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Bar macht sich rar – smarter zahlen mit NFC?

Stand:
Das Ticket in der U-Bahn lösen oder den Einkauf an der Supermarktkasse bezahlen: Viele nutzen schon heute ihr Smartphone oder ihre Bankkarte für kleine Beträge. So funktioniert das Bezahlen mit NFC (Near Field Communication).
In einer Straßenbahn hängt ein Ticket-Gerät mit NFC-Funktion.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Beim mobilen Bezahlen halten Sie Ihr NFC-fähiges Smartphone oder Ihre Kredit- oder Bankkarte mit NFC-Chip bis zu einem Abstand von einigen Zentimetern an das Lesegerät, und schon wird der Betrag automatisch abgebucht.
  • Damit Diebe auf diese Weise nicht unbegrenzt mit Ihrem Smartphone einkaufen können, gibt es Einschränkungen.
  • Ab 7 Jahren sind auch Kinder eingeschränkt geschäftsfähig und können mit Zustimmung der Eltern ein Kinderkonto oder Jugendgirokonto führen. Mobiles Bezahlen wäre ihnen dann möglich.
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In bar bezahlen – jetzt also digital

Was wir heute als "Bargeld" kennen – also Scheine und geprägte Münzen aus weniger edlem Metall – wurde einst als Ersatz für schwere Goldmünzen in Umlauf gebracht. Das "bargeldlose Bezahlen" ist also keine Erfindung des digitalen Zeitalters. Skonto, Saldo, Giro – viele Vokabeln rund um Bank und Geldgeschäfte sind italienischen Ursprungs. In Venedig – dem Zentrum des mittelalterlichen Welthandels – hat sich erstmals ein "bargeldloser" Zahlungstransfer entwickelt. Statt der besagten Goldmünzen dienten Wertpapiere als Zahlungsmittel.

Damals wurde das "Ersatzgeld" aus praktischen Gründen eingeführt. Auf diese neue Weise zu bezahlen, erschien insgesamt einfacher und sicherer zu sein. Auch heute ist Sicherheit ein wichtiges Thema im Alltag. Dabei wird aber das Bargeld in Deutschland auf lange Sicht erst einmal nicht verschwinden. Die Digitalisierung des "Barverkaufs" ist jedoch bereits auf dem Vormarsch.

Near Field Communication – So funktioniert das kontaktlose Bezahlen

NFC bedeutet im Deutschen "Nahfeldkommunikation". Gemeint ist eine neue Methode des kontaktlosen Bezahlens mit dem Smartphone, die gegenüber anderen Technologien gewisse Vorteile bietet.

Wenn Sie bezahlen möchten – beispielsweise an einer überfüllten Supermarktkasse –, halten Sie Ihr NFC-fähiges Smartphone oder Ihre Kredit- oder Bankkarte mit NFC-Chip bis zu einem Abstand von einigen Zentimetern an das Lesegerät, und schon wird der Betrag automatisch abgebucht. Wenn es sich um kleine Beträge handelt, geht das auch ohne Ihre Karte aus der Hand zu geben und ohne sich bei der Eingabe Ihrer PIN über die Schulter schauen zu lassen. Sie behalten Ihr "digitales Bargeld" genauso nah bei sich wie Ihre Brieftasche. So erklären es jedenfalls die Befürworter dieser Methode.

Ist NFC wirklich sicherer?

Wie der Begriff "Nahfeldkommunikation" bereits sagt, müssen die Geräte – also beispielsweise Ihr Mobiltelefon und das Lesegerät – nah beieinander sein, was wesentlich mehr Sicherheit bei der drahtlosen Datenübertragung verspricht. Das ist ein Vorteil, weil niemand aus der Ferne Ihr ganzes Bankkonto ausspionieren kann, wenn Sie in der Schlange einer Kasse stehen.

Das kann aber ein Nachteil sein, wenn jemand Ihr Smartphone oder Ihre NFC-Karte stiehlt. In diesem Fall können Diebe genauso einfach auf Ihr Geld zugreifen wie auf das Bargeldfach Ihres gestohlenen Portemonnaies. Sie haften unserer Ansicht nach aber keineswegs automatisch, wenn Diebe mit einem gestohlenen Smartphone oder einer NFC-Karte einkaufen. Sind die Sicherheitsvorkehrungen von App oder Karte oder auch beim Händler zu lasch, muss die Bank gegenüber Ihnen als Kunde gegenüber für Schäden einstehen.

Aus diesem Grunde ist der Betrag für einzelne NFC-Transaktionen, die ohne Eingabe einer PIN an der Kasse erfolgen, begrenzt. Zur Sicherheit wird aber nach einer bestimmten Anzahl solcher Zahlungen eine PIN-Abfrage vorgenommen.

Verluste könnten Sie verhindern, wenn Sie die Karten umgehend sperren lassen bzw. den Verlust des Smartphones melden.

Kinder und Jugendliche

Für die meisten Bankgeschäfte brauchen Kinder und minderjährige Jugendliche grundsätzlich die Zustimmung ihrer Eltern. Bei Eröffnung sind Unterschriften aller gesetzlichen Vertreter notwendig. Mädchen und Jungen ist es allerdings erlaubt, im Rahmen des sogenannten "Taschengeldparagrafen" selbstständig über die Summe zu verfügen, die ihnen ihre Eltern regelmäßig zugestehen. Wenn Sie sich allerdings genauer versichern möchten, was sowohl im Rahmen des rechtlich Erlaubten als auch des pädagogisch Sinnvollen für Sie und Ihr Kind als in Ordnung gelten kann, beraten Sie sich mit Ihrer Verbraucherzentrale vor Ort.

Schon Kinder und Schüler können bargeldlos mit ihrer Girocard und NFC-Chip bezahlen. Ab 7 Jahren sind Kinder eingeschränkt geschäftsfähig und können ein Kinderkonto oder Jugendgirokonto führen, um erste Überweisungen zu tätigen und Bargeld abzuheben. Mit der einfachen Bankcard kann nur an Automaten der Bank selbst, mit der Girocard auch an Fremdautomaten abgehoben werden. Gebühren fallen allerdings an, sollte die Abhebung außerhalb des Zahlungsverbunds erfolgen. Die Kontoführung erfolgt grundsätzlich nur im Guthabenbereich. Ein Dispokredit wird nicht eingeräumt.

Auch Geld- oder Prepaidkarten sind eine gute Alternative. Sie lassen sich online oder an Zahlungsterminals mit einem festen Taschengeldbetrag regelmäßig aufladen. Da diese Summe im Chip der Karte gespeichert wird, ist ein Minusbestand auf dem Konto nicht möglich. Oft ist Funktion direkt auf der Girocard integriert. Bei einer Prepaid Kreditkarte wirkt das gleiche Prinzip. Es kann nur bis zur Höhe ausgegeben werden, wie zuvor aufgeladen wurde.

Wichtig: Ab welchem Alter Eltern ihrem minderjährigen Kind ein Taschengeldkonto "zutrauen", ist nur individuell zu entscheiden. Zwischen einem Alter von 7 und 12 Jahren ist ein erster Einstieg in das Thema Konto und Finanzen durchaus sinnvoll. Die elterliche Kontrolle und Begleitung vorausgesetzt.

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