Kostenloses Online-Seminar "ETF-Sparen für Einsteiger:innen" am 3. April um 17.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Statt Gewinn: Kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale warnt vor Abofalle

In der Beratung der Verbraucherzentrale melden sich wöchentlich Betroffene von untergeschobenen Zeitschriftenabonnements. Häufig wissen Verbraucher:innen nicht, wie sie zu diesen ungewollten Verträgen gekommen sind. Aktuell scheint die Teilnahme an einem Gewinnspiel ein Auslöser für überraschende Verträge zu sein. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erklärt, wie die Masche funktioniert und gibt Tipps zum Schutz.

Off

Gewinnspiele auf Datenjagd
Häufiger Auslöser für ungewollte Verträge ist die Teilnahme an einem Gewinnspiel im Internet. Es ist einfach verlockend – wenige Klicks und schon hat man vermeintlich Gewinn-chancen auf ein E-Bike oder einen Einkaufsgutschein im Wert von 500 Euro. Gratis ist die Teilnahme jedoch oft nicht. „Bezahlt wird mit den eigenen Daten“, erläutert Rechtsberaterin Sabine Weiß von der VZB. Viele Verbraucher:innen ahnen gar nicht, in welchen Ausmaßen das geschieht. Mit der Anmeldung zu einem aktuell in der Beratung auffällig gewordenen Gewinnspiel und dem Klick auf den prominent platzierten Button „Akzeptieren und weiter“ wird insgesamt 118 Unternehmen die Kontaktaufnahme zu Werbezwecken per Telefon, E-Mail beziehungsweise Post erlaubt. 
 

Zeitschriftenabonnement statt Gewinn
Die VZB rät davon ab, ungeprüft an Gewinnspielen teilzunehmen. Falls die Gewinnchance zu verlockend erscheint, ist es ratsam, den Veranstalter und die Teilnahmebedingungen zu prüfen. Häufig lässt sich die Anzahl der Werbeeinwilligungen begrenzen. Wer nach der Teilnahme an einem Gewinnspiel plötzlich eine nicht bestellte Zeitschrift im Briefkasten oder auffällige Nachrichten im E-Mailpostfach erhält, sollte misstrauisch werden. „Stellen Sie unverzüglich Nachforschungen an. Ignorieren Sie etwaige „Willkommensschreiben“ nicht und checken Sie auch Ihren Spam-Ordner auf Mitteilungen“, rät Weiß.
 

Verbraucherzentrale empfiehlt Widerruf
Die vertragsbezogene Kommunikation übernimmt in vielen Fällen ein Dienstleister, etwa wenn es um Zeitschriftenabos geht. Wer Post von der Wolfgang Klenk Abonnementverwal-tung oder der Pressevertriebszentrale (PVZ) erhält, schaut besser genauer hin. Ein rechtzeitig erklärter Widerruf hilft, langwierige Auseinandersetzungen über die Rechtsmäßigkeit eines vermeintlich geschlossenen Vertrages zu vermeiden. „Wer trotz aller Vorsicht in eine Vertragsfalle tappt – das können beispielsweise auch ungewollte Energieverträge oder nicht bestellte Nahrungsergänzungsmittel sein –, sollte direkt handeln,“ empfiehlt die Rechtsberaterin. Auf der Website der VZB finden sich Musterbriefe zur Abwehr von Forderungen und zum Schutz der eigenen Daten. Betroffene können sich zudem jederzeit an die Verbraucherzentrale wenden.
 

Individuelle Beratung
Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
-    Vor-Ort- oder telefonische Beratung, 
-    Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) 
-    oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.