Kostenloses Online-Seminar „Photovoltaik: Die Kraft der Sonne nutzen" am 4. November um 16.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Gewährleistung und Garantie

Infos in Leichter Sprache

Stand:
Hier erklären wir:
Gewährleistung und Garantie:
Das müssen Sie wissen, wenn etwas kaputt geht. 
Leichte Sprache Auto-Verkauf Gewährleistung GR
On

Daumen hochDie Verbraucherzentrale wünscht sich, 
dass alle Menschen die Informationen gut verstehen können.
Deswegen gibt es die Informationen jetzt auch in Leichter Sprache. 

Dieser Text ist eine Zusammenfassung von einem längeren Text.
Das heißt: Es gibt noch weitere Informationen zu diesem Thema.
Den längeren Text können Sie hier lesen: Alles zu Gewährleistung und Schadensersatz.
Der längere Text ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.

Was bedeutet eigentlich Gewährleistung und Garantie?

Manchmal ist es so:
Sie haben etwas gekauft.
Bei einem Verkäufer im Internet oder in einem Laden. 

Zu Hause stellen Sie vielleicht fest:

  • Es ist etwas kaputt.
  • Es fehlen Einzelteile.
  • In dem gelieferten Paket befindet sich nicht Ihr bestellter Einkauf.

Sondern eine ganz andere Ware.
Trauriger Smiley
Oder:

  • Nach einem Jahr gehen Ihre Waschmaschine oder Ihr Handy plötzlich kaputt.

Was ist Gewährleistung?

GesetzWenn Sie etwas kaufen, muss die Ware in Ordnung sein.
Der Verkäufer darf ihnen keine kaputte oder defekte Ware verkaufen.

Das steht im Gesetz. 
Dazu sagt man auch: Gewährleistung.
Bei der Gewährleistung ist der Verkäufer für den Zustand von der Ware verantwortlich.
TippNicht der Hersteller von der Ware.

Das bedeutet:
Ist die Ware kaputt oder funktioniert nicht mehr:
Sie können von dem Verkäufer eine Reparatur oder neue Ware verlangen.

Das nennt man im deutschen Gesetz: Nacherfüllung. 
Das gilt bis zu 2 Jahre nach Ihrem Einkauf.kein Geld

Der Verkäufer darf Ihnen für die Reparatur oder die neue Ware kein Geld berechnen.

Sie dürfen entscheiden:
Soll die gekaufte Ware repariert oder getauscht werden?

Reparatur der kaputten Ware

Reparatur kaputter WareManchmal ist die Ware sehr groß oder zerbrechlich.
Dann muss der Verkäufer sich um die Abholung von der Ware kümmern.
Der Verkäufer muss sich auch darum kümmern,
wo die Ware repariert werden soll. 
Zum Beispiel in einem Laden in Ihrer Nähe.

Oder: 
Sie schicken die kaputte Ware an den Verkäufer zurück.
Die Kosten für beides bezahlt oft der Verkäufer.

GeldDer Verkäufer hat für die Reparatur Ihrer Ware nur 2 Versuche.

Wenn der Verkäufer die Ware nicht reparieren oder neu liefern kann:
Dann muss der Verkäufer Ihnen das Geld für die Ware zurückgeben. 

Ersatz der kaputten Ware

Wenn der Verkäufer Ihnen eine Ersatz-Ware schickt und die Ware
wieder kaputt ist:
Auch dann muss der Verkäufer Ihnen das Geld für die Ware
zurückgeben.

Rückgabe und Geld zurück

  • Zeitvorgaben für den Verkäufer

FristFür den Umtausch oder die Reparatur von der kaputten Ware hat der Verkäufer nicht unbegrenzt Zeit.
Der Verkäufer muss sich an bestimmte Zeiten halten. 
Dazu sagt man auch: 
Er muss bestimmte Fristen einhalten.

Hält der Verkäufer die Frist nicht ein oder hat die Nacherfüllung keinen Erfolg:

  • Können Sie eine Minderung von dem Kaufpreis verlangen.
    Minderung bedeutet:
    Sie bekommen einen Teil von Ihren Kosten zurück.
    Die Ware dürfen Sie behalten.
    Oder:
  • Können Sie den Kauf-Vertrag rückgängig machen.
    Das nennt man Rücktritt.
    Rücktritt bedeutet:
    Sie bekommen den gesamten Kaufpreis zurückerstattet.
    Ein Rücktritt ist aber nur möglich, wenn das Produkt kaputt ist.
    Die Ware geht zurück an den Verkäufer.
     
  • Zeitvorgaben für den Kunden

Auch als Kunde müssen Sie bei der Rückgabe von der kaputten Ware Fristen beachten.
Wenn Sie die bestellte Ware erhalten haben:
Dann gilt die Gewährleistung für den Ersatz oder die Reparatur für 2 Jahre.
Deshalb ist es wichtig, eine kaputte Ware in diesen 2 Jahren zu melden.
Bevor die Frist abläuft.

