Tipps: Auf Nummer sicher beim Tagesgeld- oder Festgeldkonto
- Wer großen Wert auf Sicherheit auch im Fall einer Bankenpleite legt, sollte einen Anbieter wählen, der über die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland abgesichert ist. Dies ist bei den Volks- und Raiffeisenbanken sowie den Sparkassen der Fall. Für Privatbanken mit einer Bankzulassung in Deutschland gilt das ebenfalls. Vergewissern können Sie sich aber in dieser Übersicht der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken.
- Überprüfen Sie den beworbenen Zinssatz auf der Homepage der Bank. Wenn Sie unsicher sind, ob das Angebot seriös ist, fragen Sie Ihre Verbraucherzentrale.
- Meiden Sie Angebote, bei denen Sie parallel zur Kontoeröffnung Investmentfonds oder andere Produkte abschließen müssen. Dafür fallen meist so hohe Kosten bzw. Provisionen an, dass das gesamte Geschäft unterm Strich nicht mehr attraktiv ist. Diese Koppelung ist aber in der Werbung transparent zu machen. Ist dies nicht der Fall, kann Ihre Verbraucherzentrale dagegen vorgehen (wie hier am Beispiel einer Volksbank).
- Bei manchen Anbietern wird das Festgeld nach Ablauf des Anlagezeitraums automatisch verlängert, wenn der Anleger das Festgeldkonto nicht fristgerecht schriftlich kündigt. Notieren Sie sich gegebenenfalls den Kündigungstermin.
- Banken nutzen Angebote mit besonders hohen Zinsen zur Neukundengewinnung. Diese sind zeitlich befristet. Nach Fristablauf erhalten Sie lediglich den Zins der Bestandskunden. Das rechnet sich dann für die Bank, weil sie so auf Dauer günstig an Kapital kommt. Kalkulieren Sie diese Zinsänderung bei Ihrer Entscheidung für ein Angebot mit ein.
- Im Rahmen der gesetzlichen Sicherungssysteme sind Summen in Höhe von 100.000 Euro pro Kontoinhaber, bei Gemeinschaftskonten das Doppelte, abgesichert. Bei besonderen Lebensereignissen (zum Beispiel nach Hausverkauf, Heirat, Abfindung) sind es bis zu 500.000 Euro. Wenn Sie größere Geldbeträge anlegen möchten, können Sie diese auf mehrere Banken verteilen oder deutsche Staatsanleihen kaufen. Deren Rendite liegt derzeit über den Tages- und Festgeldkonditionen vieler Banken mit Filialnetz.
Anbieter wechseln mit Zinsportalen - Viele Banken, aber nur ein Konto?
Zinsportale bieten nicht nur Zugang zu einer Vielzahl von Banken an, sie erleichtern auch den Anbieterwechsel.
Der Anbieterwechsel geht so: Sie eröffnen ein Konto beim Zinsportal und entscheiden danach, welch Zinsofferte welcher Bank Sie annehmen möchten. Das Portal transferiert dann das Geld auf die jeweilige Bank und verwaltet das treuhänderisch, ohne dass Sie dort ein Konto eröffnen müssen.
Allerdings vermitteln sie überwiegend Angebote in das europäische Ausland. Dabei sind auch Zinsofferten aus im Vergleich zur Bundesrepublik finanzschwachen Staaten. Die Portale lassen zwar Filter wie "Beste Bonität" zu, listen dann aber dennoch Angebote mit ausländischer Einlagensicherung, die etwas riskanter sind.
Die Tatsache, dass Sie nur ein Konto bei einer Bank führen, die das Geld wiederum in Ihrem Auftrag auf weitere Banken verteilt, kann folgende Risiken bergen:
- Wenn Sie zum Beispiel 500.000 Euro über Weltsparen (dahinter steht die Raisin Bank) auf fünf Banken verteilt anlegen wollen und die Raisin Bank insolvent wird bevor der Betrag auf diese fünf Banken verteilt wurde, tragen Sie ein Risiko für 400.000 Euro. Raisin hat uns hierzu mitgeteilt: "Das Geld, das vom Referenzkonto an Partnerbanken vermittelt wird, verbleibt in der Regel für weniger als 48 Stunden bei der Raisin Bank. Um mögliche Risiken zu vermeiden, können Kundinnen und Kunden Einzahlungen im kurzen zeitlichen Abstand von ein paar Tagen vornehmen."
