Kostenloses Online-Seminar "Betriebskostenabrechnung verstehen und Heizenergie sparen" am 9 April. um 15.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Übergangspflege im Krankenhaus: Was ist das und wie hilft sie?

Stand:
Patient:innen, die aus dem Krankenhaus entlassen werden sollen, aber noch nicht fit genug für das selbständige Leben zu Hause sind, können auf Kosten der Krankenkasse unter strengen Voraussetzungen etwas länger im Krankenhaus gepflegt werden, wenn es sonst keine Möglichkeiten der Versorgung gibt.
Schmuckbild: Ältere Dame im Rollstuhl wird von Ärztin in Übergangspflege entlassen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Übergangspflege ist eine eigenständige Leistung der Krankenkasse und nicht Bestandteil der Krankenhausbehandlung.
  • Die Übergangspflege kann nur in dem Krankenhaus erfolgen, in dem ein(e) Patient:in zuvor behandelt wurde.
  • Sie kann für längstens 10 Tage genutzt werden.
On

Wann besteht ein Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus?

Übergangspflege im Krankenhaus bedeutet, dass eine Person nach einem Krankenhausaufenthalt dort weiter gepflegt wird. Der Anspruch bezieht sich darauf, dass die Krankenkasse die Kosten dafür übernimmt. Aufgrund des hohen organisatorischen Aufwands bieten allerdings nicht alle Krankenhäuser diese Möglichkeit an.

Die Übergangspflege im Krankenhaus ist ausschließlich im unmittelbaren Anschluss an eine abgeschlossene stationäre Krankenhausbehandlung möglich. Sie kann nur in dem Krankenhaus erfolgen, in dem die Behandlung erfolgt ist.

Übergangspflege  kann als Anschlussversorgung im Krankenhaus nur für diejenigen Patient:innen erbracht werden,

  • die häusliche Krankenpflege, Kurzzeitpflege oder eine medizinischen Rehabilitation benötigen und
  • für die die entsprechenden Leistungen nicht oder nur unter erheblichem Aufwand erbracht werden können.

Der Anspruch ist auf höchstens zehn Tage begrenzt. Das Krankenhaus muss dafür nachweisen und umfangreich dokumentieren, dass trotz erheblichem Aufwand eine entsprechende notwendige Weiterversorgung nicht möglich ist.

Was beinhaltet die Übergangspflege im Krankenhaus?

Die Übergangspflege im Krankenhaus umfasst die Kostenübernahme für die notwendige Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Aktivierung der Patient:innen, die Grund- und Behandlungspflege, ein Entlassmanagement, Unterkunft und Verpflegung sowie die im Einzelfall erforderliche ärztliche Behandlung.

Was muss man tun, um Übergangspflege zu bekommen?

Übergangspflege wird durch den Sozialdienst des Krankenhauses bei der Krankenkasse beantragt. Grundlage dafür ist eine umfangreiche Dokumentation, dass eine Anschlussversorgung notwendig ist und keine andere Versorgungsmöglichkeit in Frage kommt.

Sie sollten schon bei der Aufnahme ins Krankenhaus dem Entlassmanagement zustimmen. Dann muss sich der Sozialdienst des Krankenhauses um eine Anschluss-Versorgung nach der Krankenhausbehandlung kümmern.

Und Sie sollten so früh wie möglich Kontakt zum Sozialdienst des Krankenhauses aufnehmen, damit die Organisation der weiteren, post-stationären Versorgung erfolgen kann.

Andere Regeln für privat versicherte Patient:innen

Die Übergangspflege (nach § 39 e SGB V ) gilt nur für gesetzlich Versicherte. Die privaten Krankenversicherungen entscheiden selbst, ob und in welchem Rahmen sie die Übergangspflege in ihr Leistungsspektrum aufnehmen. Privat Versicherte Personen müssen in ihren Vertrag schauen oder mit ihrer Versicherung besprechen, welche Leistung für sie übernommen wird.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet.
Nahaufnahme eines Smartphones, das in einer Hand gehalten wird und einen roten, absteigenden Graphen auf dem Bildschirm anzeigt. Im Hintergrund ist ein größerer Bildschirm mit einem ähnlichen Graphen zu sehen, der ebenfalls einen Abwärtstrend zeigt.

MSCI World im Minus – Was sollten Anleger:innen jetzt tun?

Der MSCI World Index hat im Februar und März an Wert verloren. Einige Anleger:innen sind verunsichert und fragen sich, ob sie ihre ETFs verkaufen oder die Schwankungen aussitzen sollten. Wir erklären die Hintergründe der Marktentwicklung und geben Handlungsempfehlungen.
ratloses Ehepaar

Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.