Das Wichtigste in Kürze:
- Die Kinderinvaliditätsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, um Ihr Kind abzusichern.
- Kinder haben keine Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie erwerbsgemindert würden.
- Die Kinderinvaliditätsversicherung ist ähnlich relevant wie die Berufsunfähigkeitsversicherung für die Eltern.
Kinderinvaliditätsversicherung oder Kinderunfallversicherung: Was ist sinnvoller?
Es ist sehr viel wahrscheinlicher, dass der Nachwuchs etwa durch Krankheiten invalide wird als durch einen Unfall. Und im Gegensatz zu vielen Eltern haben Kinder gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung regelmäßig keinerlei Ansprüche, wenn sie erwerbsgemindert werden würden.
Auch haben Kinder üblich kein eigenes Vermögen, das die finanziellen Folgen eines Arbeitskraftverlustes abfedern könnte. Nach einem Verlust der Arbeitskraft haben Kinder im Vergleich zu ihren Eltern naturgemäß viel mehr "Leben" vor sich. Die Kinderinvaliditätsversicherung kann damit als mindestens so bedeutsam eingestuft werden wie die Berufsunfähigkeitsversicherung für die Eltern.
Die Versicherungsgesellschaft leistet bei der Invaliditätsversicherung auch, wenn eine Erkrankung zu dauernden Beeinträchtigungen der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit oder seelischen Gesundheit des Kindes führt.
Wegen Invalidität zahlen Versicherungen sehr häufig, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
- die an dauernde Beeinträchtigung des Kindes weicht mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem Zustand ab, der für das jeweilige Lebensalter typisch ist,
- der Grad der Behinderung gemäß Sozialgesetzbuch IX liegt bei mindestens 50 Prozent.
Die Versicherer bieten die Verträge in der Regel ab dem ersten Geburtstag an, teils auch schon 6 Wochen nach der Geburt. Vertragsabschlüsse sind nur bis zum einem bestimmten Alter möglich, teilweise bis zum 14., teilweise bis zum 16. Lebensjahr.
Bestehende Verträge laufen je nach Gesellschaft bis zur Vollendung des 18., teilweise auch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs oder noch länger. Weil danach der Versicherungsschutz erlöscht, ist es sinnvoll, frühzeitig nach einer eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung für das Kind zu schauen. Angebote hierfür gibt es schon für sehr junge Kinder, vielfach ab Lebensjahr 10, teils früher.
Wird das Kind invalide, zahlt die Kinderinvaliditätsversicherung die Renten bis zu dessen Tod, teilweise erfolgt auch eine einmalige Kapitalleistung. Oftmals schließt die Police noch eine kleine Risikolebensversicherung für den Fall ein, dass der Versicherungsnehmer stirbt: dann besteht für die Kinderinvaliditätsversicherung Beitragsfreiheit bis zur Volljährigkeit des Nachwuchses.
Unterschiedlich breiter Versicherungsschutz
Kinderinvaliditätsversicherungen haben unterschiedlich große Einschränkungen bezüglich nicht versicherter Krankheiten. Es ist daher sinnvoll, auf Tarife mit wenigen Krankheits-Ausschlüssen zu achten. Nicht zu verwechseln sind Kinderinvaliditätsversicherungen mit Versicherungen, die finanziellen Schutz nur für einzelne Krankheiten anbieten oder nur bei "Schulunfähigkeit" eintreten. Bei solchen Sparten ist der Versicherungsschutz regelmäßig viel geringer. Diese Versicherungen sind keine Alternative zur Kinderinvaliditätsversicherung.
Kombinierte Versicherungen
Kinderinvaliditätsversicherungen gibt es als eigenständigen Schutz und als Zusatzversicherung. Wesentlich ist diese Unterscheidung nicht, solange die Kinderinvaliditätsversicherung als Zusatzmodul zu einer Kinderunfallversicherung angeboten wird.
Eine Kombination der finanziellen Absicherung von Kinderinvalidität mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung ist jedoch meist nicht empfehlenswert. Solche Produkte sind wenig transparent - so kann man kaum die Rendite der Versicherung mit anderen Geldanlagen vergleichen. Vor allem aber kostet der Anlageteil so viel, dass die ausreichende Absicherung für den Fall der Invalidität des Kindes vielen Eltern nicht mehr möglich ist.