Kostenloses Online-Seminar "ETF-Sparen für Einsteiger:innen" am 3. April um 17.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Stand:
Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Das Wichtigste in Kürze:

  1. Nehmen Sie an unserer Umfrage zu 1N Telecom teil, um eine Sammelklage möglich zu machen.
  2. Abonnieren Sie unseren News-Alert zum Verfahren. So bleiben Sie über den Verlauf des Verfahrens informiert.
  3. Informieren Sie andere Betroffene über unser Verfahren und unseren News-Alert. Je mehr Menschen sich melden, desto wahrscheinlicher können wir Sammelklage erheben.
On

Häufig gestellte Fragen

 

Worum geht es in dem Verfahren?

Mehr als 11.000 Beschwerden über den Telekommunikationsanbieter 1N Telecom erreichten die Verbraucherzentralen von Januar 2023 bis Juli 2024. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen mit dem Angebot eines 24-Monats-Vertrags für Festnetz und DSL-Internet an. Viele von ihnen erkennen zu spät, dass sie keine Vertragskonditionen mit der Deutschen Telekom anpassen, sondern einen neuen Vertrag mit einem anderen Unternehmen eingehen, wenn sie antworten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen Vertragsklauseln des Anbieters auf Unterlassung geklagt. Der Bundesgerichtshof wird das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf in dieser Sache überprüfen. Unabhängig davon plant der vzbv eine Sammelklage gegen das Unternehmen.

Welches Ziel verfolgt die Klage?

Betroffene merken oft erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, dass sie nicht auf Post der Deutschen Telekom reagiert haben, sondern einen Vertrag mit einem anderen Anbieter eingegangen sind. Verhindern Verbraucher:innen anschließend die Portierung ihrer Telefonnummer, kündigt 1N Telecom, fordert Schadenersatz in Höhe von 419,88 Euro und lässt das Geld von einer Inkassofirma eintreiben.

Wir möchten eine Sammelklage erheben, um diesen Schadenersatz für die Betroffenen zurückzuholen und direkte Rückzahlungen an die Betroffenen zu erreichen.

Was kann ich tun, damit die Sammelklage erhoben wird?

Nehmen Sie an unserer Umfrage teil. So können wir erkennen, wie viele Verbraucher:innen an einer Erstattung interessiert sind. Für Sie ergeben sich daraus keine Verpflichtungen.

Schildern Sie Ihre Erfahrungen in unserer Umfrage

 

Haben auch Sie Erfahrungen mit 1N Telecom gemacht? Bitte lassen Sie es uns wissen!

So bleiben Sie auf dem Laufenden

 

Aktuelle Meldung zur Klage

Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

vzbv klagt gegen 1N Telecom GmbH

Immer wieder Ärger mit 1N Telecom: Die Verbraucherzentralen haben seit dem Jahr 2023 mehr als 11.000 Beschwerden über den Telekommunikationsanbieter erhalten.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Nahaufnahme eines Rezeptscheins vom Arzt, auf dem "Privat" als Krankenkasse eingetragen ist.

Beitragssteigerung bei privater Krankenversicherung: Was nun?

Viele privat Krankenversicherte waren in letzter Zeit von deutlichen Beitragserhöhungen betroffen. Wir zeigen Wege, wie Sie auf einen solchen Bescheid reagieren, wo Sie eventuell Geld sparen können und nennen die jeweiligen Vor- und Nachteile.
ratloses Ehepaar

Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).