Änderungen im Telekommunikationsgesetz 2021
Am 1. Dezember 2021 ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft getreten. Mit ihr verbessern sich die Rechte für Kund:innen im Bereich Telekommunikation. Dazu gehören:
- Kürzere Kündigungsfristen bei automatischen Vertragsverlängerungen,
- ein Minderungs- und Kündigungsrecht bei zu geringer Bandbreite,
- Entschädigungen in verschiedenen Fällen und
- mehr Transparenz.
Die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie zusammengefasst.
Die für Sie wichtigste Information ist die Angabe des letzten Kalendertags, an dem die Kündigung beim Anbieter eingehen muss, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern. Schicken Sie die Kündigung rechtzeitig los, um diesen Termin nicht zu verpassen.
Wenn Sie bereits wissen, zu welchem neuen Anbieter Sie wechseln wollen, sollten Sie Ihren alten Vertrag nicht selbst kündigen und die Portierung Ihrer alten Nummern nicht selbst beantragen, sondern dies durch Ihren neuen Anbieter machen lassen. Bei einem Anbieterwechsel darf dann die Leistung nicht länger als ein Kalendertag unterbrochen sein.
Um einen reibungslosen Übergang zu erhalten, ist eine rechtzeitige Beauftragung des neuen Anbieters wichtig. Beachten Sie dabei auch Ihre Kündigungsfristen bei Ihrem alten Anbieter.
Sollten Sie den Vertrag mit dem neuen Anbieter widerrufen, so müssen Sie zusätzlich die Kündigung und Portierung gegenüber Ihrem alten Anbieter zurücknehmen.