Wie gestaltet sich der Verkauf gegen (Leib-) Rentenzahlung?
Für die Kalkulation der Leibrente wird der Verkehrswert der Immobilie bestimmt. Vom Verkehrswert wird der Wert des Wohnrechts abgezogen. Hiermit wird abgebildet, dass die Immobilie weiterhin durch die bisherigen Eigentümer oder Eigentümerinnen genutzt wird, ohne dass diese eine Miete dafür zahlen müssen.
Wie sich der finanzielle Wertabzug des Wohn- bzw. Nießbrauchrechts berechnet, bestimmt sich nach gesetzlichen Vorschriften des Bewertungsgesetzes. Für das mehr Rechte umfassende Nießbrauchrecht wird ein höherer Wert abgezogen, da der begünstigten Person zusätzlich nach einem Auszug weiterhin die Mieteinnahmen zustünden. Es sollte daher vor der Entscheidung gründlich geprüft werden, ob das im Wertabzug günstigere Wohnrecht oder teurere Nießbrauchrecht sinnvoll ist. Die Verkäuferinnen und Verkäufer sollten überlegen, wie realistisch es ist, dass nach einem Auszug die Vermietung der Immobilie gewährleistet ist. Es ist zu bedenken, dass die Vermietung möglicherweise auch noch im hohen Alter organisiert werden muss. Nur wenn die Vermietung nach Auszug eine wichtige Rolle für die begünstigte Person spielt und deren Umsetzung gewährleistet ist, sollte ein Nießbrauchrecht gewählt werden.
Alternativ kann das Wohnrecht zum Beispiel bei Umzug in eine Einrichtung für Senioren aufgegeben werden und im Gegenzug kann eine Einmalzahlung als Entschädigung erfolgen. Dafür ist es notwendig, dass beim Abschluss des Vertrages in diesem festgelegt wird, wie sich diese Zahlung bei vorzeitiger Aufgabe des Wohn- oder Nießbrauchrechts berechnet. Dabei bleibt jedoch das Risiko bestehen, ob der Käufer zu dem späteren Zeitpunkt auch tatsächlich in der Lage ist, diesen Abfindungsbetrag zu zahlen.
Wichtig: Das Recht auf Rentenzahlung und das Wohn- bzw. Nießbrauchrecht sollte in jedem Fall durch eine erstrangige Eintragung im Grundbuch abgesichert werden.
Gehört die Immobilie mehreren Personen, so kann vereinbart werden, dass sowohl die Rentenzahlung als auch das Wohnrecht bis zum Tod des länger Lebenden gelten soll. Echte lebenslange Leibrenten sind leider kaum zu bekommen. Für Seniorinnen und Senioren, die auf Dauer mehr Geld zum Leben brauchen, also auf eine Zusatzrente bis Lebensende angewiesen sind, gibt es kaum Angebote.
Es ist grundsätzlich auch möglich, dass mit einer Privatperson ein Verkauf der Immobilie auf Leibrentenbasis vereinbart wird, zum Beispiel mit Angehörigen. Eine Leibrente wird grundsätzlich lebenslang gezahlt, daher profitiert bei langer Lebenszeit die begünstigte Person, bei kurzer Lebenszeit profitiert hingegen der Anbieter. Je später Interessenten sich für dieses Modell entscheiden, desto höher ist das für eine Verrentung zur Verfügung stehende Kapital, da die statistische Lebenserwartung und der Wohnwert und damit der entsprechende Abzug sinken. Ein früher Tod kann einen deutlichen finanziellen Verlust für Erben zur Folge haben. Das Vorhaben sollte daher auch mit der Familie und Angehörigen besprochen werden.
Was gewerbliche Anbieter allerdings in der Regel anbieten, sind Zeitrenten, also abgekürzte Leibrenten. Die Rentenzahlungen erfolgen im Gegensatz zur echten Leibrente nicht lebenslang, sondern werden nur zeitlich befristet ausbezahlt. Üblich sind Zeitrenten von zum Beispiel 10, 15 oder 20 Jahren Laufzeit. Möglich ist auch die Kombination einer Rentenzahlung mit einer anfänglichen Einmalzahlung.
