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Akkus für E-Autos, Pedelecs und Co.: Das gilt es zu beachten

Stand:
Besitzen Sie ein E-Auto, ein E-Bike oder ein Elektrokleinstfahrzeug wie einen E-Tretroller? Wir geben Hinweise zum Umgang mit den Akkus und was im Brandfall zu beachten ist.
Jemand steht neben seinem E-Bike und greift nach dem Akku.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Brandrisiko von E-Autos ist nicht höher als das von Verbrenner-Fahrzeugen.
  • Die Ladeeinrichtung für E-Autos muss durch eine Elektrofachkraft installiert werden.
  • Wichtig beim Laden von Pedelecs oder E-Bikes ist, dass nur vom Hersteller zugelassene Ladegeräte verwendet werden – sonst kann es gefährlich werden.
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Was ist das Besondere beim Brennen und Löschen von E-Autos?

Das Brandrisiko von E-Fahrzeugen liegt nicht höher als bei einem Verbrenner-Fahrzeug, jedoch dauert der Löschvorgang länger. So wird ein Verbrenner in circa 20 Minuten gelöscht, während für ein E-Auto häufig 2 bis 3 Stunden benötigt werden.

Wenn auch die Traktionsbatterie in Brand geraten ist, muss diese über einen längeren Zeitraum gekühlt und das Fahrzeug auf einer Quarantäne-Fläche abgestellt werden.

Für Verbrenner sowie E-Autos wird Wasser zum Löschen verwendet. Bei Verbrennern setzt die Feuerwehr außerdem Schaummittel zu, wenn Kraftstoff ausläuft und brennt.

Sind zusätzliche Brandschutzvorkehrungen in der eigenen Garage nötig?

Es sind keine zusätzlichen Brandschutzvorkehrungen nötig. Jedoch muss eine Elektrofachkraft die Installation der Ladeeinrichtung (Wallbox) ausführen. Im Gegensatz zu haushaltsüblichen Steckdosen (so genannte Schutzkontaktsteckdosen) sind fest installierte Ladeeinrichtungen für eine Dauerbelastung ausgelegt und bieten eine höhere Betriebs- und Brandsicherheit.

Das Laden an haushaltsüblichen Steckdosen sollten Sie vermeiden. Falls es unvermeidbar ist, sollten die Steckdose sowie der gesamte Stromkreis zunächst durch eine Elektrofachkraft überprüft werden. Ausführliche Informationen finden Sie in den folgenden Publikationen:

  • "Elektrofahrzeuge in geschlossenen Garagen – Sicherheitshinweise für die Wohnungswirtschaft" (VdS 3885 – 2020-12 (01)), die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. gemeinsam mit VDA, VDIK, ADAC und ZVEI erstellt und im Dezember 2020 veröffentlicht wurde.
    Ein Download ist kostenlos möglich.
  • "Ladestationen für Elektrostraßenfahrzeuge" (VdS 3471 – 2021-02 (2)). Die Publikation gibt einen Überblick über die verschiedenen Ladebetriebsarten für Elektrostraßenfahrzeuge (inklusive Pedelecs). Es werden Hinweise zu den verschiedenen Lademöglichkeiten und den verschiedenen Umgebungen, in denen Ladestationen betrieben werden, gegeben. Sie wendet sich hauptsächlich an Planer, Errichter und Betreiber der Ladeinfrastruktur sowie deren Nutzer.
    Ein Download ist kostenlos möglich.

Ist es gefährlich, den Akku kleiner Fahrzeuge ohne Aufsicht aufzuladen?

Wichtig beim Laden der Akkus von Elektrorollern, E-Bikes oder Elektrokleinstfahrzeugen ist, dass Sie nur vom Hersteller zugelassene Ladegeräte verwenden, da es ansonsten gefährlich werden kann.

Sie sollten Ladegeräte außerdem nur in sicherer Umgebung einsetzen. Auf gar keinen Fall sollten Sie sie unter extremen Temperaturen oder in feuchten Umgebungen einsetzen, da es ansonsten zum Brand kommen kann. Achten Sie auf die Herstellerangaben.

Platzieren Sie das Ladegerät nicht in der Nähe von brennbaren Materialien und optimalerweise in der Nähe eines Brandschutzmelders. Steinböden sind für den Ladevorgang gut geeignet.

Akkus sollten möglichst nicht über Nacht in Wohnräumen geladen werden.

Wenn ein Akku heiß wird oder zu dampfen beginnt, trennen Sie diesen von der Ladeeinrichtung und bringen ihn schnellstmöglich ins Freie. Falls der Akku bereits brennt, sollten Sie den Raum verlassen und die Tür schließen sowie die Feuerwehr rufen. Sobald der Akku aufgrund eines sich selbst verstärkenden Aufheizungsprozesses überhitzt und es zur Entzündung oder Explosion kommt (thermisches Durchgehen oder engl. Thermal Runaway genannt), haben Sie als Laie keine Chance, diesen zu löschen, und Ihre Gesundheit ist durch Gasfreisetzungen und den Brandrauch gefährdet.

