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Neo-Broker: Kosten und Risiken des schnellen Wertpapier-Handels per App

Stand:
Neo-Broker werben damit, dass Sie überall und jederzeit mit Wertpapieren handeln können. Ganz einfach mit einem Klick oder Wisch auf dem PC oder Smartphone. Und das angeblich kostenlos. Doch das Handeln über Trading-Portale und Apps birgt auch Risiken.
Junger Mann am Schreibtisch schaut auf Laptop-Bildschirm

Das Wichtigste in Kürze:

  • Auch wenn in der Werbung von kostenlosem Handel die Rede ist: Am Ende kostet Sie jede Transaktion etwas, wenn auch indirekt, denn die Neo-Broker werden letztlich von beteiligten Dienstleistern in Form von Provisionen bezahlt.
  • Dennoch können Neo-Broker eine Alternative zu Direktbanken sein, bei denen die Handelskosten noch geringer sind
  • Trading-Portale oder Trading-Apps verführen zu Spekulationen, die auf Dauer nicht gewinnbringend sind.
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"Jetzt ab 0 Euro pro Order", "Investiere provisionsfrei", "ohne Ordergebühren traden" - so preisen Neo-Broker wie Trade Direkt, Trade Republic, Scalable Free Broker oder Smartbroker ihre Online-Angebote an. Manche Händler tragen das Null-Kosten-Werbeversprechen sogar schon im Namen, wie der Anbieter finanzen.net zero. Neo-Broker werben mit Wertpapierhandel überall und "ganz einfach unterwegs" via Smartphone oder Tablet. Und das zum Nulltarif?

Brokerage-Angebote: nicht wirklich kostenlos

Auch wenn viele Neo-Broker mit niedrigen Gebühren oder gar kostenlosen Angeboten locken: Umsonst gibt es nichts. Durch Transaktionen entstehen Kosten, die auch indirekt an Sie weitergegeben werden können. Online-Broker bekommen Provisionen, auch Rückvergütungen genannt, von den Handelsplätzen, bzw. von den Dienstleistern, die an den jeweiligen Handelsplätzen ihre Kaufaufträge entgegennehmen.

Anders als Direktbanken und Online Broker kooperieren viele der Neo-Broker mit wenigen ausgewählten Handelsplätzen. Bei Trade Republic heißt es hierzu in der "Kundenvereinbarung" etwa: "Trade Republic bietet dem Kunden lediglich eine eingeschränkte Auswahl an handelbaren Wertpapieren sowie an Ausführungsplätzen und Ausführungswegen an. 

Scalable beschränkt die möglichen Handelsplätze in den "Kundendokumenten" unter Ziffer 5.1. auf gettex, das Handelsmodell der Börse München, und xetra, den Handelsplatz der Frankfurter Wertpapierbörse.

Ob ein Handel an den klassischen Finanzplätzen Xetra oder der Börse Frankfurt möglich ist, steht im Kleingedruckten, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese veröffentlichen die Anbieter auf ihrer Internetseite z.B. unter „Kundendokumente“, „Kundeninformationen“ oder  "Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte mit Ausführungsgrundsätzen".

Im Gegenzug erhalten die Neo-Broker von ihren Kooperationspartnern Provisionen, die meist bei rund 3 Euro pro Kundenorder liegen. Angaben hierzu finden Sie ebenfalls in den (AGB). Bei Umsätzen in Derivaten können zum Teil auch deutlich höhere Provisionen "von bis zu EUR 35,00 jeweils pro Handelsauftrag" anfallen, schreibt etwa Scalable Capital in seinen "Kundendokumenten" unter Ziffer 2.4.

Den Kooperationspartnern der Neo-Broker steht aber keine andere Einnahmequelle zur Verfügung als die Ausführungskurse. Die Transaktionskosten sind dann immer in den Ausführungskursen versteckt. Die Ausführungskurse sind aber nicht generell schlechter als bei anderen Banken. Entscheident ist auch zu welcher Uhrzeit Sie handeln. Sobald Sie außerhalb der Öffnungszeiten regulierter herkömmlicher Börsen handeln (Xetra: 9 Uhr bis 17:30 Uhr, New York: 15:30 Uhr bis 22:00 Uhr), können die Kurse unbemerkt schlechter werden.

Wer also früh morgens vor dem Weg zur Arbeit oder am Abend noch ein paar Aktien oder ETFs kaufen oder verkaufen will, erhält zwar immer aktuelle An- und Verkaufskurse. Die Kurse sind aber im Mittel systematisch schlechter als während des Börsenhandels, was generell für alle Broker gilt, nicht nur für die Neo-Broker.

Erkennen können Sie das nur an einer etwas höheren Geld-Brief-Spanne als tagsüber: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Ausführungskurse untersucht und kam zu einem differenzierten Ergebnis. In einem Blog-Beitrag, der bei der zivilgesellschaftlichen Bürgerbewegung Finanzwende Recherche erschienen ist, wird der "Provisionsfreie Wertpapierhandel" als Etikettenschwindel angeprangert.

Wer kaufen will, zahlt einen etwas höheren Kurs, und wer verkaufen will, bekommt einen etwas niedrigeren Kurs. Daran sollten Sie also beim Handeln denken. Ebenfalls gut zu wissen: Neo-Broker müssen diese Provisionen Ihnen gegenüber offenlegen. Die AGB sind ein guter Ort, um danach zu suchen – auch wenn es in diesem "Kleingedruckten" manchmal mühsam ist.

