Kostenloses Online-Seminar "Für den Ernstfall gewappnet: Wissenswertes zur Vorsorgevollmacht" am 28. November um 16 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Patientenverfügung: So äußern Sie eindeutige und wirksame Wünsche

Stand:
Wer bestimmen möchte, welche Behandlungen er bei schweren Krankheiten will, muss das möglichst genau aufschreiben. Wir erklären Ihnen, worauf Sie bei Patientenverfügungen achten müssen.
Nahaufnahme einer Patientenverfügung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Auf allgemeine Formulierungen in der Patientenverfügung können Sie sich nicht verlassen. Sie müssen möglichst konkret formulieren.
  • Beschreiben Sie darum verschiedene Krankheitszustände und Ihre jeweiligen Wünsche möglichst genau.
  • Ärztliche und juristische Beratung ist sinnvoll. Einige Versicherungen übernehmen die Kosten für die juristische Beratung.
  • Sollte die Patientenverfügung nicht wirksam sein oder in der Situation nicht zutreffen, wird Ihr mutmaßlicher Wille ermittelt.
On

Wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können, soll dann Ihr Leben mit allen Mitteln verlängert werden? Um sich auf solche Fälle schwerer Krankheit vorzubereiten, können Sie Ihre Wünsche in einer Patientenverfügung formulieren. Doch einhalten müssen Angehörige und Ärzte die Verfügung nur, wenn Sie darin Krankheitsbilder und gewünschte Maßnahmen möglichst genau beschreiben.

Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen

Wollen Sie bestimmen, welche Behandlungen sie bei schweren Krankheiten wünschen oder ablehnen? Hier können Sie kostenlos Ihre Patientenverfügung online erstellen.

Die  Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen basiert auf den Textbausteinen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Schritt für Schritt werden Sie durch das Online-Tool „Selbstbestimmt“ geleitet und erstellen eine individuell passende Patientenverfügung.

Formales zur Patientenverfügung

Selbst wenn Sie bereits eine Patientenverfügung haben, können Sie sich beraten lassen und die Verfügung jederzeit abändern. Sie können genauere Erklärungen zum Beispiel handschriftlich nachtragen. Schreiben Sie dann das aktuelle Datum dazu.

Wenn Sie die volljährig sind, also Ihr 18. Lebensjahr vollendet haben, können Sie eine Patientenverfügung erstellen. Voraussetzung ist, dass Sie die medizinischen Maßnahmen verstehen und die Risiken abschätzen können, also einwilligungsfähig sind. Eine Patientenverfügung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erstellt wurde und mit Unterschrift und Datum versehen ist.

In einer Patientenverfügung werden zum einen die Krankheitssituationen erfasst und zum anderen die medizinischen Maßnahmen, die Sie sich wünschen oder die Sie ablehnen. Decken Sie dabei typische Krankheitszustände ab, in denen Sie nicht mehr selbst über Ihre Behandlung entscheiden können.

Dazu zählen:

  • Todesnähe
  • Unheilbare Krankheit im Endstadium
  • Hirnschädigungen
  • Koma
  • Hirnabbau (Demenz)
  • Andere Zustände, die aus Ihren individuellen Krankheiten entstehen können

Bestimmen Sie für jeden dieser Fälle, welche Maßnahmen Sie sich wünschen oder ausdrücklich nicht wünschen.

Wichtig sind folgende Fragen:

  • Sollen Wiederbelebungsmaßnahmen ergriffen werden?
  • Soll eine künstliche Ernährung eingestellt werden?
  • Soll eine künstliche Beatmung eingestellt werden?
  • Sollen starke Schmerzmittel verabreicht werden?
  • Sie können auch weitere Detailfragen klären, zum Beispiel zu Ihrer individuellen Krankheit

Sie sollten Ihre Patientenverfügung stützen, indem Sie Ihre Motivation und Gedanken möglichst präzise schildern. Gehen Sie auf Ihre Moralvorstellungen, religiösen Ansichten und Situationen, die Sie bewegen, ein.

Wenn Sie wissen, dass Sie eine Krankheit haben, für die die Patientenverfügung gelten soll, erwähnen Sie sie.

All das dient dazu, dass im Zweifel der Betreuer oder Bevollmächtigte Ihren Willen ermitteln kann.

Bringen Sie Ihre Patientenverfügung regelmäßig auf den neusten Stand. Ihre Einstellung zu den verschiedenen Wünschen kann sich im Laufe der Zeit ändern.

Hausarzt kann individuell und kompetent helfen

Grundsätzlich empfehlen die Verbraucherzentralen, zu einer Patientenverfügung den Rat eines Arztes einzuholen. Das kann zum Beispiel Ihr Hausarzt sein - er wird Ihren Gesundheitszustand in der Regel gut kennen und kann individuell und kompetent helfen. Fragen Sie ihn nach einer Beratung, wenn Sie eine Patientenverfügung erstellen oder anpassen möchten!

