Das Wichtigste in Kürze:
- Die Kündigungsfristen für Pflegedienste sind gesetzlich nicht klar geregelt.
- Verbraucher:innen sollten darauf achten, dass der Pflegedienst den Pflegevertrag nur mit einer langen Frist kündigen kann.
- Vereinbaren Sie im Pflegevertrag eine möglichst lange Kündigungsfrist. Ohne eine solche Vereinbarung kann der Vertrag vom Anbieter auch ohne Grund kurzfristig beendet werden und Sie haben nur noch Anspruch auf Schadensersatz.
- Sie können den Vertrag, unabhängig von den Regelungen im Vertrag, jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen.
Der Pflegedienst schließt mit dem Pflegebedürftigen über sämtliche Pflegeleistungen einen Vertrag ab.
Pflegeverträge werden unbefristet abgeschlossen, das heißt, dass sie solange gültig sind, bis sie jemand kündigt. Eine solche Kündigung kann entweder von dem Pflegebedürftigen oder von dem Pflegedienst ausgesprochen werden.
Der Pflegebedürftige kann laut Gesetz jederzeit kündigen. Eine davon abweichende Regelung darf nicht im Vertrag stehen.
Schwieriger ist die Frage, wie die Kündigungsfristen des ambulanten Pflegedienstes geregelt sind. Immer mehr Pflegebedürftige haben ein Problem, wenn der Pflegedienst innerhalb von zwei Wochen oder sogar fristlos kündigt. In dieser Zeit lässt sich zumeist kein anderer Pflegedienst finden, sodass eine mehr oder weniger lange Zeit ohne Versorgung überbrückt werden muss.
Wann darf der Pflegedienst kündigen?
Das richtet sich nach den Vereinbarungen in Ihrem Pflegevertrag. Häufig ist dort eine Kündigungsfrist von 14 Tagen vorgesehen, in verbraucherfreundlichen Verträgen auch eine deutlich längere Frist. Der Pflegedienst kann in der Regel auch nur unter Einhaltung dieser Frist kündigen.
Fehlt eine Kündigungsfrist oder haben Sie keinen schriftlichen Vertrag abgeschlossen, gelten die gesetzlichen Regelungen. Diese besagen, dass eine Kündigung durch einen Pflegedienst von einem Tag auf den anderen grundsätzlich möglich ist.
Bei Pflegeverträgen besteht aber ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Pflegedienst und seinem pflegebedürftigen Vertragspartner, ähnlich wie bei einem Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant. Der Pflegedienst muss bei einer Kündigung Rücksicht auf den Pflegebedürftigen nehmen. Deshalb ist das Kündigungsrecht des Pflegedienstes so eingeschränkt, dass dem Pflegebedürftigen im Falle der Kündigung die Möglichkeit bleiben muss, einen neuen Pflegedienst zu beauftragen.
Was passiert, wenn der Pflegedienst sich nicht an diese Regelung hält?
Hält sich der Pflegedienst nicht daran, führt das allerdings nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung. Der Pflegebedürftige könnte einen Anspruch auf Schadensersatz haben - steht aber doch ohne Pflegedienst da. Ein Schaden könnte beispielsweise darin bestehen, dass der Verbraucher bis zum Abschluss eines neuen ambulanten Pflegevertrages stationär gepflegt werden muss und ihm dadurch höhere Kosten entstehen.
Außerdem darf der Pflegedienst sofort kündigen, obwohl die weitere Pflege noch nicht sichergestellt ist, wenn er einen wichtigen und schwerwiegenden Grund zu einer außerordentlichen Kündigung hat. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Weil die Rechtslage bei der Kündigung durch den Pflegedienst nicht verbraucherfreundlich ist, sollten Sie im Pflegevertrag eindeutig regeln, wann und mit welcher Frist der Pflegedienst eine Kündigung aussprechen darf.
Was können Sie tun, wenn der Pflegedienst gekündigt hat?
Setzen Sie sich bei sofortiger Kündigung durch den Pflegedienst umgehend mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung. Fragen Sie nach, ob es in Ihrem Bundesland eine Regelung im Rahmenvertrag gibt, die den Pflegedienst verpflichtet, sich erst um einen neuen Pflegedienst für Ihre Versorgung zu kümmern, bevor er die Pflege bei Ihnen einstellen darf. Dies ist aber nur der Fall, wenn der Pflegedienst seinen Betrieb vollständig einstellt.
Die Pflegekasse kann aber unter Umständen auch versuchen, auf den Pflegedienst einzuwirken, damit dieser die Versorgung übergangsweise sicherstellt. Unabhängig davon sollten Sie sich umgehend um einen neuen Pflegedienst bemühen, wenn eine Kündigung droht oder bereits erfolgt ist.