Kostenloses Online-Seminar "Für den Ernstfall gewappnet: Wissenswertes zur Patientenverfügung" am 3. Dezember um 16.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

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15747 Wildau
Telefon: 0331/98 22 999 5 (Landesweites Servicetelefon; Mo-Fr: 9-18 Uhr)

Rundfunkbeitrag

Er muss pro Wohnung gezahlt werden – der Rundfunkbeitrag. Er wird vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, ehemals GEZ, erhoben. Dabei ist es egal, ob man überhaupt einen Fernseher oder Radio besitzt, mit dem man die öffentlich-rechtlichen Programme empfangen kann, oder wie viele Personen in der Wohnung leben. Manche können sich allerdings vom Beitrag befreien lassen oder zumindest nur einen ermäßigten Beitrag zahlen. Dazu gehören beispielsweise Empfänger:innen sozialer Leistungen, wie Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter, Schwerbehinderte sowie Student:innen, Schüler:innen und Auszubildende, die Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten und nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen.
Rundfunkbeitrag

Rundfunkbeitrag


In der Beratung helfen Ihnen unsere Expert:innen insbesondere bei folgenden Fragen:

  • Kann ich vom Rundfunkbeitrag befreit werden?
  • Kann ich eine Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag bekommen?
  • Muss ich für meine Ferienwohnung / Datsche einen Beitrag zahlen?

Die Beratung bieten wir an:

 

Preise

Sie schildern unseren Berater:innen Ihren Fall und erhalten dann individuelle Hilfe. Damit können Sie in vielen Fällen Ihre Rechte selbständig durchsetzen.

Vor-Ort-Beratung: kostenlos
Telefonische Beratung: kostenlos, Details siehe hier
Videochat-Beratung im Digimobil: kostenlos