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Energieschulden: Oft nur die Spitze des Eisberges

Stand:
Bei vielen Ratsuchenden, die die Energierechnungen nicht zahlen können, wird deutlich: Die Forderungen der Energieversorger sind nur die Spitze des Eisberges. Daneben bestehen häufig weitere Zahlungsverpflichtungen. Suchen Sie sich daher schnellstmöglich Hilfe, wenn eine Überschuldung droht.
Älterer Herr mit Rechnung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Machen Sie einen Kassensturz und verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Finanzen.
  • Seien Sie vorsichtig bei Dispokrediten, Krediten ohne Schufa oder Umschuldungen: Diese sind oft Einfallstore für die Überschuldung.
  • Lassen Sie sich frühzeitig von Expert:innen beraten und unterstützen: Je länger Sie warten, desto größer wird der Schuldenberg.
  • Manchmal führt allein die Privatinsolvenz raus aus der Überschuldung.
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Wann liegt eine Überschuldung vor?

Überschuldet sind Privathaushalte dann, wenn sie Zahlungsverpflichtungen dauerhaft nicht erfüllen können. Oder auch dann, wenn nach Abzug aller Forderungen weniger als das Existenzminimum zum Leben, also für Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Hygiene und Gesundheit, bleibt. Das Existenzminimum liegt 2024 bei 11.592 Euro pro erwachsener Person und Jahr. Das sind 966 Euro pro Monat. Wenn es also an vielen Stellen klemmt und Verbraucher:innen den Überblick über ihre Finanzen und Forderungen verlieren, hilft im ersten Schritt ein Kassensturz.

Tipp: 
Listen Sie detailliert auf, welche Einnahmen und Ausgaben Sie monatlich haben. Rechnungen, die Sie quartalsweise, halbjährlich oder nur einmal pro Jahr zahlen, teilen sie dafür auf zwölf Monate auf. Dann prüfen Sie: Wie viel Geld bleibt Ihnen nach Abzug aller Ausgaben am Ende des Monats übrig? Übersteigen die Ausgaben die Einnahmen und wenn ja, in welcher Höhe? Wenn Sie selbst keine Lösung finden, suchen Sie sich so schnell wie möglich Hilfe. Denn je länger Sie warten, desto größer wird der Schuldenberg.

Kann ich die Einnahmen durch Wohngeld und Bürgergeld erhöhen?

Recherchieren Sie selbst oder lassen Sie sich bei Beratungsstellen, Jobcenter oder Sozialamt kompetent beraten: Haben Sie Anspruch auf Sozialleistungen, wie zum Beispiel Wohngeld? Auf der Seite des zuständigen Bundesministeriums finden Sie einen Wohngeldrechner, mit dem Sie Ihren voraussichtlichen Anspruch berechnen können.

Wenn Sie aufgrund hoher Energierechnungen an ihre finanziellen Grenzen stoßen, können Sie auch das Bürgergeld für Heizkosten beantragen. Allerdings müssen Sie hier Fristen wahren: Sie müssen es noch in dem Monat beim Jobcenter beantragen, in dem die Rechnung fällig wird. Ihren Anspruch können Sie mit einem Bürgergeldrechner prüfen.

Welche Ausgaben kann ich verringern?

Prüfen Sie, wo Sie im Alltag Geld einsparen können. Bedenken Sie dabei immer auch den Kostentreiber Energie und gehen Sie sparsam mit Strom und Gas um. Einige Beispiele:

  • Wenn Sie bei Kälte lüften oder für einige Tage verreisen, drehen Sie die Heizung herunter.
  • Elektrische Geräte, die Sie gerade nicht nutzen, ziehen Sie aus der Steckdose.
  • Räume, in denen Sie sich nicht befinden, müssen nicht beleuchtet werden.
  • Achten Sie bei Waschmaschine und Spülmaschine auf geringere Wassertemperaturen und volle Beladung.

Aber auch ein Versicherungscheck kann unter Umständen bares Geld sparen: Gehen Sie also Ihre Versicherungsverträge durch und überlegen Sie, welche Sie davon tatsächlich benötigen. Auf Reiserücktritt-, Geräte- oder Brillenversicherungen können sie beispielsweise verzichten. Eine private Haftpflicht dagegen ist ein Muss.

Ich kann meine Rechnungen nicht mehr bezahlen: Was soll ich tun?

