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Ihre Spende in guten Händen

Wir arbeiten gemeinnützig und transparent
Hände vieler Menschen berühren einander
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Mit Ihrer Spende setzen wir uns für starken Verbraucherschutz ein: als unabhängige und gemeinnützige Organisation in Brandenburg – seit über 30 Jahren. Unsere Spender:innen halten wir über unsere Arbeit und die Verwendung der Gelder auf dem Laufenden.
 
Transparenz ist uns wichtig. In unseren Jahresberichten legen wir unsere Themenbereiche, Erfolge und Finanzen offen. Wir sind Mitglied der Initiative Transparente Zivilgesellschaft und veröffentlichen wichtige Informationen etwa zur Mittelverwendung und unserer Struktur. 
 
Als gemeinnütziger Verein ist unsere Aufgabe die unabhängige Förderung des Verbraucherschutzes. Unsere Gelder werden ausschließlich für diesen Zweck verwendet. Unsere Gemeinnützigkeit ist vom Finanzamt anerkannt. Ihre Spende können Sie daher von der Steuer absetzen. Das geht ganz einfach mit Ihrem Überweisungsbeleg. Wünschen Sie zusätzlich eine Spendenbescheinigung, können Sie uns das bei der Online-Spende oder per Mail an spenden@vzb.de mitteilen.

Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Eine Frau blickt enttäuscht in ein Paket

Fragen zu Rückgabe, Garantie und Co.? Machen Sie den Umtausch-Check!

Wer Waren kauft – ob im Internet oder im stationären Handel – hat eine Reihe klarer Rechte. Mit unserem kostenlosen Tool finden Sie schnell heraus, wie sich typische Probleme lösen lassen und worauf Sie bei Ärger mit dem Händler bestehen können.
Key Visual zu Musterfeststellungsklage gegen Parship

Musterklage gegen Parship: Kündigung muss auch kurzfristig möglich sein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt eine Musterfeststellungsklage gegen Parship. Nutzer:innen sollen den Vertrag jederzeit fristlos kündigen können. Eine Teilnahme an der Klage ist nicht mehr möglich.