Kostenloses Online-Seminar "Für den Ernstfall gewappnet: Wissenswertes zur Vorsorgevollmacht" am 28. November um 16 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Wenn der Arzt zur Nahrungsergänzung rät

Stand:
Ihr Arzt, Ihre Ärztin empfiehlt Ihnen ein Nahrungsergänzungsmittel. Das sollten Sie dazu wissen.
Arzt Beratung Nahrungsergänzungsmittel

Das Wichtigste in Kürze:
Auf Infos kommt es an!

  • Nahrungsergänzungsmittel sind nützlich, wenn die Nährstoffe aus dem Essen nicht ausreichen. Aber es müssen auch die passenden Nährstoffe enthalten sein. Ob das in Ihrem Fall gilt, müssen Sie klären.
  • Nahrungsergänzungsmittel, die ärztlich empfohlen werden, sind nicht immer sinnvoll.
  • Es handelt sich bei Nahrungsergänzungsmitteln um Lebensmittel, die nicht zur Linderung oder Heilung von Krankheiten gedacht sind.
  • Vorsicht, wenn Mediziner:innen ein ganz bestimmtes Produkt und nicht nur einen Nährstoff oder eine Nährstoffkombination empfehlen.
On

Nahrungsergänzungsmittel vom Arzt?

Es kommt häufiger vor, dass während eines Arztbesuchs zusätzliche Leistungen (sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen, kurz Igel) angeboten werden, die Sie selber zahlen müssen. Dazu können auch Untersuchungen z.B. zur ausreichenden Vitamin-Versorgung gehören. Ebenso werden häufiger (spezielle) Nahrungsergänzungsmittel angeraten und ggf. sogar als Pröbchen abgegeben.

Wichtig zu wissen:
Zwar können Ärzt:innen eine Unterversorgung oder einen Mangel an Vitaminen mittels entsprechender Untersuchungen von Blut oder Urin, durch spezifische Symptome oder die Auswertung von Ernährungsprotokollen erkennen. Darauf basierend können Sie auch Empfehlungen zur Ernährung bzw. zur Ergänzung des Speiseplans in Form eines Nahrungsergänzungsmittel geben, doch der Handel und somit der Verkauf oder die Vermittlung von Nahrungsergänzungsmitteln ist in der Arztpraxis während der Sprechzeiten grundsätzlich nicht gestattet. Daher gibt es Mediziner:innen, die Produkte dann außerhalb der Sprechzeiten verkaufen oder nur als Vertriebspartner (Auslage von Prospekten) tätig sind und dafür Provision bekommen. Besonders häufig gibt es Beschwerden von Verbraucher:innen über orthopädische, gynäkologische und Augenarzt-Praxen.

Diese Fragen sollten Sie stellen

Wenn Ihnen in der Arztpraxis zu einer Nahrungsergänzung geraten wird, sollten Sie folgende Fragen stellen:

  • Was kann ich mit der Einnahme des Nahrungsergänzungsmittels erreichen, liegt tatsächlich eine Unterversorgung vor? Wurde ein Mangel (= Krankheit) festgestellt, sollte kein Nahrungsergänzungsmittel, sondern ein Arzneimittel schnell Abhilfe verschaffen. Welche Kosten die Krankenkasse übernimmt, finden Sie auf der Seite "Wann zahlt die Krankenkasse".
     
  • Kann ich eine bessere Versorgungslage auch mit einer Änderung meiner Ernährung schaffen, wäre eventuell eine spezielle Ernährungsberatung hilfreich? Könnte eine solche verschrieben werden (ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung)?
     
  • Was wird genau empfohlen, welche Zutaten sollten enthalten sein? Handelt es sich tatsächlich um Nährstoffe (wie Vitamine, Mineralstoffe, Fettsäuren) oder sind es Pflanzenstoffe z.B. aus der Volksheilkunde? Für letztere gibt es als Nahrungsergänzungsmittel in der Regel keinerlei Nutzennachweis. Achtung: Nahrungsergänzungsmittel dienen nicht der Heilung oder Linderung von Erkrankungen!
     
  • Worauf muss ich achten, was darf nicht drin sein?
     
  • Ist eine bestimmte Dosierung bzw. welche Dosierung wichtig?
     
  • Sollte es eine bestimmte Vitamin- oder Mineralstoffverbindung sein (z.B. wegen besserer Bioverfügbarkeit oder Verträglichkeit)?
     
  • Gibt es eventuell Nebenwirkungen / Unverträglichkeiten?
     
  • Ist es egal, ob es sich um ein Nahrungsergänzungsmittel, eine ergänzende bilanzierte Diät (zum Diätmanagement einer bestimmten Erkrankung) oder ein frei verkäufliches Arzneimittel handelt? Die Unterscheidungskriterien finden Sie hier.
     
  • Wo bekomme ich ein solches Nahrungsergänzungsmittel?
     
  • Was kostet mich das?
     
  • Wie lange soll ich das nehmen?

Ein Pröbchen ist (k)eine Kaufempfehlung

In letzter Zeit kommt es häufiger vor, dass in Arztpraxen Proben von Nahrungsergänzungsmitteln an die Patient:innen abgegeben werden. In der Regel handelt es sich dabei um hochpreisige Produkte, denn nur wenige Nahrungsergänzungsmittelhersteller leisten sich Vertreter:innen, die Arztpraxen besuchen. Wenn Sie eine solche Probe bekommen haben, denken Sie daran: Es handelt sich nicht um ein Arzneimittel, sondern um ein Lebensmittel. Das Produkt ist auch nicht dafür gedacht, damit eine Krankheit zu lindern oder zu heilen. Der einmalige Verzehr eines Nahrungsergänzungsmittels leistet auch keinen wirklichen Beitrag zur Verbesserung der Nährstoffversorgung. Wenn Sie überhaupt eine Wirkung spüren, dürfte es sich nur um einen Placebo-Effekt handeln.

Möchten Sie trotzdem gerne ein solches Nahrungsergänzungsmittel nehmen, fragen Sie, welches die entscheidenden Zutaten sind und ob es auch andere (preisgünstigere) Produkte damit gibt. Oft ist hier nicht das ärztliche Personal, sondern das Team in einer Apotheke oder ggf. auch in einer Drogerie der bessere Ansprechpartner.

Seien Sie misstrauisch, wenn….

Vorsicht, wenn es nur ein einziges geeignetes Nahrungsergänzungsmittel geben soll, oder Sie es nur direkt in der Praxis/Klinik/Reformhaus XY kaufen können. Lassen Sie sich die genauen Inhaltsstoffe (Zutaten) nennen, erbitten Sie sich Bedenkzeit und lassen Sie sich in einer Apotheke Ihres Vertrauens beraten, ob es wirklich keine (preisgünstigeren) Alternativen gibt. Zusätzlich können Sie sich auch an die Patientenberatung Ihrer Ärztekammer oder Krankenkasse wenden. Gleiches Misstrauen ist angeraten, wenn man Sie in der Apotheke nach dem Namen der empfehlenden Arztpraxis fragt.

Diese Fragen sollten Sie stellen, wenn Ihnen in der Arztpraxis nicht nur bestimmte Nährstoffe sondern ein ganz bestimmtes Produkt empfohlen wurde.

  • Fragen Sie in Ihrer Apotheke, was gerade dieses Nahrungsergänzungsmittel auszeichnet.
  • Klären Sie, ob es ebenso zusammengesetzte (preisgünstigere) Alternativprodukte (anderer Firmen) gibt.
  • Besprechen Sie dort Vor- und Nachteile der einzelnen Produkte.
  • Lassen Sie prüfen, ob es ggf. Wechselwirkungen mit Ihren Medikamenten gibt.
  • Bitten Sie ggf. das Apothekenpersonal mit der Praxis zu telefonieren, um endgültige Sicherheit zu haben.
  • Lassen Sie sich genau erklären, wann, wie und wie lange Sie die Produkte verzehren sollen.

Vorsicht auch, wenn Ihr Arzt, Ihre Ärztin Ihnen gegenüber oder auf der Homepage behauptet, dass unsere Böden und Lebensmittel arm an Vitaminen und Mineralstoffen seien. Diese Aussage stimmt nicht, wie entsprechende Untersuchungen gezeigt haben. Behauptungen, dass wir deswegen unbedingt zusätzliche Nährstoffe benötigen, sind sogar verboten.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
ratloses Ehepaar

Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.