Was ist beim Verkauf gegen (Leib-) Rentenzahlung zu beachten?
Genaue Vertragsprüfung:
- Ist die monatliche Rentenzahlung nur für einen begrenzten Zahlungszeitraum oder als lebenslange Zahlung vereinbart?
- Wird das Wohn- oder Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen?
- Und ist dieses als lebenslanges Recht formuliert (nicht nur bis zum Eintritt eines bestimmten Ereignisses)?
- Wie sind die künftigen zu leistenden Instandhaltungen vertraglich vereinbart – wer ist künftig für welche verantwortlich?
- Stellt sich die (Leib-) Rentenhöhe im Verhältnis zum zugrundeliegenden Immobilienwert und der statistischen Lebenszeit angemessen dar?
- Ist eine Ausgleichszahlung vereinbart, falls es zu einem früheren Auszug aus der Immobilie kommt, woraus sich der kalkulierte Wohnwertabzug reduziert?
Beim Verkauf gegen die Rentenzahlung und Eintragung des Wohn- oder Nießbrauchrechts geben die bisherigen Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Eigentumsrechte vollumfänglich auf. Sie sind künftig nur noch wohn- oder nießbrauchberechtigt. Welche dieser beiden Varianten des Nutzungsrechtes die passendere ist, muss genau geprüft werden. Verkäuferinnen und Verkäufer profitieren nicht mehr an künftigen Wertsteigerungen der Immobilie und es wird kein Erbe weitergegeben. Wichtig ist, dass das Vorhaben mit Familie und Angehörigen besprochen wird, da ein Wohn- beziehungsweise Nießbrauchrecht in der Regel mit dem Tod des Berechtigten endet. Ein früher Tod kann daher einen finanziellen Verlust für Erben zur Folge haben.
Für wen kommt der Verkauf gegen (Leib-) Rentenzahlung in Frage?
Ob dieses Angebot für Eigentümerinnen und Eigentümer geeignet ist, lässt sich nicht pauschal mit Ja oder Nein beantworten. Verkauf gegen Leibrente wäre für Eigentümerinnen und Eigentümer eine denkbare Alternative, wenn diese
- eine Restlaufzeit erwarten, die den zur Verfügung stehenden Immobilienwert auszahlt.
- eine weitgehend schuldenfreie hochpreisige Immobilie besitzen.
- in dieser Immobilie wohnen bleiben wollen.
- den Erbenden diese Immobilie nicht vererben wollen.
Es gilt: je später Seniorinnen und Senioren sich für dieses Modell entscheiden, umso höher ist das für eine Verrentung zur Verfügung stehende Kapital. Das ergibt sich daraus, dass der Abzug für den „Wohnwert“ geringer wird, je älter sie sind.
Interessierte sollten für sich vorab klären, wie wichtig ein lebenslanges Wohnen Bleiben ist oder ob es nur bei den nächsten Jahren bleiben soll. Durch den Verkauf wird das Eigentum und das Erbe aufgegeben. Wer dieses behalten möchte, sollte alternativ die Möglichkeit von Senior:innenkrediten prüfen.
Wichtig ist letztendlich, sich zu allen Varianten vor dem Abschluss des Notarvertrages beraten zu lassen und für eine Entscheidung genügend Zeit zu lassen. Die Regelungen in den notariellen Verträgen sind sehr komplex und Sie verpflichten für eine lange Zeit. Daher sollte die Höhe der lebenslang vereinbarten Leibrente oder einer Zeitrente und das übrige Vermögen den Liquiditätsbedarf dauerhaft, also bis zum Lebensende ausreichend decken.
Achten Sie darauf, sich von Anfang an einen Überblick über alle möglichen Kosten und Ausgaben zu verschaffen. Zu beachten ist dabei, dass Leibrenten nur mit dem Ertragsanteil und Zeitrenten dagegen in der Regel voll versteuert werden.