Lassen Sie sich dabei insbesondere die medizinische Bedeutung von Begriffen wie Wiederbelebungsmaßnahmen, künstlicher Ernährung und /oder künstlicher Beatmung erklären. Als Laie sind sie kaum vollständig zu erfassen.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine solche Beratung (können stark schwanken) nicht, da es sich nicht um eine Kassenleistung handelt.

Füllen Sie Formulare mit Bedacht aus

Die Patientenverfügung soll jeder Mensch nach seinen persönlichen Wünschen und Vorstellungen erstellen - auch das ist wichtig, damit sie wirksam sind. Daher raten wir zur Vorsicht insbesondere bei Musterformularen aus dem Internet, in denen die Formulierungen vorgegeben sind. Häufig haben Ärzte ein Musterformular von der Ärztekammer - auch diese Vorlagen sollten Sie intensiv lesen, besprechen und an Ihre Wünsche anpassen.

Als Formulierungshilfe können Sie dagegen vorgefertigte Textbausteine nutzen, die Sie genau nach Ihrem Willen zusammenstellen und anpassen. Entscheiden Sie, was zu Ihnen passt.

Hilfreich kann es außerdem sein, eine Patientenverfügung mit Verwandten oder Freunden zu besprechen. Sie können sie als Zeugen auf der Patientenverfügung unterschreiben lassen. Das ist ein Beleg dafür, dass sich diese Menschen gut mit Ihren Wünschen auskennen. Dadurch sind sie sicherer bei Gesprächen mit dem Arzt und können sich eventuell besser durchsetzen.

Der Arzt oder die Ärztin kann außerdem unter der Patientenverfügung bestätigten, dass Sie die erforderliche Einwilligungsfähigkeit besessen haben.

Die Ermittlung Ihres mutmaßlichen Willens

Falls Sie sich gegen eine Patientenverfügung entschieden haben oder falls die Patientenverfügung mal nicht  zutrifft, muss Ihr mutmaßlicher Wille ermittelt werden. Dafür werden Angehörige oder auch der Bevollmächtigte und Betreuer befragt, was Sie in einer solchen Situation wollten. Auch frühere schriftliche Äußerungen von Ihnen, in denen Sie etwas über Ihre Wünsche und Ängste niedergeschrieben haben, werden beachtet. Vielleicht haben Sie beim Besuch eines Verwandten im Krankenhaus etwas geäußert? Oder bei einer Dokumentation im Fernsehen? Schreiben Sie auf, was Sie sich wünschen und wovor Sie Angst haben.

All das ist entscheidend, um den Willen des Betroffenen zu ermitteln, um herauszufinden, ob er eine medizinische Behandlung gewünscht hätte oder nicht.

Einige Rechtschutzversicherungen übernehmen Kosten

Fragen Sie bei Ihrer Rechtschutzversicherung nach: Einige Versicherer übernehmen die Kosten einer juristischen Beratung. Ein Notar ist für die Patientenverfügung nicht erforderlich. Er kann aber sinnvoll sein, besonders, wenn Streit zu erwarten ist.

Sie können zur fertigen Patientenverfügung dann eine Hinweiskarte im Portemonnaie mit sich tragen und das Dokument zu Hause, beim Arzt und bei Zeugen hinterlegen.


Informieren Sie sich auf unserem Vorsorge-Portal "Gewappnet für..." zum Thema Vorsorge für Krankheit und Tod.

Wir beantworten Fragen wie:

  • Welche Dokumente benötige ich im Notfall, bei schwerer Krankheit oder im Alter? (Vorsorgevollmacht)
  • Was passiert mit meinen Daten? (digitale Vorsorge, digitaler Nachlass)
  • Was muss ich bei meiner Patientenverfügung beachten?
  • Wie kann ich für meine Bestattung vorsorgen? Welche Bestattungsmöglichkeiten gibt es?
  • Für Hinterbliebene: Was tun im Todesfall? (Haushaltsauflösung, Erben)

Ratgeber der Verbraucherzentralen

Zur Patientenverfügung informieren wir in einem eigenen Ratgeber. Auf 168 Seiten lesen Sie Erklärungen der Rechtslage und bekommen praktische Tipps für Ihre eigene Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Textbausteine und Checklisten helfen, die entsprechenden Schreiben vorzubereiten.

Weitere Informationen zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung finden Sie auch in diesem Artikel.

News-Alert zum Verfahren gegen Facebook abbestellen

Sie wollen keinen News-Alert zum Verfahren gegen Facebook mehr erhalten? Durch Eingabe Ihrer E-Mail Adresse und einem Klick auf "abmelden" werden Sie aus der Abonnentenliste des News-Alerts gestrichen.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
ratloses Ehepaar

Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.