Tipp: Den Akku möglichst nicht lange unbeaufsichtigt laden.

Ist es ein Risiko, Akku oder E-Fahrzeug lange der Sonne auszusetzen?

Akkus für E-Bikes, E-Scooter und Co. sind für das Parken in der Sonne ausgelegt. Allerdings sollten Sie schattige Plätze bevorzugen, da es der Akku am liebsten kühl mag.

Kommt es aber zu einem Kurzschluss, weil der Lithium-Ionen-Akku etwa beschädigt ist oder zu heiß wurde, wird eine Kettenreaktion (thermisches Durchgehen) ausgelöst. Diese führt dann sehr wahrscheinlich dazu, dass sich Elektrolytdämpfe entzünden. Der Akku fängt an zu brennen oder explodiert. Damit ist im Normalfall aber nicht zu rechnen.

Das Problem auch bei E-Bike-Akkus besteht darin, dass sie extrem viel Energie speichern. Folglich können die Folgen einer Kettenreaktion sehr heftig sein.

Eine Liste mit elf Sicherheitstipps für den richtigen Umgang mit Akkus finden Sie auf der Seite des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFS).

Wie lagere ich den E-Bike-Akku richtig?

Nicht nur zu warme Temperaturen, sondern auch Kälte schadet dem Akku. Deshalb sollte dieser im Winter nicht in der kalten Garage gelagert werden.

Bei längerer Lagerung sollte der Akku außerdem weder ganz voll noch ganz leer sein. Vermeiden Sie unbedingt eine komplette Entladung über einen längeren Zeitraum, das schadet dem Akku und kostet Speicherkapazität.

Wird der Akku längere Zeit nicht genutzt, ist eine Aufladung auf 30 bis 60 Prozent und die trockene Lagerung bei 10 bis 20 Grad Celsius zu empfehlen.

Ein Tipp für den pfleglichen Umgang mit Pedelec-Akkus: Akku nicht leer fahren, sondern möglichst nach jeder Fahrt nachladen. Moderne Akkus können mit solchen Teilladungen umgehen.

Was sollte ich tun, wenn der Akku heruntergefallen ist?

Vorsicht ist geboten, wenn der Akku starke Kratzer oder Dellen aufweist. Hinweise auf eine Beschädigung des Akkus sind eine verminderte Leistung oder wenn sich der Akku aufbläht. Bei einem aufgeblähten Akku ist besondere Vorsicht angesagt.

Ist der Akku heruntergefallen, sollten Sie ihn beobachten und, falls er sich erwärmt oder heiß wird und/oder Dampf austritt, müssen Sie ihn sofort ins Freie bringen sowie weiter beobachten und eventuell die Feuerwehr rufen. Ansonsten sollten Sie den Akku zum Händler bringen und auf Beschädigung überprüfen lassen.

Weitere Sicherheitstipps für Lithium-Ionen-Akkus finden Sie auf der Seite des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFS).

Auf was kann ich beim Kauf eines Elektrorollers, E-Bikes oder Elektrokleinstfahrzeuges achten?

Produkte, die in Deutschland neu gekauft werden, müssen dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) entsprechen und sollten somit ausreichend sicher sein. Sie sollten jedoch darauf achten, nur passende Ersatzakkus und Original-Ladegeräte zu verwenden.

Außerdem sollten Sie beim Kauf des Fahrzeugs darauf achten, dass die Batterien austauschbar sind - dies ist nicht immer der Fall. So können Sie viel Geld sparen und der Umwelt etwas Gutes tun, da im Falle eines Akkuschadens nicht das gesamte Fahrzeug unbrauchbar wird.

Im Faktenblatt Batterien des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) finden Sie weitere Informationen zur Nachhaltigkeit von Batterien.

Dürfen E-Bikes nur ohne Akku auf Autos transportiert werden?

Es ist empfehlenswert, den Akku während des Transports zu entfernen, damit keine Feuchtigkeit in die Batterie eindringen kann. Außerdem sollten die Batterien vor Stößen geschützt transportiert werden.

Wie sollte ich mit einem brennenden Akku in der Wohnung umgehen?

Bringen Sie gefährdete Personen in Sicherheit gebracht und verlassen Sie sofort die Wohnung. Schließen Sie die Tür, warnen Sie die Nachbarn und verständigen Sie die Feuerwehr.

Wie sind gebrauchte Akkus zu entsorgen?

Wegen der Brandgefahr einen verbrauchten Akku niemals über den Hausmüll entsorgen! Außerdem enthalten Pedelec-Akkus wertvolle Metalle wie Lithium, Kupfer, Aluminium und Kobalt.

Alt-Akkus bringen Sie deshalb am besten zu dem Händler zurück, bei dem sie gekauft wurden. Das gilt besonders für defekte Teile! Händler sind laut Batteriegesetz verpflichtet, Akkus zurückzunehmen und dem Recycling zuzuführen. Dazu zählen auch ältere Varianten.

Auch städtische Recyclinghöfe nehmen oft ausgediente Akkus an.

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