Das Wichtigste in Kürze:
- Mit neuen Verfahren können Gentechniker:innen vorhandenes Erbgut verändern, ohne fremde Erbsubstanz hinzuzufügen.
- Auch solche Veränderungen an landwirtschaftlichen Produkten müssen geprüft und für Verbraucher:innen gekennzeichnet werden, hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
- Dieser Text beantwortet häufig gestellte Fragen zum Thema.
Gezielter und kostengünstiger als mit bisherigen gentechnischen Verfahren soll das Erbgut von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen verändert werden. Ermöglichen sollen dies Techniken wie CRISPR/Cas9. Die Methode wird auch als "Gen-Schere" bezeichnet. Dabei wird nicht zwingend fremde DNA (Erbinformationen) in das Lebewesen eingebracht. Die vorhandenen Erbinformationen können auch einfach nur verändert werden. Gentechniker:innen können beliebige Stellen im Erbgut ausschneiden und austauschen, aktivieren oder blockieren.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) musste darüber entscheiden, ob neue Verfahren wie CRISPR/Cas9 zur Gentechnik zählen und somit nach dem Gentechnikrecht reguliert werden. Am 25. Juli 2018 haben die Richter das bejaht (Az. C-528/16). Denn durch die neuen Verfahren und Methoden würde eine auf natürliche Weise nicht mögliche Veränderung am genetischen Material eines Organismus' vorgenommen, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts zu dem Urteil.
Die Europäische Kommission hat nach dem Urteil die Länder in der EU gefragt, wie sie mit dem Thema "neue Gentechnik" umgehen und welche Probleme sie sehen. Eine mögliche Option wäre laut Europäischer Kommission, die Regulierung für neue Gentechnikverfahren aufzuweichen. Im Sommer 2023 ist mit einem Gesetzesvorschlag zu rechnen.
- Was bedeutet das EuGH-Urteil zu CRISPR/Cas9 für Verbraucher:innen?
Das Urteil ist positiv für Verbraucher:innen. Damit ist geregelt, dass für derartig produzierte Lebensmittel mögliche Risiken in jedem Einzelfall bewertet werden müssen, bevor sie auf den Markt kommen. Die Produkte müssen dann gekennzeichnet werden, so dass Sie selbst entscheiden können, ob Sie sie konsumieren wollen oder nicht.
- Bei welchen Lebensmitteln können die neuen Techniken angewendet werden?
Im Prinzip bei allen. Es können Pflanzen wie Weizen oder Reis verändert werden, ebenso wie Nutztiere.
- Gibt es schon Lebensmittel, die so hergestellt wurden?
Ja, zu Forschungszwecken, etwa Champignons und Äpfel, die nach dem Anschneiden nicht braun werden. In Deutschland gibt es seit 2013 keine Freilandversuche mehr mit gentechnisch veränderten Pflanzen.
- Gibt es in der EU schon derart hergestellte Lebensmittel im Supermarkt?
Wahrscheinlich nicht. Nach dem EuGH-Urteil ist es derzeit verboten, diese ohne Zulassungsverfahren und Kennzeichnung auf den europäischen Markt zu bringen.
- Kann man mit CRISP/Cas klimaresistente Pflanzen herstellen?
Es gibt keine Belege dafür, dass Pflanzen, die mit gentechnischen Verfahren hergestellt wurden, einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten können. Eigenschaften wie Dürre- oder Hitzeresistenz sind sehr komplexe Eigenschaften, die nicht auf nur von einem einzigen Gen bestimmt werden.