Änderung und Widerruf
Die Vorsorgevollmacht können Sie jederzeit ändern oder widerrufen. Hierfür haben Sie die Möglichkeit, das Original der ursprünglichen Vollmacht anzupassen. Wenn Sie jedoch eine neue Vorsorgevollmacht erstellen, sollte die alte Vollmacht vernichtet werden. Es ist wichtig, dass Sie in jedem Fall alle früher hinterlegten Kopien der alten Vollmacht durch die Kopien der neuen Vollmacht ersetzen. Falls Sie jemanden eine solche Vollmacht übergeben haben, holen Sie sich diese zurück.
Wie lange gilt die Vorsorgevollmacht?
Die Vollmacht erlischt mit dem Tod, soweit in der Vollmacht nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Es ist sehr sinnvoll, wenn Sie in der Vollmacht regeln, dass sie über den Tod hinaus gelten soll. Damit bleibt der Bevollmächtigte auch nach dem Tod des Verfügenden handlungsfähig, solange die Erben die Vollmacht nicht widerrufen.
Tipps für die Aufbewahrung der Vollmacht
Die Vollmacht ist nur wirksam, wenn sie vom Bevollmächtigten im Original vorgelegt wird. Verwahren sie die Vollmacht also so, dass sie leicht gefunden werden kann. Es sind ver-schiedene Möglichkeiten der Aufbewahrung denkbar:
- Vollmacht direkt der bevollmächtigten Person aushändigen
- Vollmacht zuhause so aufbewahren, dass die bevollmächtigte Person sie leicht findet (Beispiel: Vorsorgeordner)
- Übergabe an eine andere Vertrauensperson
- beim Notar hinterlegen
Zusätzlich ist es ratsam, ein Hinweiskärtchen zu den Dokumenten bei sich zu tragen. So wissen die behandelnden Ärzte im Notfall, an wen sie sich wenden müssen.