Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hat im Mai 2022 einen Fachaustausch zur Musterfeststellungsklage und geplanten Europäischen Verbandsklage veranstaltet. Im Ergebnis richteten die Beteiligten anhand der Erfahrungen, die die Verbraucherverbände mit der Musterfeststellungsklage gemacht haben, klare Forderungen an den Gesetzgeber hinsichtlich des neuen Instruments.
Was wird gefordert?
Um künftig einen effektiven Verbraucherschutz zu gewährleisten, muss die EU-Verbandsklage die folgenden Punkte berücksichtigen:
- Flexible Anträge – Unterlassung, Feststellung, Abhilfe in einem Verfahren
- Umfassende Verjährungshemmung – Für alle Betroffenen und ohne Registeranmeldung
- Spätes Opt-In – Anmeldung der Betroffenen möglichst auch noch nach Urteil oder Vergleich
- Überschaubare Risiken für klagende Organisationen – Sicherung der Finanzierung, Begrenzung der Haftung, realisierbarer Aufwand
Zusätzlich sprachen sich alle Expert:innen für das weitere Bestehen der Musterfeststellungsklage aus, wenngleich sie eindeutig auf Reformbedarfe hinwiesen.
Wer traf sich?
In dem am 5. Mai 2022 durchgeführten Fachaustausch „Drei Jahre Musterfeststellungsklage – Was hat’s gebracht, wie geht es weiter?“ kamen auf Einladung der VZB Expert:innen aus Praxis und Wissenschaft zu Wort: Volker Raststätter vom DMB Mieterverein München, Michael Hummel aus der VZ Sachsen, Gunde Bauhofer aus der VZ Südtirol, Prof. Dr. Beate Gsell von der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie Richterin am OLG München, Roland Stuhr vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und Dr. Katarzyna Trietz aus der VZB. Die Zuhörer:innen wählten sich aus ganz Deutschland in dem online geführten Austausch ein.
Die Grußworte übernahmen die Staatssekretärin des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz in Brandenburg, Anne Heyer-Stuffer und der Geschäftsführer der VZB, Dr. Christian A. Rumpke. Beide machten gleich zu Beginn auf die Notwendigkeit einer effektiven Kollektivklage aufmerksam, um das Machtverhältnis zwischen Verbraucher:innen auf der einen und Unternehmen auf der anderen Seite vor Gericht auszutarieren. Heyer-Stuffer betonte zudem, dass eine effektive, auf Leistung gerichtete Kollektivklage zu entwickeln eine Mammutaufgabe sei, die im anstehenden Gesetzgebungsprozess mutig angegangen werden müsse.
Vorschläge für die EU-Verbandklage
Nach diesem kraftvollen Auftakt tauschten sich die Referent:innen über ihre seit der Einführung 2019 gemachten Erfahrungen zur Musterfeststellungsklage aus. Die gewonnenen Erkenntnisse wurden für Vorschläge zur bestmöglichen Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie 2020/1818 genutzt:
Flexible Anträge, die nicht nur Feststellungscharakter sondern auch faktische Durchschlagskraft haben, eine umfassende Verjährungshemmung und ein spätes Opt-In sowie die klare Begrenzung der Haftung der klagenden Verbände kristallisierten sich als die wichtigen Forderungen an den Gesetzgeber heraus.
Insbesondere die umfassende Verjährungshemmung auch ohne bürokratische Anmeldung zu einem Register aber auch das späte Opt-In machen das Verfahren für Verbraucher:innen attraktiver und verringern den Anreiz für die Betroffenen, eine Individualklage zur Sicherung der eigenen Ansprüche zu führen. So ist den Verbraucher:innen geholfen, aber auch die überlastete Justiz wird effektiv vor weiteren massenhaft eingereichten Individualklagen geschützt.
Nun ist der Gesetzgeber gefragt, eine effektive neue Klagemöglichkeit zu schaffen. Die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht steht bis zum 25. Dezember 2022 an. Anwendung fänden die neuen Regelungen dann ab 23. Juni 2023.