Das Wichtigste in Kürze:
- Die Kreditinstitute sind gesetzlich dazu verpflichtet zu prüfen, ob Kund:innen das Geld zurückzahlen können. Sonst dürfen sie gar keinen Kredit vergeben.
- Verstoßen die Institute gegen diese Verpflichtung, ermäßigt sich der Zinssatz des Darlehens erheblich, und zwar rückwirkend.
- Hat Ihnen jemand einen teuren Kredit gegeben, obwohl der für Sie finanziell nicht zu stemmen war? Wir helfen mit Musterbrief und individueller Rechtsberatung.
Vorsicht vor Null-Prozent-Finanzierungen
Große Anschaffungen werden vom Handel gerne auch mit einer Finanzierung verkauft, die Werbung ist im aktuellen Zinsniveau voll von sogenannten Null-Prozent-Finanzierungen. So günstig wie es scheint, ist es aber oft gar nicht. Einige Fallstricke beschreiben wir im verlinkten Artikel zum Thema.
Mit derartigen Finanzierungen geraten Sie schnell in eine Schuldenfalle, aus der Sie dann nur mit der Verbraucherinsolvenz wieder herauskommt. Das Gesetz sieht daher umfangreiche Pflichten der Kreditinstitute vor und stärkt die Rechte der Verbraucher:innen, wenn die Institute ihre Pflichten verletzen.
Eine wichtige Regel: Nach § 505a BGB muss das Kreditinstitut vor dem Abschluss eines Verbraucherdarlehens die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers prüfen. Auch wenn Sie im Handel Waren einkaufen und eine Finanzierung abschließen: Diesen Vertrag haben Sie dann nicht gegenüber dem Händler, sondern werden in der Regel an ein Kreditinstitut vermittelt. Dieses Kreditinstitut darf dann keine Zweifel daran haben, dass Sie Ihren Kredit-Verpflichtungen vertragsgemäß nachkommen werden. Dies gilt auch bei späteren Erhöhungen des Darlehensbetrages.
So prüfen Institute Ihre Kreditwürdigkeit
Wie genau die Kreditwürdigkeit geprüft werden muss, schreibt das Gesetz nicht vor. Es verweist aber darauf, dass Auskünfte des Darlehensnehmers und Informationen von Auskunfteien wie der Schufa Grundlage sein können. Wie Sie Ihre gespeicherten Daten selbst abfragen können, erfahren Sie im verlinkten Artikel.
Hat das Kreditinstitut gegen die gesetzliche Pflicht, Ihre Kreditwürdigkeit zu prüfen, verstoßen, dann ermäßigt sich der Darlehenszins auf einen marktüblichen Zinssatz. So steht es in § 505d BGB. Für Kredite mit Sollzinsbindung gilt als Referenzwert die Rendite für Hypothekenpfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe, deren Laufzeit derjenigen der Sollzinsbindung entspricht. Für variable Kredite gilt der "Euribor Dreimonatsgeld". Wobei der maßgebliche Zeitpunkt für die Bestimmung des marktüblichen Zinssatzes der Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist. Dieser geringere Zins gilt dann rückwirkend seit Vertragsabschluss.
Beispiel: Steht im Vertrag also ein Sollzins von 7 Prozent mit einer Zinsfestschreibung für 5 Jahre, lag aber zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Referenzwert für Hypothekenpfandbriefe über 4 bis 5 Jahre bei 3 Prozent, so müsste der Vertrag von Anfang an mit diesen 3 Prozent berechnet werden. War der Zins veränderlich, reduziert sich der Zins auf den Wert für "Euribor Dreimonatsgeld", der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses galt. Der Vorteil für Sie: Sie wären dann viel schneller schuldenfrei.
Wie wehre ich mich gegen überhöhte Kredite?
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihnen ein Kredit verkauft worden ist, der Sie finanziell überfordert, dann müssen Sie das nicht hinnehmen.
Da die Banken erfahrungsgemäß nicht schnell einlenken, weil es um viel Geld geht, müssen Sie hier ein wenig Zeit investieren. Wir unterstützen Sie dabei aber gerne. Gehen Sie am besten wie folgt vor:
- Fordern Sie Ihre Bank auf, die gespeicherten personenbezogenen Daten offenzulegen sowie zur Neuabrechnung des Kredits wegen des Verstoßes gegen die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung. Dazu hilft Ihnen unser kostenloser Musterbrief.
Wichtig: Setzen Sie den Musterbrief bitte nur ein, wenn Sie absolut sicher sind, dass Ihre Auskünfte innerhalb der Kreditwürdigkeitsprüfung vollständig korrekt waren. Sollten Sie hieran auch nur geringe Zweifel haben, sollten Sie vor Einsatz des Musterbriefes unbedingt rechtlichen Rat einholen! - Wenn Sie möchten, können Sie außerdem bei der zuständige Aufsichtsbehörde BaFin eine Beschwerde über Ihr Kreditinstitut einreichen. Begründen Sie darin, warum Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses finanziell kaum in der Lage waren, die Kreditraten zuverlässig zu bezahlen.
- Wenn Sie möchten, können Sie zusätzlich auch bei der zuständigen Schlichtungsstelle Beschwerde einreichen. Die Schlichtungsstelle vermittelt zwischen Kunde und Bank und schlägt eine Einigung vor, um den Interessen beider Parteien gerecht zu werden.
- Rein vorsorglich sollten Sie bei der Schufa eine kostenfreie Anfrage zur Auskunft der gespeicherten Daten stellen. Informationen und Musterbrief finden Sie in unserem Artikel zum Thema.
Wenn Sie mit unserem Musterbrief nicht weiterkommen und die Bank sich hartnäckig wehrt, den Kredit neu abzurechnen, prüfen unsere Berater gerne, wie die Verbraucherzentrale Sie im Rahmen einer individuellen Verbraucherberatung unterstützen kann. Alternativ können Sie auch einen Rechtsanwalt beauftragen, wenn eine Rechtschutzversicherung die Kosten übernimmt.