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Schulische Verbraucherbildung

Hier gibt es Informationen zur Schulischen Verbraucherbildung
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Materialien für Verbraucherbildungsunterricht zum Download

Verbraucherbildung im schulischen Alltag unter Berücksichtigung der Anforderungen des Rahmenlehrplaes:
Schule und Verbraucherbildung (ZIP | 11.21 MB)

Inhalte der Verabraucherbildung kompetenzorientiert fächerübergreifend und differenziert unterrichten:
Verbraucherbildungsunterricht planen (PDF | 1.06 MB)

Worauf achten beim Online-Shopping: Sachinformationen zum Verbraucherschutz und praxisorientierte Vorschläge:
Online shoppen (PDF | 3.01 MB)

Das Wohnbauprojekt der Scherpf Gymnasiums, in dem SuS als Unternehmer handeln und Erfahrungen auf dem Markt sammeln:
SuS als Unternehmer (PDF | 4.12 MB)


Jetzt mitmachen und Verbraucherschule werden Bewerbungsfrist bis 30. September 2022

Die Auszeichnung Verbraucherschule des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) startet in eine neue Runde. Bis 30. September 2022 können sich allgemein- und berufsbildende Schulen mit Maßnahmen aus dem aktuellen Schuljahr 2021/22 als Verbraucherschule bewerben.

  • Bewerbungsphase: 2. Mai bis 30. September
  • Benachrichtigung der Schulen über Erfolg ihrer Bewerbung: Januar 2023
  • Offizielle Auszeichnungsfeier: März 2023

Der erste Schritt zur Bewerbung ist die kostenfreie Anmeldung im Netzwerk Verbraucherschule unter www.verbraucherschule.de.

Schüler lernen

Verbraucherbildung

Informieren Sie sich hier über unsere Unterrichtsmaterialien, Workshops und Fortbildungsmöglichkeiten für Pädagoginnen und Pädagogen in den Bereichen Kita, Grundschulen und weiterführende Schulen.

Erster bundesweiter Fachtag schulische Verbraucherbildung am 2. März 2018 in Potsdam

Erster bundesweiter Fachtag schulische Verbraucherbildung

Rückblick zum Fachtag am 2. März 2018 in Potsdam

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.