Falle 3: Nehmen Sie keine Unterlagen per Nachnahme an
Verbreitet ist auch die Praxis, vermeintliche Vertragsunterlagen per Nachnahme zu versenden. So wird die Vermittlergebühr sofort kassiert. Allerdings trägt der Postbote dabei häufig nur einen Stapel wertloses Papier ins Haus, zum Beispiel Antragsunterlagen für eine angeblich genehmigte Finanzsanierung, die überhaupt nicht gewünscht war und zu keiner Kreditauszahlung führt. Das Geld ist dann weg, ohne dass ein Kreditvertrag abgeschlossen wurde.
Falle 4: Zusätzliche Prepaid-Kreditkarten führen meist zu weiteren Kosten
Eine weitere "Masche" unseriöser Kreditvermittler:innen ist es, den vermeintlichen Antrag auf Kreditvermittlung mit einem Antrag auf Vermittlung einer Prepaid-Kreditkarte zu kombinieren. Dies ist eine Kreditkarte, auf der Sie erst einen Betrag einzahlen müssen, um ihn dann ausgeben zu können. Einige Vertragskonstruktionen sind dabei so gestaltet, dass Sie nur dann einen Antrag auf Kreditvermittlung stellen können, wenn Sie auch eine Prepaid-Karte bestellen. Regelmäßig kommt in diesen Fällen kein Kreditvertrag zustande. Sie bekommen aber per Nachnahmegebühr eine Prepaid-Kreditkarte zugeschickt. Später wird dafür auch eine "Jahresgebühr" erhoben. Sie haben also im Ergebnis keinen Kredit bekommen, wohl aber eine ‒ meist überteuerte ‒ Prepaid-Kreditkarte, die Sie eigentlich gar nicht haben wollten.
Falle 5: Machen Sie keine Vorauszahlungen
Grundsätzlich sollten Sie Offerten meiden, bei denen Sie etwas zahlen sollen, bevor Sie ein Darlehen bekommen. Kreditvermittler:innen haben nur dann einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Darlehen aufgrund ihrer Bemühungen tatsächlich genehmigt und ausgezahlt wurde. Diese Vergütung muss in einem schriftlichen Vertrag ausdrücklich vereinbart sein und zusätzlich auch im Kreditvertrag ausgewiesen werden.
Unseriöse Darlehensvermittler:innen versuchen diese gesetzlichen Bestimmungen zu umgehen, indem sie angebliche Auslagen verlangen. Diese sind zwar im Prinzip in engen Grenzen zulässig, müssen aber nur gezahlt werden, wenn sie vorab schriftlich vereinbart wurden, nachweisbar bei der Darlehensvermittlung entstanden sind und tatsächlich notwendig waren. In der Praxis werden jedoch regelmäßig unzulässige Beträge - wie etwa pauschale Summen - gefordert. Aber auch manch konkrete Einzelposition ist nicht erlaubt, wie z.B. die Arbeitsstunden oder Reisekosten eines Außendienstmitarbeiters, der Sie zu Hause aufsucht - genauso wie teure Hotlines oder Eilbearbeitungsgebühren.
Wer dennoch vorab etwas zahlt, erhöht die Chancen auf Auszahlung eines Kredits nicht!
Falle 6: Schließen Sie keine zusätzlichen Verträge bei Hausbesuchen ab
Darlehensvermittler:innen kündigen sich gern zum Besuch an. Meist haben sie Versicherungen, Verträge über vermögenswirksame Leistungen oder dubiose Geldanlagen im Gepäck. Mit dem Hinweis, dass die Bank Sicherheiten brauche, drängen sie zur Unterschrift. Die Folge: Ihre Schulden wachsen. Denn Sie haben jetzt auch noch einen teuren Vertrag am Hals und obendrein keinerlei Gewissheit, dass das Darlehen gewährt wird. Solche Verträge stellen weder eine zusätzliche Sicherheit für das Darlehen dar, noch erhöhen sie die Chance auf eine Kreditauszahlung. Sie sind wertlos, solange dort noch keine nennenswerten Gelder eingezahlt wurden. Außerdem ist jedem seriösen Kreditgeber klar, dass eine zusätzliche Belastung des monatlichen Budgets die Abzahlung von Kreditraten eher gefährdet als sichert.