Kostenloses Online-Seminar „Photovoltaik: Die Kraft der Sonne nutzen" am 4. November um 16.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.
Alkohol in Lebensmitteln: Worauf Eltern achten können
Stand:
Beim Auspacken riechen gekaufte Produkte nach Alkohol, obwohl man ihn gar nicht erwartet. Für Erwachsene ist der Rotwein in der Bratensoße oder dem Dessert in der Regel kein Problem – für Kinder aber schon. Sie können sich früh an den Geschmack gewöhnen.
Foto:
Alexas_Fotos / Pixabay
Das Wichtigste in Kürze:
Einigen Lebensmitteln wird Alkohol zugesetzt, um sie haltbarer zu machen oder ihnen einen besonderen Geschmack zu verleihen.
Alkohol verdampft beim Kochen und Backen nicht komplett. Restalkohol bleibt in der Familienmahlzeit.
"Alkoholfreies Bier" ist oft nicht alkoholfrei und somit nicht geeignet für Kinder.
On
Alkohol als Zutat
In einigen verarbeiteten Lebensmittlen wird Alkohol als Zutat verwendet. In Fertigpackungen muss Alkohol als Zutat in der Zutatenliste aufgeführt werden, zum Beispiel als Alkohol, Amaretto, Rum, Weinbrand oder Ethylalkohol.
Alkohol wird in Lebensmitteln nicht nur wegen des Geschmacks hinzugefügt, sondern auch zu lebensmitteltechnologischen Zwecken. So wird Alkohol beispielsweise wegen seiner konservierenden Eigenschaften einem Produkt zugesetzt und macht dieses haltbarer. Damit Lebensmittel nicht verklumpen oder verkleben, wird Alkohol wie Ethanol auch als Trennmittel genutzt.
Auch wenn Backwaren bei der Verpackung zur Verbesserung der Haltbarkeit und Frischhaltung mit Ethanol besprüht werden – direkt auf das Lebensmittel oder in die Verpackung – muss Ethanol als Zutat angegeben werden. Wird Alkohol aber nur als Lösemittel für Fruchtauszüge oder Aromen verwendet, die wiederum beispielsweise Kuchen zugesetzt werden, so muss dieser nicht gekennzeichnet werden.
Ein deutlicher Hinweis auf einen Alkoholzusatz, möglichst auf der Schauseite der Verpackung, ist gar nicht gesetzlich vorgeschrieben. Einige Hersteller setzen ihn freiwillig. Denn lange Zutatenlisten erschweren es oft, den Überblick über einzelne Zutaten zu behalten. In den folgenden Fotos sind Zutatenlisten von Produkten abgebildet, die Alkohol enthalten. Finden Sie ihn in der Auflistung? Die Lösung finden Sie jeweils im darauffolgenden Bild.
Blätterteig
Foto:
Verbraucherzentrale NRW
Blätterteig
Foto:
Verbraucherzentrale NRW
Burger-Brötchen
Foto:
Verbraucherzentrale NRW
Burger-Brötchen
Foto:
Verbraucherzentrale NRW
Dessertcreme
Foto:
Verbraucherzentrale NRW
Dessertcreme
Foto:
Verbraucherzentrale NRW
Cocktailsauce
Foto:
Verbraucherzentrale NRW
Cocktailsauce
Foto:
Verbraucherzentrale NRW
Hefeschnecken
Foto:
Verbraucherzentrale NRW
Hefeschnecken
Foto:
Verbraucherzentrale NRW
Alkohol in unverpackten Lebensmitteln
Bei unverpackten Lebensmitteln, die z.B. in Bäckereien oder Cafés angeboten werden, ist keine Zutatenliste vorhanden. Die Verwendung von Alkohol sowie der Alkoholgehalt in Torten und Pralinen muss nicht ausgewiesen werden. Hier bleibt nur das Erfragen der Zutaten beim Personal.
Alkohol in kleinen Portionspackungen
Eine Zutatenliste ist auch nicht erforderlich bei kleinen Packungen, deren größte Fläche kleiner als 10 cm² ist, z.B. auf kleinen Schokofiguren, die zu Weihnachten und Ostern im Handel angeboten werden.
Weitere Informationen zur Lebensmittel-Kennzeichnung finden Sie in diesem Artikel.