- Gleiches gilt bei einer Insolvenz der Raisin Bank, wenn die Gutschrift fälliger Beträge auf das Konto die Summe von 100.000 Euro übersteigt. Hierzu schreibt uns Raisin: "Wir halten dieses Szenario für eher theoretisch (…). Im Falle einer Insolvenz der Raisin Bank, die wir für sehr unwahrscheinlich halten, würden wir die Partnerbanken veranlassen das Geld nicht an die Raisin Bank auszuzahlen, sondern entweder über einen anderen Banking-as-a-Service-Anbieter oder direkt an die Kundinnen und Kunden."
Die Vermittlung von Einlagen im Rahmen eines sogenannten Treuhandmodells könnte ein weiteres Risiko bergen. Die Konten bei den Partnerbanken lauten nicht auf den Namen der Sparenden. Sie werden als Treuhandkonto "zu Gunsten Dritter" geführt. Das beeinträchtigt den Einlagensicherungsschutz in Deutschland zwar nicht. Denn die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken stellt im Treuhandmodell hinsichtlich der Deckungssumme auf den Dritten (das sind Sie als Sparer) ab. Dies kann in anderen EU-Staaten aber anders geregelt sein.
Wir wissen nicht, welche Einlagensicherungssysteme welche europäische Staaten Gelder auf Treuhandkonten über ihre Einlagensicherung verbindlich und öffentlich nachvollziehbar abdecken. Raisin hat uns mitgeteilt, dass fast alle Länder den Schutz auf den Dritten beziehen. So steht es auch in einem Bericht der EZB. Hier ist von drei Ländern die Rede, bei denen das Treuhandmodell nicht gleichermaßen abgesichert ist. Es ist aber öffentlich nicht bekannt, welche Länder dies sind. Verbraucher:innen, die sichergehen wollen, dass ihre Einlage auch im Treuhandmodell abgesichert ist, erhalten von Raisin zwar eine entsprechende Zusicherung, diese ist aber nicht überprüfbar.
Was können Sie also tun, wenn Sie sichergehen wollen? Sie müssen sich gegebenenfalls in den jeweiligen nationalen Einlagensicherungsstatuten selbst kundig machen. Oder aber Sie wählen ausschließlich Institute mit deutscher Einlagensicherung.
Europäische Einlagensicherung - Alles gleich sicher? Nicht unbedingt!
Zwar verfügen die gesetzlichen Einlagensicherungssysteme über eine bestimmte Summe für Rettungsmaßnahmen. Aber diese Gelder reichen für größere Insolvenzen kaum aus. Dann stellt sich die Frage, ob die Einlagensicherung zur Not durch die jeweiligen Staatskassen gestützt werden kann.
Wir gehen davon aus, dass die Staaten ein hohes Interesse daran haben, diese Sicherheit notfalls aus Steuermitteln zu gewährleisten. Wir unterstellen dieses Interesse, weil bereits ein einziger Fall, in dem Sparende einen Teil ihres eigentlich gesicherten Geldes verlieren, einen Bank-Run auslösen könnte.
Bei einem Bank-Run heben immer mehr Kundinnen und Kunden ihr Geld von den Konten ab (sie "rennen" bildlich zur Bank). Aus Angst vor einer Pleitewelle kann der Banken-Run auch gesunde Kreditinstitute betreffen und in die Insolvenz treiben und damit unabsehbare volkswirtschaftliche Schäden verursachen. Dies zu vermeiden, liegt im Interesse des Staates.
Aber nur ein zahlungsfähiger und kreditwürdiger Staat, also ein Staat mit hoher Bonität, kann der Verpflichtung nachkommen, zur Not mit Krediten für die Einlagensicherheit zu garantieren. Daher halten wir die Einlagesicherungssysteme nur für so sicher, wie die Bonität eines Staates diese Sicherheit gewährleisten kann.
Die Bonität der Staaten im Euroraum ist jedoch sehr unterschiedlich. Dies lässt sich auch an den Zinssätzen ablesen, zu denen sich die einzelnen Staaten am Markt refinanzieren können.
So wird der Bundesrepublik Deutschland eine höhere Bonität zugeschrieben als den meisten anderen Ländern des Euroraums. Das zeigt sich unter anderem durch vergleichsweise niedrige zu zahlende Zinsen für deutsche Staatsschulden.
Bei einem Sicherungsfall im EU-Ausland stellt sich die Frage, ob dort der politische Wille besteht, deutsche Anleger mit eigenen Steuermitteln zu entschädigen.
Zusätzlich besteht theoretisch auch ein Währungsrisiko für den Fall, dass das Sicherungsland aus der Eurozone austritt und die gesicherten Mittel in eine andere Währung umgetauscht werden. Dieses Risiko ist derzeit zwar gering, kann aber angesichts einer zunehmend nationalistischen und EU-kritischen Politik in vielen nationalen Parlamenten nicht ausgeschlossen werden.