Ebenfalls in den AGB einiger Neo-Broker, wie z.B. BUX Zero, werden Sie eine Klausel finden, die dem Broker das Recht einräumt Wertpapiere seiner Kund:innen zu verleihen. So heißt es in Ziffer 3.1 im Anhang 1 BUX Wertpapierleihvertrag:" Du erteilst BUX hiermit die Genehmigung, Deine Finanzinstrumente zu verleihen. Du verlierst während der Leihfrist den Rechtsanspruch auf die Finanzinstrumente, behälst aber die wirtschaftlichen Vorteile dieser Finanzinstrumente". Die Erträge streicht der Broker ein. Das birgt eine weitere Gefahr: Wenn viele Kleinanleger eine bestimmte Aktie bei einem Broker besitzen, ist es denkbar, dass der Broker diese Aktien einer Investmentbank leiht, damit diese sie verkaufen und auf fallende Kurse spekulieren kann.

 

Neo-Broker nach dem 30. Juni 2026 nicht mehr kostenlos?

Ob das vermeintlich kostenlose Angebot der Neo Broker in der aktuellen Form Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Denn nach dem 30.06.2026 dürfen nach Beschluss der EU-Mitgliedsstaaten und des Parlaments die Handelsplätze für die exklusive Orderweitergabe keine Provisionen (auch: „Payment for Order Flow“, PFOF) mehr an die Broker bezahlen. Derartige Zahlungen und Vereinbarungen bergen die Gefahr, dass die Kundenaufträge von den Neo-Brokern nicht an die Handelsplätze weitergeleitet werden, die die besten Kurse bieten, sondern an diejenigen mit den höchsten Rückvergütungen.

Ein grundsätzliches Provisionsverbot ist jedoch gescheitert. Nähere Informationen finden Sie hier.

Zu einem generellen Preisanstieg für das Brokerage muss es aber nicht kommen. Denn transparent auszuweisende Preise unterliegen dem Wettbewerb, während versteckte Provisionen sich dem Wettbewerb tendenziell entziehen. An welcher Stelle die bislang bereits existierenden Kosten letztlich auf die Verbraucher:innen umgelegt werden, bleibt abzuwarten.

 

 

Trading-Apps: riskant und überflüssig?

Trading-Apps sind Anwendungen auf dem Computer oder dem Smartphone, mit denen Sie Wertpapiere handeln. Es gibt sie bereits seit Ende der 90er, als die ersten Discount-Broker am Markt aktiv wurden. Die Erreichbarkeit via Smartphones, die einfache Bedienung und ständige Verfügbarkeit verführen zum häufigen Handeln, was den Erfolg einer langfristig orientierten Geldanlage gefährdet.

Je häufiger Sie handeln, desto mehr Gebühren und Orderentgelte, die in den Geld- und Briefkursen versteckt sind, bezahlen Sie und desto geringer ist die erzielbare Rendite. Die Redewendung "Hin und Her macht Taschen leer" gilt ganz besonders für den Wertpapierhandel.

Trading-Apps bergen also etliche Risiken. Für eine bedarfsgerechte solide Anlagestrategie braucht man diese Angebote gewiss nicht. Wie eine solche Strategie über die Börse aussehen könnte, können Sie in diesem Artikel nachlesen.

Gut zu wissen

  • Was auch immer Händler versprechen: Kein Angebot ist wirklich kostenlos. Meist verdienen die Broker an Provisionen. Die müssen sie Ihnen offenlegen.
  • Einen unabhängigen Anbietervergleich von Direktbanken, Brokern und Neo-Brokern bietet die Stiftung Warentest an (kostenpflichtig).
  • Handeln Sie nur zu den regulären Börsenöffnungszeiten. Vergleichen Sie An- und Verkaufskurse an verschiedenen Handelsplätzen.
  • Vermeiden Sie so genannte Klumpenrisiken: Stecken Sie niemals alles in eine einzige Anlage. Welche Renditen und Risiken am Aktienmarkt typisch sind, sagt Ihnen auch der kostenlose Rendite-Rechner der Verbraucherzentralen.

Vorsicht vor unseriösen Handels-Plattformen

Ausdrücklich von den Smartphone-Brokern trennen muss man unseriöse Trading-Plattformen. Die Verbraucherzentralen kennen Fälle von Verbraucher:innen, die regelrecht über den Tisch gezogen wurden. Vom Investment selbst, über das Nachschießen von Geldern, um Verluste zu kompensieren, bis hin zur Mandatierung (und Bezahlung) von vermeintlichen Anwälten, um die Gelder zurückzubekommen.

Vorsicht Betrug: Nach dem Geldverlust durch unseriöse oder riskante Anlagen könnten Betroffene in eine weitere Falle tappen.

Uns sind Fälle bekannt, in denen sich Kriminelle am Telefon als Mitarbeiter:innen der Verbraucherzentrale ausgeben und behaupten, verlorenes Geld aus einem "Kontingent" zurückzahlen zu können. Für diesen "Service" verlangen sie eine Gebühr vorab.

Solche Anrufe kommen niemals von einer echten Verbraucherzentrale! Denn wir rufen weder jemanden ohne Termin oder Rückrufbitte an, noch gleichen wir Verluste aus Geldanlagen aus.

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Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
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Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.