Gewöhnungseffekt beim Geschmack
In Fertigkuchen, Desserts, Süßigkeiten, Milchbrötchen oder Eis erwarten die meisten Eltern keinen Alkohol. Aber nicht selten ist bei solchen Lebensmitteln, die gerade auch von Kindern gerne gegessen werden, Alkohol zugesetzt. Ein genauerer Blick auf die Zutatenliste lohnt sich daher.
In der Regel finden sich in den meisten Produkten nur geringe Mengen an Alkohol. Diese sind für Kinder gesundheitlich unbedenklich. Allerdings ist zu befürchten, dass die Kleinen sich schon frühzeitig an den Geruch und den Geschmack von Alkohol gewöhnen und die natürliche Hemmschwelle für den Verzehr gesenkt wird. Daher wird geraten, für Kinder keine Produkte zu kaufen, die Alkohol enthalten und beispielsweise nach Rum, Amaretto oder Whiskey schmecken.
Malzbier und "alkoholfreies Bier" für Kinder ungeeignet
Für Kinder sind Malzbier und "alkoholfreies Bier" keine geeigneten Durstlöscher – auch nicht als Ausnahme, wie bei Geburtstagen. Denn bis zu einem Gehalt von 0,5 Volumenprozent Alkohol gilt Bier als "alkoholfrei" und darf dann auch so deklariert werden. Bei Getränken, die mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol enthalten, muss der Alkoholgehalt deklariert werden.
Malztrunk ist gemeinhin oft auch als Malzbier bekannt – sie unterscheiden sich jedoch deutlich im Gehalt von Alkohol und Zucker. Beide Getränke werden aus Wasser, Hopfen und Gerstenmalz hergestellt. Beim Malztrunk ist ein Zusatz von Zucker erlaubt, beim Malzbier jedoch nicht. Beim Brauen von Malztrunk wird die Hefe bei sehr niedrigen Temperaturen zugefügt. So findet kaum eine Vergärung statt und es entsteht fast kein Alkohol. Malztrunk, der auch von Kindern gerne getrunken wird, kann bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten, sodass er als „alkoholfrei“ deklariert werden darf. Bei Malzbier sind dagegen bis zu 1,5 Volumenprozent Alkohol erlaubt.
Auf einigen Etiketten findet man auch die Angabe "0,0 % Alkohol". Diese ist dann zwar verbindlich, was den Alkoholgehalt angeht. Dennoch sollten Kinder solche Getränke wegen der Geschmacksprägung nicht trinken.
Familienmahlzeit: besser ohne Alkohol
In einigen Rezepten wird die Zugabe von Alkohol, z.B. Rotwein oder Weißwein zur Verfeinerung von Soßen oder Rum in Desserts, vorgeschlagen. Der Alkohol löst sich jedoch beim Backen oder Kochen bei hohen Temperaturen nicht vollständig auf. Wenn Kinder mitessen, sollte man daher besser ohne Alkohol kochen und backen.
Es gibt gute Alternativen zum Kochen mit Alkohol. Apfelsaft eignet sich in herzhaften Gerichten als Ersatz genauso gut wie eine kräftige Gemüsebrühe. Ein Stück Zartbitterschokolade kann beispielsweise ein Chili oder eine Bratensoße verfeinern. Oder auch ein Teelöffel Zimt, Vanille oder Kardamom bringt eine abwechslungsreiche Note auf den Teller. In Süßspeisen kann auf die Zugabe von Alkohol in der Regel komplett verzichtet werden.
Fazit: Aus Sicht der Verbraucherzentrale muss die Kennzeichnung alkoholhaltiger Lebensmittel daher verbessert werde: Produkte, die Alkohol als Zutat enthalten, sollten einen gut lesbaren und schnell auffindbaren Hinweis auf Alkohol tragen. Auch bei unverpackten Lebensmitteln und Speisen im Restaurant, die keine Zutatenliste tragen, sollte Alkohol verpflichtend gekennzeichnet werden.
Ratgeber-Tipps
Bärenstarke Kinderkost
Endlich Ferien, und endlich Zeit für die Familie. Warum nicht mal mit den Kindern kochen? Denn dass eine…
Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug
Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.
Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf
Verbraucher:innen müssen immer wieder für Kassenleistungen zahlen – das zeigt die Zwischenauswertung des Verbraucheraufrufs „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken!