Ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur müssen alle netzgekoppelten Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke eingetragen werden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Was ist das Marktstammdatenregister?
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein umfassendes amtliches Register für alle stromerzeugenden Anlagen. Es ist seit Anfang 2019 online.
Im MaStR müssen alle netzgekoppelten Stromerzeugungsanlagen und Batteriespeicher registriert werden. Das Register soll alle mehr als drei Millionen laufenden dezentralen Anlagen in Deutschland auflisten.
Was ist der Sinn des Marktstammdatenregisters?
Das Marktstammdatenregister soll zahlreiche Informationen zum Strommarkt in einer großen Datenbank vollständig bündeln und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Dies soll die Vereinfachung und Abschaffung von Meldepflichten ermöglichen – bringt aber erst einmal zusätzlichen Aufwand. Die genaue Kenntnis der Standorte und Größen der Anlagen wird auch für die Ausbauplanung der Stromnetze benötigt.
Wer muss sich ins Marktstammdatenregister eintragen?
Wenn Sie beispielsweise mit einer Solaranlage Strom erzeugen, die mit dem Netz verbunden ist, müssen Sie diese im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. Das gilt für alle Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke (BHKW), Batteriespeicher, KWK-Anlagen, Windenergieanlagen und Notstromaggregate. Alle laufenden Anlagen müssen unabhängig von dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme registriert werden – auch wenn Ihre Anlage bereits seit vielen Jahren läuft.
Diese Registrierung ist Pflicht!
Reichen die bisherigen Einträge bei der Bundesnetzagentur nicht aus?
Nein – auch wenn Sie Ihre Anlage schon an anderer Stelle registriert haben, beispielsweise bei Ihrem Netzbetreiber oder der Bundesnetzagentur im alten Anlagenregister. Es gilt dennoch: Auch diese Anlagen müssen Sie noch einmal ins neue Marktstammdatenregister eintragen. Es ersetzt das frühere PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur vollständig.
Ihre bereits woanders gemeldeten Daten werden aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht übernommen. Sie müssen sich auf jeden Fall erneut registrieren!
Was passiert, wenn ich meine Anlage nicht fristgerecht ins Register eintrage?
Für das Marktstammdatenregister besteht eine Meldepflicht. Wenn Sie Ihre Anlage nicht fristgerecht eintragen, droht der Verlust Ihrer Vergütung nach dem EEG oder KWKG und ein Bußgeld. Oft fordern finanzierende Banken oder Fördergeber einen Nachweis der Eintragung als Beweis, dass die Anlage errichtet und in Betrieb genommen wurde.
Sie haben Ihre Anlage nicht im Marktstammdatenregister registriert? In diesem Fall haben Sie auch keinen Anspruch auf eine Vergütung nach dem EEG oder KWKG.
Weiterhin kann die Regulierungsbehörde ein Bußgeld nach EnWG (§95) verhängen.
Auch Anlagen, die keine Vergütung (mehr) erhalten, müssen eingetragen werden.
Welche Frist gilt für eine Bestandsanlage?
Sie haben eine bereits laufende Anlage, z.B. eine Solaranlage oder ein BHKW, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb war? Dann hatten Sie Zeit, diese Anlage in das neu Register einzutragen. Falls das noch nicht geschehen ist, sollten Sie das unverzüglich nachholen. Solange die Eintragung nicht erfolgt ist, darf der Netzbetreiber Ihnen die Vergütung nicht auszahlen.
Welche Frist gilt für eine neue Anlage?
Jede Neuanlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme ins Marktstammdatenregister eingetragen werden. Sie können Ihre geplante Anlage auch schon vor der Inbetriebnahme registrieren. Erfolgt die Eintragung nicht fristgemäß, kann vom Netzbetreiber die Auszahlung der Einspeisevergütung solange zurückgehalten werden, bis die Eintragung erledigt und ein Nachweis vorgelegt wird.
Was bedeutet die vereinfachte Anmeldung für Steckersolar-Geräte?
Auch Steckersolar-Geräte müssen wie große Photovoltaik-Anlagen im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Die Bundesnetzagentur hat dazu zum 1. April 2024 eine vereinfachte Eingabemaske online geschaltet, in der nur wenige technische Angaben des Steckersolar-Gerätes eingegeben werden müssen. Zuvor muss sich der oder die Nutzer:in des Registers einmalig registrieren und Name und Adresse des Betreibers des Steckersolar-Gerätes bestätigen. Im dritten Schritt werden dann nur die Modulzahl, die Leistung und das Datum der Inbetriebnahme des Steckersolar-Gerätes eingetragen - weniger Daten als bei einer größeren PV-Anlage.
Ich habe einen Batteriespeicher – muss ich diesen zusätzlich registrieren?
Ja, jede stromerzeugende Anlage müssen Sie einzeln registrieren. Dazu zählt auch ein Batteriespeicher. Wenn Sie eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher betreiben, dann müssen Sie sowohl die Solaranlage als auch den Batteriespeicher einzeln in das Register eintragen. Wenn die Photovoltaikanlage aus mehreren Teilen besteht, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten (Jahre oder Monate) in Betrieb genommen wurden, sind diese ebenfalls getrennt einzutragen.
Welche Frist gilt für Batteriespeicher?
Ältere, bestehende Batteriespeicher mussten zuvor ebenfalls schon registriert werden um Kürzungen von EEG-Förderzahlungen zu vermeiden. Für neu aufgebaute Speicher gilt auch die oben genannte Ein-Monats-Frist nach der Installation.