Was mache ich, wenn der Verkäufer sagt:
Sie sind schuld, dass die Ware kaputt ist

Sie können bei neuen Waren nur kaputte Dinge reklamieren:

  • Die Sie innerhalb der ersten 2 Jahre nach dem Kauf feststellen.
  • Für die Sie nichts können.


FristenAuch hier gibt es Fristen: 

  • Waren die vor dem 1. Januar 2022 gekauft wurden:
    6 Monate nach Einkauf der Ware
    In diesem Zeitraum muss der Verkäufer beweisen:
    Die Ware war beim Einkauf nicht kaputt.
    Die bestellte Ware war in Ordnung.
     
  • Waren die nach dem 1. Januar 2022 eingekauft wurden:
    12 Monate nach Einkauf der Ware
    In diesem Zeitraum muss der Verkäufer beweisen:
    Die Ware war beim Einkauf nicht kaputt. 
    Die bestellte Ware war in Ordnung.

Umtauschcheck
In welcher Frist Sie sich befinden können Sie ganz einfach mit dem Umtausch-Check testen.
www.umtausch-check.de

Was ist eine Garantie?

Es gibt Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie:

Die Gewährleistung haben Sie automatisch.
Sie müssen dafür nichts tun.
Das bestimmt das deutsche Gesetz.
Bei der Gewährleistung ist der Verkäufer für den Zustand von der Ware verantwortlich.
Sie haben Anspruch auf eine Reparatur oder auf die Lieferung einer neuen Ware.
Die Gewährleistung bei neuen Waren gilt für 2 Jahre.

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung.
Die Garantie gibt ihnen in der Regel der Hersteller von der Ware.
Die Bedingungen für die Garantie legt der Hersteller fest.
TippDer Hersteller sagt:

  • Wie lange dauert die Garantie? 
  • Was steht in der Garantie?
  • Welche Kosten fallen an?

Die Verbraucherzentrale sagt:

  • Verlangen Sie eine Garantie-Urkunde mit den genauen Garantie-Bedingungen.
  • Für Ihre Einkäufe nach dem 1. Januar 2022 gilt: 
  • Der Verkäufer muss Ihnen spätestens bei der Lieferung von Ihrer Ware eine Garantie-Urkunde geben. 
  • Heben Sie Ihre Rechnung und die Unterlagen von der gekauften Ware auf.

Die Garantie-Urkunde

UrkundeIn der Garantie-Urkunde muss stehen:

  • Angaben zum Hersteller
  • Dauer und Inhalt von der Garantie 
  • Dass die Gewährleistung trotzdem gilt
  • Wie Sie sich als Käufer verhalten sollen
  • Für welche Teile von der Ware die Garantie gilt

Wer hilft mir bei Fragen?

Haben Sie Fragen?
BeratungWir beraten Sie gerne.

Hier finden Sie eine Beratung in Ihrer Nähe:
Beratung bei den Verbraucherzentralen | Verbraucherzentrale.de 

Die Verbraucherzentrale bietet Ihnen einen Umtausch-Check im Internet an. 
Der Umtausch-Check 

  • ist kostenlos.
  • prüft Ihren Umtausch.
  • ist ein Hilfs-Formular.

UmtauschcheckFüllen Sie das Formular aus. 
Dann bekommen Sie Antworten auf diese Fragen:

  • Bekomme ich eine kostenlose Reparatur?
  • Erhalte ich eine Ersatz-Ware?
  • Kann ich die Ware zurückgeben und bekomme mein Geld zurück?
  • Habe ich die Frist eingehalten?
  • Was kann ich tun, wenn der Verkäufer nicht helfen will?

Hier können sie den Umtausch-Check machen: 
www.umtausch-check.de
Der Umtausch-Check ist nicht in Leichter Sprache.
Aber es gibt eine gute Erklärung wie der Umtausch-Check funktioniert.



Das Kompetenz-Zentrum Leichte Sprache
hat den Text im Jahr 2022 in Leichte Sprache übersetzt.
Dudweilerstraße 72

Die Prüf-Gruppe von der reha gmbh in Saarbrücken hat den Text geprüft.

Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.
Der Zeichner ist Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Wir schreiben in dem Text nur die männliche Form.
Zum Beispiel: Kunde.
Weil das leichter zu lesen ist.
Gemeint sind aber immer auch alle Menschen.


Mehr Informationen zu Gewährleistung und Schadenersatz finden Sie auch in Standardsprache.
Klicken Sie dafür diesen Link an: Alles zu Gewährleistung und Schadenersatz

BMUV-Logo

Ratgeber-Tipps

Eigentumswohnung
Angebote checken, Immobilien besichtigen, Finanzierung klären und Kaufvertrag unterschreiben – so stellen sich viele…
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Eine Arztrechnung liegt auf dem Tisch, darauf ist ein Stethoskop abgelegt.

Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf

Verbraucher:innen müssen immer wieder für Kassenleistungen zahlen – das zeigt die Zwischenauswertung des Verbraucheraufrufs „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken!