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Krank in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen: 116 117

Stand:
Außerhalb der üblichen Sprechzeiten werden Patienten durch einen Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Ärzte versorgt.
116117 ärztlicher Bereitschaftsdienst

Das Wichtigste in Kürze:

  • In der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen ist bei Erkrankungen, die nicht lebensbedrohlich sind, der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117 (deutschlandweit, ohne Vorwahl, kostenlos im Festnetz und per Handy) erreichbar.
  • Bei Lebensgefahr (Herzinfarkt, Schlaganfall, starke Atemnot, Vergiftung, hoher Blutverlust, schwere Unfälle etc.) muss dagegen der Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 alarmiert werden.
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Der Bereitschaftsdienst - auch als Notdienst oder Notfalldienst bekannt - wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen organisiert und ist ist zuständig, wenn der Patient den Eindruck hat, mit einer Erkrankung, die nicht lebensbedrohlich ist, nicht bis zum nächsten Tag auf eine ärztliche Behandlung warten zu können. Dies ist zum Beispiel bei hohem Fieber bei einem grippalen Infekt, Bauchschmerzen, Erbrechen und Durchfall bei Magen-Darm-Erkrankungen oder starken Kopfschmerzen bei Migräne der Fall.

Die Anrufzentrale des ärztlichen Bereitschaftsdienstes verweist Sie an spezielle Bereitschaftsdienstpraxen, die Sie im Krankheitsfall aufsuchen können. Hör- und sprachgeschädigte Menschen können sich mit einem Faxformular an den Bereitschaftsdienst wenden.

Zusätzlich versorgt Sie in dringenden Fällen ein fahrender ärztlicher Bereitschaftsdienst zu Hause, wenn Ihr Gesundheitszustand es Ihnen nicht ermöglicht in eine Praxis zu kommen oder die Bereitschaftspraxen nicht besetzt sind.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst versorgt sowohl Kassen- als auch Privatpatienten. Die Kosten der Behandlung werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen (hier abhängig vom Vertrag und Selbstbehalt) übernommen.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

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Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.