Kostenloses Online-Seminar "Für den Ernstfall gewappnet: Wissenswertes zur Vorsorgevollmacht" am 28. November um 16 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Was bedeutet das Mindesthaltbarkeitsdatum bei Nahrungsergänzungsmitteln?

Stand:
Mindesthaltbarkeitsdatum "abgelaufen" - muss die Vitamintablette in den Müll? Nicht wenn man sich an Regeln hält.
Mindesthaltbarkeitsdatum bei Nahrungsergänzungsmitteln

Das Wichtigste in Kürze:Sprechblase"Aufs Wissen kommt es an

  • Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums ist ein Nahrungsergänzungsmittel nicht gleich unbrauchbar oder verdorben.
  • Je nach Inhaltsstoff ist eine Nutzung noch mehrere Monate möglich.
  • Die angegebene Nährstoffmenge ist aber nur bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum garantiert.
  • Wichtig ist die richtige Lagerung.
  • Keine Vorratskäufe über drei Monate hinaus.

 

On

Was bedeutet das Mindesthaltbarkeitsdatum?

Da Nahrungsergänzungsmittel im Gegensatz zu Arzneimitteln rechtlich zu den Lebensmitteln zählen, haben sie ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und kein Verfallsdatum.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt das ungeöffnete und richtig gelagerte Produkt z.B. den angegebenen Gehalt an Vitaminen, Mineralstoffen, pflanzlichen Bestandteilen oder anderen Nährstoffen noch enthält.

Das ist bei Vitaminen aufgrund ihrer Instabilität vielfach schwierig. Bei Nahrungsergänzungsmitteln dürfen daher bei der Produktion mehr Vitamine zugegeben werden, als auf der Packung deklariert sind. Die Abweichung im Nährstoffgehalt darf in dieser Lebensmittelgruppe je nach Nährstoff 45 % (Mineralstoffe) bis 50 % (Vitamine) mehr und bis zu 20 % weniger betragen.

Wichtig ist, dass die Produkte dauerhaft (mindestens bis zum Erreichen des MHD) ohne Qualitätsverlust lagerfähig sind. Eigenkontrollen der Hersteller und stichprobenartige Kontrollen der Lebensmittelüberwachung stellen sicher, dass deklarierte und analysierte Mengen auch zum Ende des MHD (im Rahmen der erlaubten Abweichungen) noch übereinstimmen.

Bis zum Erreichen des MHD ist der Hersteller dafür verantwortlich, dass das Produkt sicher ist. Wird das Produkt danach noch verkauft, ist der Verkäufer für die Sicherheit verantwortlich.

Tipp:
Kaufen Sie Nahrungsergänzungsmittel nur nach Bedarf, nicht auf Vorrat! Sind größere Packungen preislich günstiger, nur die Menge für maximal drei Monate einkaufen. Hier finden Sie Hinweise zur richtigen Lagerung.

Welche Nahrungsergänzungsmittel kann ich bei Überschreitung des MHD noch nehmen?

Nahrungsergänzungsmittel sind auch nach Ablauf des MHD nicht unbedingt "verdorben" und können unter bestimmten Bedingungen weiter verwendet werden. Aber: Die angegebenen Nährstoffmengen sind nur bis zum angegebenen MHD sichergestellt. Bereits in Benutzung befindliche Packungen können in der Regel noch aufgebraucht werden. Dabei gilt:

  • Nahrungsergänzungsmittel nur mit Mineralstoffen (z.B. Calcium) können noch ein gutes Jahr weiterverwendet werden. Allerdings können z.B. Brausetabletten sich möglicherweise nicht mehr gut auflösen, sprudeln o.ä. oder sich auch geschmacklich verändern. Dann besser entsorgen (s.u.).
  • Nahrungsergänzungsmittel, die nur wasserlösliche Vitamine (B-Vitamine wie B6, Vitamin C) enthalten, können noch etwa ein halbes Jahr genommen werden. Das gilt nicht bei Folsäure für Schwangerschaft und Stillzeit, weil es da auf die richtige Dosierung ankommt.
  • Bei Nahrungsergänzungsmitteln mit fettlöslichen Vitaminen (A, D, E, K) oder Fettsäuren (Omega-3, Fischöl, Hanföl, CBD, Granatapfelkernöl, Mikroalgenölen, Schwarzkümmelöl etc.) ist mehr Vorsicht geboten. Diese können ranzig werden, eine Überschreitung um ein bis zwei Monate dürfte bei richtiger Lagerung aber kein Problem sein.

 

Wann sollte ich ein Nahrungsergänzungsmittel nach Ablauf des MHD nicht mehr nehmen?

Entsorgen Sie das Produkt nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums sicherheitshalber, wenn

  • die Packung bereits längere Zeit ungenutzt geöffnet war,
  • die Aufbewahrung nicht an einem kühlen und trockenen Ort bzw. entsprechend der Packungsanweisung erfolgte,
  • Blister dem Licht ausgesetzt waren,
  • das Produkt Pflanzenzubereitungen, Eiweißbausteine (z.B. Aminosäuren) oder Öle (z.B. Omega-3-Fettsäuren) enthält, die sich verändern oder verderben können,
  • der Tablettenrand nicht mehr scharf ist, sie zu bröseln beginnen oder sich farblich verändern,
  • bei Dragées die Oberfläche gerissen ist,
  • bei Flüssigkeiten, die vor der Verwendung nicht geschüttelt werden sollen, sich etwas absetzt,
  • Brausetabletten sich nicht mehr gut auflösen, sprudeln o.ä.,
  • Pulver verklumpen,
  • bei farblichen, geruchlichen oder geschmacklichen Veränderungen.

Schimmelige Produkte müssen auch schon vor Ablauf des MHD weggeworfen werden.

Tabletten sind stabiler als Gele, Säfte, Tropfen oder Sprays. Zusätzlich positiv für die Haltbarkeit: Produkte im Blister (in der Originalverpackung) sind besser geschützt, weil sie nicht bei jedem Öffnen der Packung Luft (und oft auch Licht) ausgesetzt sind.

Bewahren Sie am besten alle Nahrungsergänzungsmittel in der Originalverpackung auf - incl. der beigepackten Gebrauchsanweisungen.

Wie entsorge ich Nahrungsergänzungsmittel richtig?

Grundsätzlich gilt: Feste Teile in den Restmüll, Wässriges darf (im Gegensatz zu Arzneimitteln) in den Ausguss. Öliges gehört ebenfalls in den Restmüll. Verpackungen sollten Sie möglichst über die Altpapiersammlung und/oder die gelbe Tonne bzw. die Altglassammlung entsorgen.

 

Quellen:


EU-Kommission: Leitfaden für zuständige Behörden – Kontrolle der Einhaltung der Rechtsvorschriften, Stand: Dezember 2012 (abgerufen am 23.05.2024)

Stiftung Warentest: Abgelaufene Medikamente - Wegwerfen oder verwenden? Stand: 28.12.2022 (abgerufen am 23.05.2024)

Drehscheibe Nahrungserganzugnsmittel

Nährstoffe in Lebensmitteln

Nahrungsergänzungsmittel sind häufig überflüssig, denn die benötigten Nährstoffmengen lassen sich auch einfach essen. Das zeigt die bei den Verbraucherzentralen erhältliche Drehscheibe "Wellness, Gesundheit, Schönheit?". Sie informiert entsprechend der hier im Portal genannten Produktgruppen über die entsprechenden Inhaltsstoffe in herkömmlichen Lebensmitteln und zeigt die benötigten Portionsgrößen. Hier ist sie digital umgesetzt.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
ratloses Ehepaar

Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.