Verbraucher:innen, die bereits unter enormen finanziellen Druck stehen und dann zusätzlich mit hohen Energiekosten konfrontiert werden, überziehen oftmals ihr Girokonto oder suchen in "Krediten ohne Schufa" einen Ausweg – doch das kann böse Folgen haben. Das sollten Sie beachten, wenn Ihnen die Abschläge für Strom und Gas über den Kopf wachsen oder Sie die Jahresabrechnung nicht begleichen können

  1. Verhandeln Sie mit Ihrem Versorger
    Ist die Jahresabrechnung Ihres Energieversorgers so hoch, dass sie den Betrag nicht zahlen können, suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Gas- oder Stromanbieter. Versorger bieten meistens auf freiwilliger Basis eine Ratenzahlung an. Im Fall einer Sperrandrohung sind die Grundversorger sogar gesetzlich dazu verpflichtet Ihnen eine sogenannte "Abwendungsvereinbarung" anzubieten.
    Diese beinhaltet einen zinslosen Ratenplan mit Mindestlaufzeiten: Bei Schulden die 300 Euro übersteigen sind es 12 bis 24 Monate. In finanziell besonders schwierigen Zeiten können Sie nach voriger Absprache die Ratenzahlungen für maximal 3 Monate stunden, sprich: aussetzen.
  2. Überbrücken Sie mit Ihren Rücklagen
    Sollten Sie über Rücklagen verfügen, setzen Sie bevorzugt diese zur Überbrückung des finanziellen Engpasses ein. Guthabenzinsen sind in der Regel niedriger als Kredit- oder Darlehenszinsen. Sobald es Ihnen wirtschaftlich besser geht, stocken Sie Ihre Rücklagen wieder auf. Expert:innen empfehlen, Rücklagen in Höhe von 3 bis 5 Nettomonatseinkommen zu bilden.
  3. Nutzen Sie Dispokredite nur für kurzfristige Engpässe
    Wenn Rücklagen fehlen: Vermeiden Sie möglichst den Dispokredit oder nutzen Sie diesen nur zur kurzfristigen Überbrückung. Denn das Konto zu überziehen ist teuer:  Banken verlangen dafür Dispozinsen zwischen 4 bis 14 Prozent pro Jahr. Das bedeutet konkret: Wenn Sie zwei Wochen im Monat etwa 1.000 Euro des Dispokredites nutzen, zahlen Sie beim günstigsten Anbieter 19 Euro und beim teuersten 63 Euro im Jahr.
    Schulden Sie einen Dispokredit in Ratenkredit um
    Wenn Sie mit einem Dispokredit mittel- bis langfristig finanzielle Engpässe ausgleichen, laufen Sie Gefahr, sich zu überschulden. In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, den Dispokredit in einen Ratenkredit Ihrer Hausbank umzuschulden. Hier sind die Zinsen meist niedriger und Sie zahlen mithilfe von Raten Ihre Schulden ab.
    ➨ Finger weg von Krediten ohne Schufa
    Haben Sie immer im Hinterkopf: Banken wollen Geld verdienen. Wenn diese Ihnen keinen Kredit vergeben, ist das eindeutig als Warnsignal zu werten. Sogenannte Kredite ohne Schufa sind dann erst recht keine Alternative: Hinter den Anbietern von Krediten ohne Schufa stecken Kreditvermittler:innen, die Ihre Anfragen lediglich an Banken weiterleiten – und das tun sie nicht umsonst. Sollte Ihnen im Zweifel tatsächlich ein Kredit gewährt werden, verteuert sich dieser durch das Tätigwerden der Kreditvermittler:innen.

Mittels Privatinsolvenz raus aus der Überschuldung

Manchmal ist der einzige Weg aus der Überschuldung die Privat- oder Verbraucherinsolvenz. Überschuldete Verbraucher:innen können sich nach der Insolvenzordnung innerhalb von drei Jahren von ihrem Schuldenberg befreien. Das geht auch dann, wenn während des Verfahrens kein pfändbares Einkommen oder Vermögen erzielt werden kann. Damit können auch völlig Mittellose an dem Insolvenzverfahren teilnehmen und schuldenfrei werden. Fragen und Antworten finden Sie hier: Privatinsolvenz – in 3 Jahren schuldenfrei?

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Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.