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Antworten auf häufige Fragen zur Klage gegen die EOS Investment GmbH

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen die EOS Investment GmbH.
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Grundsätzliches

Warum hat der vzbv die Musterfeststellungsklage gegen die EOS Investment GmbH erhoben?

Die EOS Investment GmbH - eine Tochter des Otto-Konzerns - verlangt von Verbraucher:innen die Erstattung von Inkassokosten, wenn sie die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID) damit beauftragt, ihre Forderungen einzutreiben.  Der vzbv hielt dieses Vorgehen für rechtswidrig. Deswegen hat er Klage erhoben, um feststellen zu lassen, dass Verbraucher:innen die Inkassokosten nicht erstatten müssen. 

Woher stammen die Forderungen der EOS Investment GmbH?

Die EOS Investment GmbH übernimmt offene Forderungen von Unternehmen, die diese gegenüber Verbraucher:innen haben – zum Beispiel, weil sie bei einem Versandhaus etwas bestellt und nicht gezahlt haben. Die Forderungen stammen entweder aus dem Otto-Konzern selbst (zum Beispiel Otto GmbH & Co. KG, bonprix Handelsgesellschaft mbH, sheego GmbH) oder von anderen Unternehmen (zum Beispiel von Banken wie der BNP Paribas, Santander Consumer Bank AG oder Commerzbank AG). 

Warum war der vzbv der Meinung, dass das Vorgehen der EOS Investment GmbH rechtswidrig ist?

Die EOS Investment GmbH produziert künstlich Inkassokosten, indem es die erworbenen Forderungen nicht selbst beitreibt, sondern dafür ein Schwesterunternehmen – die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID) – beauftragt. Beide Unternehmen gehören zur selben Unternehmensgruppe und bilden wirtschaftlich eine Einheit.

Wenn die EOS Investment GmbH selbst die Forderungsschreiben verschicken würde, könnte das Unternehmen nur Mahnkosten von wenigen Euro geltend machen. Nach Auffassung des vzbv aber kann die Beauftragung eines Schwesterunternehmens nicht dazu führen, dass Inkassokosten gezahlt werden müssen.
 


Ergebnis der Klage

Was hat der Bundesgerichtshof entschieden?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klage des vzbv am 19. Februar 2025 abgewiesen und das zunächst zugunsten der Verbraucher:innen ergangene Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg aufgehoben.

Wenn sich Verbraucher:innen im Verzug befinden, können sie nach Auffassung des BGH die Zahlung der Inkassokosten nicht mit der Begründung verweigern, dass der Gläubiger eine zum selben Konzern gehörende Unternehmensschwester mit dem Inkasso beauftragt hat. Auch dass das Inkassounternehmen die Vergütung nach der Vereinbarung zwischen den Unternehmen im Regelfall nur bekommt, wenn die Verbraucher:innen diese zahlen, sei nicht pauschal zu beanstanden.
 

Welche Folge hat das Urteil des BGH für die Verbraucher:innen, die sich an der Klage beteiligt haben?

An der Sammelklage des vzbv haben insgesamt 722 Verbraucher:innen teilgenommen. Für sie ist das Urteil des BGH rechtlich unmittelbar bindend. Sie können gegen die Forderungen der EOS Investment nicht einwenden, dass das Unternehmen ihnen Inkassokosten für die Beauftragung des Schwesterunternehmens, der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID), berechnet hat.

Die Tatsache, dass EOS Investment die EOS DID nur bezahlt, wenn die jeweiligen Verbraucher:innen die Inkassokosten begleichen, führt auch nicht dazu, dass die Inkassokosten rechtswidrig sind.

Ob die Verbraucher:innen sonstige Einwendungen gegen die Inkassokosten geltend machen können, hängt vom Einzelfall ab. Betroffene sollten die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen nutzen.
 

Welche Folge hat das Urteil für alle anderen Verbraucher:innen?

Für Verbraucher:innen, die nicht an der Klage teilgenommen haben, ist das Urteil formal nicht bindend. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat allerdings große Signalwirkung. In der Regel orientieren sich die anderen Gerichte daran. Verbraucher:innen müssen damit rechnen, dass das Urteil des Bundesgerichtshofs auch in ihrem Fall berücksichtigt wird.

Trotzdem bedeutet das nicht, dass Inkassokosten immer zu zahlen sind. Betroffene sollten die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen nutzen. 

Wie geht es nun weiter?

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs ist die Klage gegen die EOS Investment GmbH abgeschlossen. Der vzbv setzt sich jedoch weiterhin für gesetzliche Änderungen ein, damit Verbraucher:innen nicht übermäßig durch Inkassokosten belastet werden. Seine Forderungen  wird er deshalb auch in Zukunft engagiert gegenüber dem Gesetzgeber vertreten.

Beratungsangebote

Verbraucherzentralen bieten einen kostenlosen Inkasso-Check an, mit dem Betroffene prüfen können, ob sie Inkassokosten zahlen müssen. Wenn Sie Hilfe bei Ihrem individuellen Fall benötigen, können Sie die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen nutzen. Informationen dazu finden Sie unter www.verbraucherzentrale.de/beratung.

Daneben gibt es zahlreiche gemeinnützige und karitative Einrichtungen, die eine Schuldnerberatung anbieten. Über die Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. finden Sie Schuldnerberatungsstellen in Ihre Nähe. Folgen Sie dazu www.meine-schulden.de/beratung.

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