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Kreditverträge: Diese Rechte haben Sie als Kreditnehmer

Stand:
Wenn Sie einen Kredit aufnehmen, sollten Sie einige Dinge wissen und beachten. Alles zu Widerruf, vorzeitiger Ablösung oder mangelhaften Produkten finden Sie in diesem Artikel.
Kreditnehmer zählt Euro-Scheine. Quelle: idprpd - fotolia.com

Das Wichtigste in Kürze:

  • Sie können einen Verbraucherkreditvertrag grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
  • Auch wenn das finanzierte Produkt Mängel oder Defekte aufweist, müssen Sie die Raten zunächst weiterzahlen.
  • Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherdarlehensvertrag können Sie jederzeit ganz oder teilweise durch Zahlung erfüllen.
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Ist ein Widerruf vom Kreditvertrag möglich?

Einen Verbraucherkreditvertrag können Sie grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

Auch bei einer "Null-Prozent-Finanzierung" gibt es ein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn die vereinbarte Kreditsumme mindestens 200 Euro beträgt.

Im Fall des Widerrufs sind Sie auch an den Kaufvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge ein verbundenes Geschäft darstellen, das bedeutet, wenn Sie gleichzeitig zum Beispiel einen Kauf- und einen Darlehensvertrag abgeschlossen haben. Mit der Darlehenssumme wird  dann die Gegenleistung aus dem ersten Vertrag finanziert. Dies ist bei "Null-Prozent-Finanzierungen" regelmäßig der Fall.

Welche Rechte habe ich bei mangelhaften Produkten?

Treten beim finanzierten Kaufgegenstand während der Laufzeit der Ratenzahlung Mängel oder Defekte auf oder bestand der Fehler bereits zu Anfang, müssen Sie die Raten dennoch zunächst weiter zahlen. Denn Kauf- und Kreditvertrag sind separate Verträge.

Im Hinblick auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, etwa Nachbesserung oder Nacherfüllung, müssen Sie sich grundsätzlich mit dem Händler auseinandersetzen. Bei Finanzierungsgeschäften gibt es allerdings eine Besonderheit:

Können Sie aus dem Kaufvertrag Nacherfüllung verlangen und schlägt diese fehl, können Sie deswegen die Rückzahlung des Darlehens bis zu der Höhe verweigern, in der eine Minderung des Kaufpreises gerechtfertigt ist. Darüber sollten Sie das Kreditinstitut unbedingt informieren. Das gilt sowohl bei "Null-Prozent-Finanzierungen" mit einem Kreditbetrag von mindestens 200 Euro als auch bei entgeltlichen Verbraucherdarlehen, die mit dem Kaufvertrag zu einem Geschäft verbunden sind.

Kann ich den Kredit vorzeitig ablösen?

Ja, das geht. Sie können Verbindlichkeiten aus einem allgemeinen Verbraucherdarlehensvertrag jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig bezahlen. Eine Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist ist hierfür nicht nötig. In diesem Fall reduzieren sich die Gesamtkosten des Kredits um die Zinsen und weiteren Kreditkosten entsprechend der verbleibenden Laufzeit des Vertrags.

Das heißt, dass zum Beispiel Zinsen für den vorzeitig getilgten Kreditteil nur bis zum Erfüllungstag gezahlt werden müssen und nicht etwa die Gesamtsumme der Zinsen, die bis zum ursprünglich vereinbarten Laufzeitende des Vertrages angefallen wären.

Sollte der Kredit mit weiteren Kosten verbunden sein, die von der Laufzeit anhängen, reduzieren sich diese ebenfalls anteilig. Zu diesen Kosten gehören etwa Risiko- oder Verwaltungskosten. Bei vorzeitigen Rückzahlungen gilt dies ebenfalls für Kosten, die bei Kreditgewährung unabhängig von der Laufzeit angefallen sind. Dazu zählen etwa Gebühren für die Kreditvermittlung.

Da bei allgemeinen Verbraucherdarlehen regelmäßig keine weiteren laufzeitunabhängigen Kosten berechnet werden, dürfte sich die Neuregelung jedoch eher auf bestimmte Immobilien-Verbraucherdarlehen auswirken.

Eine weitere Ausnahme liegt darin, wie das Kreditinstitut die Restschuld berechnet, wenn es Ihnen gekündigt hat. In diesem Fall reduzieren sich grundsätzlich nur laufzeitabhängige Kosten.

Fallen für die vorzeitige Ablösung oder Sondertilgung Kosten für mich an?

Wird ein allgemeines Verbraucherdarlehen, für das ein fester Sollzins vereinbart ist, vorzeitig ganz oder teilweise zurückgezahlt, kann der Kreditgeber eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Voraussetzung ist allerdings, dass  Verbraucher:innen hierüber ordnungsgemäß belehrt und ein entsprechender Prozentsatz bei Vertragsschluss vereinbart wurden.

Die Vorfälligkeitsentschädigung darf 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages nicht überschreiten. Liegt zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung nur noch maximal 1 Jahr, darf das Kreditinstitut nicht mehr als 0,5 Prozent des Rückzahlungsbetrages als Vorfälligkeitsentschädigung fordern. In keinem Fall darf die Vorfälligkeitsentschädigung aber den Betrag überschreiten, der im Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung an Sollzinsen zu zahlen gewesen wäre.

Damit ist auch sichergestellt, dass bei vorzeitiger Ablösung einer Null-Prozent-Finanzierung keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werden darf.

Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn

  • ein variabler Zinssatz vereinbart ist,
  • der Kredit aus einer Kreditversicherung vorzeitig getilgt wird oder
  • der Kreditgeber im Vertrag unzureichende Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gemacht hat.

Ablöse- oder sonstige Bearbeitungsgebühren zu berechnen, ist aus Sicht der Verbraucherzentralen unzulässig.

Besteht für Sie ein Kündigungsrecht und üben Sie dieses aus, hat der Darlehensgeber keinen Anspruch mehr auf auf Vorfälligkeitsentschädigung. Allerdings müssen Sie dann den geschuldete Betrag binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlen. Geschieht das nicht,  gilt Ihre Kündigung als unwirksam. Der Vertrag läuft also weiter.

Was geschieht, wenn ich Raten nicht planmäßig zahle?

Bei einem Vertrag für einen kostenlosen Kredit, der vor dem 21. März 2016 abgeschlossen wurde, kann die Bank bei drohender Verschlechterung der Vermögenslage der Kreditnehmer:innen fristlos kündigen, wenn dadurch die Rückzahlung des Kredites gefährdet ist. Wenn Sie mit den Raten in Verzug geraten oder das Institut Ihnen den Kredit gekündigt hat, kann Ihnen der Kreditgeber Verzugszinsen und weitere Kosten berechnen. Das gilt auch dann, wenn die Finanzierung bis dahin zinslos war.

Für Verträge, die ab dem 21. März 2016 abgeschlossen wurden, gilt: Die Bank kann Ihnen wegen Ratenrückständen nur kündigen, wenn Sie mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug sind. Gleichzeitig muss der Rückstand aber einen prozentualen Mindestbetrag erreichen, abhängig von der Vertragslaufzeit.

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