpreis zu reduzieren oder auszuschließen. Auch das Abschließen einer separaten Versicherung gerade bei häufiger Nutzung von Carsharing kann eine Möglichkeit sein – hier gilt es, die Bedingungen und die Kosten abzuwägen“, so Marx.
Vor Fahrtantritt anfertigen: Fotos für den Fall der Fälle
Wer häufig wechselnde Fahrzeuge nutzt, hat damit zu tun, diese auf etwaige Schäden zu überprüfen. „Oft stellen Verbraucher:innen sich die Frage, ob die Meldung eines kleinen Kratzers tatsächlich nötig ist“, so Marx. Sie rät grundsätzlich dazu, alle Schäden zu melden. Dabei kann es eine praktische Hilfe sein, vor Fahrtantritt und nach Fahrtende Fotos oder ein Video des Fahrzeuges anzufertigen. So haben Nutzer:innen angefertigtes Bildmaterial in der Hinterhand, sollte es später zu Streitigkeiten über das Vorhandensein von Schäden kommen. „Grundsätzlich haften Kund:innen nur für Schäden, die sie selbst verursacht haben – und dieses Verschulden muss ihnen nachgewiesen werden“, so Marx.
Im Geschäftsgebiet abstellen: Rückgabegebühren vermeiden
Beim sogenannten Free-Floating-Carsharing legen Anbieter Geschäftsgebiete fest, innerhalb derer ihre Fahrzeuge verfügbar sind und vor allem: innerhalb derer Nutzer:innen sie auch zurückgeben müssen. Steht das Auto nach der Rückgabe außerhalb des Geschäftsgebietes, können Rückgabegebühren anfallen oder die Rückgabe ist sogar unmöglich – etwa, wenn das Auto in Brandenburg auf dem Land statt in Berlin steht. Gleichzeitig gilt es, den genauen Abstellplatz auch innerhalb des Geschäftsgebietes zu beachten. Parkhäuser und private Grundstücke scheiden so beispielsweise in der Regel als Abstellorte nach beendeter Miete aus, für Flughäfen gelten häufig besondere Regelungen. Wer das Auto zwischenzeitlich ins Ausland fahren möchte, sollte unbedingt vorab prüfen, ob und zu welchen Bedingungen dies möglich ist, sonst kann es zu teuren Überraschungen kommen.
Individuelle Beratung
Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
- Vor-Ort- oder telefonische Beratung,
- Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr)
- oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung