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Pflegezusatzversicherung - eine sinnvolle Absicherung fürs Alter?

Stand:
Pflege ist teuer - ambulant zu Hause, aber auch im Pflegeheim übernehmen die gesetzlichen Pflegekassen meist nur einen Teil der Kosten. Eine private Zusatzversicherung soll hier einspringen. Wer das überlegt, sollte aber genau darauf achten, worauf er sich langfristig einlässt.
Geld für die Gesundheit

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wie hoch der finanzielle Bedarf im Alter sein wird, lässt sich schwer vorhersagen. Für jüngere Menschen bis etwa 50 Jahre empfiehlt sich daher meist noch keine Pflegezusatzversicherung. Kinder, Jobwechsel, Heirat, Scheidung: Zu viel kann noch passieren.
  • Die Preisunterschiede bei den Produkten sind hoch. Ein Vergleich lohnt immer.
  • Die Verträge bestehen ein Leben lang. Die Beiträge können dabei deutlich ansteigen.
  • Staatlich geförderte Verträge haben regelmäßig die schlechteren Vertragsbedingungen. Dafür können die Versicherer hier aber niemanden z.B. wegen seiner Vorerkrankungen ablehnen.
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Pflegerisiko und Kosten werden steigen

Eins ist gewiss: Zukünftig wird die Zahl der Pflegebedürftigen kontinuierlich ansteigen. Schon heute beziehen rund 5 Millionen Menschen in Deutschland Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Pflege trifft insbesondere die Ältesten. Frauen erhalten laut dem Bundesministerium für Gesundheit außerdem häufiger Leistungen, da sie eine höhere Lebenserwartung haben und im Alter häufiger alleinstehend sind.

84 Prozent der pflegebedürftigen Menschen wird zu Hause versorgt. Davon werden wiederum rund 55 Prozent in der Regel alleine durch ihre Angehörigen oder Laien gepflegt. Hierbei fallen laut der Zahlen des Gesundheitsministeriums dann keine Kosten für professionelle Pflege an.

Der gesetzliche Versicherungsschutz

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten, wenn ein Pflegefall eintritt. Entscheidend für die Einstufung in einen der Pflegegrade ist, wie stark Selbstständigkeit und Fähigkeiten eingeschränkt sind. Danach bestimmt sich, wie viel Unterstützung durch Pflege notwendig ist und wie viel die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlt. Solche Pflegegrade gibt es in den Stufen eins bis fünf.

Abhängig von der Pflegesituation zahlen die Kassen festgelegte monatliche Summen:

 Pflege durch Angehörige / Laien zu Hauseprofessionelle Pflege zu Hausevollstationäre Pflege im Heim
Pflegegrad 1*0 Euro0 Euro0 Euro
Pflegegrad 2*332 Euro761 Euro770 Euro
Pflegegrad 3*573 Euro1.432 Euro1.262 Euro
Pflegegrad 4*765 Euro1.778 Euro1.775 Euro
Pflegegrad 5*947 Euro2.200 Euro2.005 Euro

*Für Angebote zur Unterstützung im Alltag steht Pflegebedürftigen in allen Pflegegraden ein einheitlicher Betrag in Höhe von maximal 125 Euro zur Verfügung (Entlastungsbetrag).

Das Problem: Diese Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken meist nur einen Teil der Kosten. Liegen die tatsächlichen Pflegekosten darüber, müssen Pflegebedürftige diese aus eigener Tasche zahlen. Das Sozialamt hilft erst, wenn die Rente dafür nicht ausreicht und ein eventuelles Vermögen aufgebraucht ist. Der Ehepartner und eventuell die Kinder müssen dann als Unterhaltspflichtige damit rechnen, dass das Sozialamt sich von ihnen wiederum Geld zurückholt - zumindest, wenn Sie ein entsprechend hohes Einkommen oder Vermögen haben.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Schätzungen zufolge liegt der Eigenanteil (die Versorgungslücke) je nach Pflegesituation in Deutschland durchschnittlich pro Monat bei:

 professionelle Pflege zu Hausevollstationäre Pflege im Heim
Pflegegrad 1150 Euro1.500 Euro
Pflegegrad 2600 Euro1.500 Euro
Pflegegrad 31.300 Euro1.500 Euro
Pflegegrad 42.600 Euro1.500 Euro
Pflegegrad 52.600 Euro1.500 Euro

Quelle: Finanztest 07/2023, S. 82, ohne Kosten für Wohnen und Verpflegung

Auf welche Summen sollten Sie also bei einer Pflegezusatzversicherung achten? Unterscheiden Sie, was Sie für stationäre Pflege und was Sie für ambulante Pflege zahlen müssten:

  1. In Pflegeheimen gibt es bei den Kosten keinen Unterschied mehr zwischen den Graden 2 bis 5. Die Heime berechnen einen einheitlichen Betrag für jeden Bewohner. Versicherungsprodukte sollten daher im stationären Bereich ab Pflegegrad 2 einen einheitlich hohen Betrag leisten. Der Eigenanteil wird vom Verband der Ersatzkassen (vdek) derzeit mit durchschnittlich 3.123 Euro ohne Zuschüsse nach Aufenthaltsdauer angegeben. In Pflegegrad 1 ist eine Heimunterbringung angesichts des relativ geringen Pflegebedarfs und des hohen Kostenanteils der Ausnahmefall.
    Hilfreich kann es sein, bei in Frage kommenden Pflegeheimen anzufragen, wie hoch die Kosten dort derzeit ausfallen. Auf den Seiten www.pflege-navigator.de und www.pflegelotse.de können Sie Einrichtungen an Ihrem Wohnort suchen und die stationären Eigenanteile einsehen. Wichtig: Beachten Sie, dass diese Kosten in den kommenden Jahren steigen können!
  2. Die Höhe der Kosten für die Pflege durch ambulante Pflegedienste fällt je nach Höhe des Pflegegrades unterschiedlich hoch aus. Auch regional bestehen Unterschiede.
    Die wenigsten Pflegebedürftigen werden angesichts des hohen Pflegebedarfs in Pflegegrad 4 oder 5 ambulant versorgt werden. Achten Sie also in der ambulanten Betreuung darauf, dass die Versicherung insbesondere in den Pflegegraden 1 bis 3 jeweils ausreichende Summen deckt.

Wer sollte eine Pflegezusatzversicherung abschließen?

Wie hoch der finanzielle Bedarf für eine eventuelle Zusatzversicherung ist, hängt meist von mehreren Faktoren ab:

  • Wie hoch fallen die Pflegekosten aus? Bedeutet: Welche Form der Betreuung (ambulant oder stationär) werden Sie bevorzugen, schauen Sie eher auf besonders teure Pflegeheime?
  • Wie ist Ihre eigene finanzielle Situation im Alter? Welche Rente erwarten Sie, haben Sie Vermögen? Können und wollen Angehörige Sie finanziell unterstützen?
  • Entscheidend kann aber auch sein, wie viel Unterstützung Sie von Angehörigen in der Pflege selbst bekommen würden. Übernehmen diese die Pflege beispielsweise ganz oder zumindest in Teilen, werden die Aufwände für ambulante Pflegedienste geringer.

Überlegen Sie, ob im Pflegefall auch andere Mittel zur Verfügung stehen. Eine Immobilie könnten Sie beispielsweise vermieten. Die zusätzlichen Einnahmen würden helfen, Kosten einer stationären Unterbringung zu decken. Vermögen können Sie in der Regel am Lebensende verbrauchen. (Andererseits: Viele möchten auch ihren Kindern etwas hinterlassen oder sichergehen, dass diese nicht für sie zahlen müssen.)

Die Einnahmen aus einer Zusatzversicherung können Sie verwenden für Kosten einer stationären Unterbringung oder eines ambulanten Pflegedienstes. Beachten Sie aber auch, dass Sie die Beiträge zu einer in der Regel lebenslangen Versicherung zahlen müssen. Und vergessen Sie nicht, dass die Beiträge für eine derartige Versicherung zukünftig steigen werden. Darüber beschweren sich Versicherungsnehmer häufig.

Welche privaten Absicherungsmöglichkeiten habe ich?

Mit Pflegetagegeld-, Pflegekosten- und Pflegerentenversicherungen gibt es drei verschiedene Produkte auf dem Markt, die sehr unterschiedliche Vereinbarungen haben.

Für Laien können die Tarife schwierig zu unterscheiden sein. Besonders wichtig ist darum unabhängige Beratung. Unterstützung bei der Wahl eines geeigneten Tarifs erhalten Sie bei Ihrer Verbraucherzentrale. Tests von Pflegeversicherungen und deren Tarifen finden Sie auch bei der Stiftung Warentest.

Pflegetagegeld

Am häufigsten werden Pflegetagegeldversicherungen gewählt. Dabei erhält der Versicherte ein vereinbartes Tagegeld im Pflegefall. Den vollen Tagessatz zahlen viele Versicherer erst im Pflegegrad 5, einige bereits in Grad 4. In den niedrigeren Pflegegraden wird der Tagessatz dann nur anteilig gezahlt. Es gibt auch Tarife ohne Leistungsanspruch bei ambulanter Pflege. Dies ist nicht zu empfehlen. Der Löwenanteil der Pflege entfällt auf die Pflege zu Hause.

Aufgrund des einheitlichen Eigenanteils im Pflegeheim in den Graden 2 bis 5 sollte das Tagegeld hier gleich hoch gewählt werden. Die meisten Menschen sind in den niedrigen Pflegegraden 1 bis 3 eingestuft und bleiben darin die längste Zeit.

In der Pflegetagegeldversicherung spielt es keine Rolle, wie die Pflege organisiert wird. Das Pflegetagegeld steht Ihnen zur freien Verfügung, egal ob Sie im Heim, von professionellen Pflegediensten oder von Angehörigen gepflegt werden. Auch ist es möglich, mit dem Pflegetagegeld Hilfeleistungen zu bezahlen, die nicht zur Pflege gehören, beispielsweise das Erledigen von Einkäufen oder die Begleitung bei Spaziergängen.

Tritt der Pflegefall ein, sollte vereinbart sein, dass kein Beitrag mehr zu zahlen ist (Beitragsbefreiung). Dies ist bei wenigen Gesellschaften gegeben. Manche sehen eine Befreiung erst in dem seltenen Fall von Grad 5 vor, andere gar nicht.

Wichtig ist generell, wie der Leistungsfall definiert ist, also wann die Versicherung zahlt. Es sollten Verträge gewählt werden, bei denen es ausreicht, dass die gesetzliche Pflegeversicherung die Pflegebedürftigkeit festgestellt hat. Zahlreiche Anbieter sehen darüber hinaus vor, dass regelmäßige ärztliche Untersuchungen verlangt werden können. Pflegebedürftige Versicherte müssen sich dann auf Aufforderung der Versicherung durch Ärzte untersuchen lassen, unter Umständen sogar außerhalb ihrer Wohnung oder des Pflegeheims. Derartige Klauseln sind inakzeptabel.

Die Preisunterschiede der Verträge sind hoch. Ein Vertrag mit einem Tagegeld von beispielsweise 50 Euro in Pflegegrad 5 und gleich hohen Leistungen bei stationärer Pflege in den Graden 2 bis 5 kostet für 50-Jährige im Jahr 2024 zwischen 100 Euro und 230 Euro monatlich. Stellen Sie daher unbedingt Preisvergleiche an. Die Beiträge können im Laufe der Zeit aufgrund steigender Ausgaben angehoben werden.

Angesichts der prognostizierten deutlichen Steigerung der Pflegekosten sollte eine Anpassung des vereinbarten Pflegetagegeldes ohne erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen werden können (Dynamisierung). Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Anpassungen ab einem höheren Alter zu verhältnismäßig hohen Beiträgen führen, so dass sie dann besser gestoppt werden.

Geförderte Pflegetagegeld-Tarife mit schlechteren Bedingungen

Für Pflegetagegeldtarife, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, gibt es eine staatliche Förderung von 5 Euro monatlich. Die Leistungen fallen hierbei jedoch häufig niedrig aus und decken bei weitem nicht die zu erwartenden finanziellen Lücken im Pflegefall. Ab einem Alter von über 40 Jahren erhält man in Grad 5 häufig nur die Mindestleistung von monatlich 600 Euro oder geringfügig mehr. Der Beitrag ist zudem immer weiter zu zahlen; schmälert die Auszahlung also deutlich.

In diesen Tarif muss jeder aufgenommen werden, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand. Es ist daher wahrscheinlich, dass die Beiträge in diesen Tarifen stärker steigen als in herkömmlichen Tarifen. Zudem ist stets eine Wartezeit von 5 Jahren vorgesehen.

Pflegekostenversicherung

Der Versicherer zahlt in einem solchen Tarif nur nachgewiesene Pflegekosten. Dabei werden häufig nur Kosten für Leistungen übernommen, die im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgeführt sind. Voraussetzung ist, dass Sie die gesetzliche Pflegeversicherung in Anspruch genommen haben und diese gezahlt hat. Dann übernimmt der Versicherer Ihren Eigenanteil, der noch aussteht, teilweise oder ganz.

Knackpunkt: Es geht bei solchen Versicherungen tatsächlich meist nur um Kosten für die Pflege. Kosten für Unterkunft und die Verpflegung im Heim werden dagegen nur bei wenigen Versicherern übernommen.

Häufig wird in Grad 1 nichts gezahlt. Eine Beitragsbefreiung ist meist nicht vorgesehen.

Zu unterscheiden sind 2 Tarifarten:

  1. Es wird ein bestimmter - bei Vertragsabschluss vereinbarter - Prozentsatz der Restkosten übernommen. Liegt der vereinbarte Satz unter 100 Prozent, müssen Sie einen Teil der Pflegekosten trotz Versicherung noch selbst bezahlen.
  2. Andere Tarife übernehmen die Restkosten bis zu einer festgelegten Höchstgrenze. Die Produkte sind schwer miteinander zu vergleichen. Die Beiträge für 50-Jährige liegen 2024 in der Spanne von 32 bis 130 Euro im Monat. Geringere Beiträge bedeuten aber meist auch geringere Leistungen. Wie viel Sie in einem Pflegefall an Leistungen bekommen, kann sich deutlich unterscheiden zwischen den Tarifen.
Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung zahlt eine vereinbarte Pflegerente, die durch die Überschussbeteiligung möglicherweise noch aufgestockt wird. Die Versicherer richten sich häufig nach der Einstufung der sozialen Pflegeversicherung. Andere definieren den Leistungsfall nach einer eigenen Systematik.

Eine solche Pflegerente ist in der Regel beitragsstabil: Sowohl der Beitrag als auch der Leistungsumfang werden bei Vertragsbeginn festgeschrieben. Etwas anderes gilt nur, wenn eine Dynamik der Leistung vereinbart wird. Planen Sie über längere Zeiträume mit der Versicherung, zum Beispiel über 20 oder mehr Jahre. Beachten Sie bei der Wahl der Rentenhöhe die zu erwartende Inflation!

Die Pflegerente steht zur freien Verfügung. Im Vergleich zu den anderen Pflegezusatzversicherungen liegt der Beitrag in der Pflegerentenversicherung deutlich höher, etwa zwei- bis dreimal so hoch.

Die Höhe der Rentenzahlung variiert je nach Grad der Pflegebedürftigkeit. Die volle Pflegerente erhält der Versicherte in der Regel erst ab Pflegegrad 4 oder 5, auch bei Aufenthalten im Pflegeheim. In den niedrigeren Pflegegraden wird die Pflegerente nur anteilig oder gar nicht gezahlt.

Bei Pflegebedürftigkeit ist der Versicherte meist von der Beitragszahlung befreit.

Ein Vorteil in der Pflegerentenversicherung ist, dass die Beitragszahlung bei finanziellen Engpässen ausgesetzt werden kann. Dies ist jedoch mit finanziellen Einbußen verbunden. Die Rentenversicherung kann durch Kündigung beendet werden, ohne dass sämtliche Einzahlungen verloren gehen, wie dies dagegen bei einer Tagegeld- oder Pflegekostenversicherung der Fall ist.

Das sagen die Verbraucherzentralen

Niemand weiß, ob und wann der Versicherungsfall eintritt. Darum bleibt die Frage, ob eine Pflegezusatzversicherung sich lohnt, oft ungewiss.

Prüfen Sie zunächst, ob Sie tatsächlich überhaupt eine Versicherung brauchen. Ist ausreichend Vermögen vorhanden, das auch verbraucht werden kann oder sind ausreichende private oder gesetzliche Renten vorhanden, können Sie auf den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung verzichten.

Wer eine Versicherung abschließen möchte, muss den Beitrag viele Jahre beziehungsweise Jahrzehnte durchgehend weiter zahlen können. Es ist meist davon auszugehen, dass die Versicherungsprämien regelmäßig steigen werden. Können Sie sich das leisten?

Einige Tipps:

  • Die Pflegetagegeldversicherung gibt es schon ab vergleichsweise geringen Beiträgen und - beim "richtigen" Anbieter - auch mit guten Leistungen. Zudem ermöglicht die Tagegeldversicherung mehr Flexibilität als die Pflegekostenversicherung.
  • Pflegetagegeldversicherungen ermöglichen zwar bei finanziellen Engpässen weniger Flexibilität. Pflegerenten-Tarife sind dafür aber auch mit deutlich höheren Kosten verbunden.
  • Bevor Sie sich mit einer Pflegezusatzversicherung beschäftigen, achten Sie immer auf Ihren sonstigen Versicherungsschutz. Existenzielle Risiken wie die private Haftpflichtversicherung und (bei Berufstätigen) eine Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit gehen vor! Auch Altersvorsorge im Allgemeinen ist ein wichtiges Thema.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
ratloses Ehepaar

Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.