Die Rechnung bei haushaltsnahen Dienstleistungen - was ist wichtig?
Die anfallenden Kosten für die gebuchten Dienstleistungen sollen in einem Vertrag zu haushaltsnahen Dienstleistungen transparent aufgeführt werden. Dabei werden die folgenden Punkte möglichst klar und eindeutig beantwortet:
- Nach welchem Abrechnungsmodell wird berechnet?
- Wie hoch sind die Kosten für die einzeln vereinbarten Leistungen?
- Welche Zusatzkosten für Materialien oder Fahrten werden entstehen?
- Welchen Abrechnungszeitraum sieht der Dienstleister vor?
- Wie lange dauert es, bis die Rechnung gestellt wird?
Achten Sie darauf, dass die folgenden Vorgaben eingehalten werden:
- Die Rechnungsstellung erfolgt schriftlich.
- Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, spätestens 2 Wochen nach Monatsende.
- Die Rechnung ist nachvollziehbar und übersichtlich.
- Ausfallkosten und Zusatzkosten sind klar erkennbar und werden verständlich ausgewiesen.
- Preiserhöhungen werden schriftlich festgehalten und sind auf der Rechnung gut erkennbar. Außerdem werden sie mit einer Frist von 4 Wochen angekündigt.
Wichtig: Die Personalkosten müssen auf der Rechnung gesondert ausgewiesen sein.
Um die Rechnung auf Richtigkeit überprüfen zu können, empfehlen wir Ihnen, dass Sie in Ihrem eigenen Kalender die Einsätze des Dienstleisters schriftlich festhalten.
Wenn Sie die Leistungen kürzen oder erweitern möchten, sollten Sie immer darauf bestehen, dass der schriftliche Kostenvoranschlag angepasst und von beiden Vertragsparteien unterschrieben wird. Nur so behalten Sie die vereinbarten Leistungen und die Kosten im Blick.
Wie kann ich die Kosten über Sozialleistungen finanzieren?
Je nachdem, aus welchem Grund Sie Unterstützung im Haushalt benötigen, könnte es sein, dass Sie gegenüber einem Sozialleistungsträger Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben. Geld sparen lässt sich außerdem bei der Einkommenssteuererklärung.
Krankenversicherung
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und sich wegen einer Krankheit, nach einer OP oder anderen Behandlung im Krankenhaus vorübergehend nicht selbst versorgen können, haben Sie einen Anspruch auf Hilfe im Haushalt auf Rezept. Voraussetzung dafür ist, dass Sie zu Hause niemanden haben, der Ihnen im Haushalt hilft. Wie Sie sich häusliche Pflege und eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse bezahlen lassen können, erfahren Sie im verlinkten Artikel.
Pflegeversicherung
Pflegebedürftige Menschen mit mindestens Pflegegrad 1 können monatlich bis zu 125 Euro Entlastungsbetrag von der Pflegekasse bekommen (Stand 2024). Mit diesem Betrag können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen bezahlen. Allerdings müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, um den Entlastungsbetrag zu erhalten.
Pflegebedürftige Menschen in den Pflegegraden 2 bis 5 können darüber hinaus auch das Pflegegeld und die sogenannte Pflegesachleistung für hauswirtschaftliche Tätigkeiten einsetzen. Die Verwendung der Pflegesachleistung setzt voraus, dass die hauswirtschaftliche Tätigkeit von einem Pflegedienst erbracht wird, der von der Pflegekasse zugelassen ist. Welche Entlastungen pflegende Angehörige noch bekommen können, lesen Sie im verlinkten Artikel.
Sozialhilfe
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, vom Sozialamt Unterstützung für die Haushaltsführung zu bekommen. Wenden Sie sich bitte an Ihren Pflegestützpunkt oder direkt an Ihr zuständiges Sozialamt. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf der Homepage der Stiftung ZQP.
Steuer
Wer Dritte mit Aufgaben im Haushalt kostenpflichtig beauftragt, kann sich bis zu 20 Prozent der Ausgaben von der Steuer zurückholen. Wenn Sie also steuerpflichtig sind, können Sie die Rechnung beim Finanzamt geltend machen und damit direkt die Steuerschuld senken. Dabei gilt die Höchstgrenze von 4.000 Euro pro Kalenderjahr. Falls Sie bereits den Entlastungsbetrag von Ihrer Pflegekasse erstattet bekommen haben, können Sie lediglich die darüber hinausgehenden Kosten geltend machen.
Barzahlungen werden für eine Steuerentlastung übrigens nicht anerkannt. Sie müssen die Rechnung entweder überweisen oder per Lastschrift bezahlen.
Tipp: Heben Sie daher die Rechnungen sorgfältig auf und achten Sie immer darauf, dass die Personalkosten auf der Rechnung gesondert ausgewiesen sind.