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Teil II: Die Taktik "Geben und Nehmen" in der Finanzberatung - Interview

Stand:
Im Interview mit unserem Finanzexperten Niels Nauhauser wird die Taktik des Gebens und Nehmens in der Finanzberatung besprochen. Du erfährst wie Finanzberater:innen diese Taktik gezielt einsetzen und woran du diese erkennst.
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Das Wichtigste in Kürze - Teil II

  • In der Finanzberatung geht es um den Verkauf von Finanzprodukten. Um dies zu erreichen bedienen sich Finanzberater:innen u.a. der Taktik des Gebens und Nehmens.
  • Im gesamten Verlauf des Verkaufsgesprächs werden immer wieder gezielte "Gefallen" eingestreut.
  • Die Gefallen sollen in erster Linie bei Kund:innen über das Gespräch hinweg ein Gefühl der Verpflichtung erzeugen. Letztendlich sollen Kund:innen mit der eigenen Unterschrift einen Gegengefallen erbringen.
  • Finanzberater:innen greifen auf ein großes Repertoire an Gefallen, wie Getränke, Werbegeschenke, Schreibutensilien und zudem Komplimente, Tipps sowie exklusive Angebote zurück.

 

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Wer früh mit der passenden Finanzstrategie startet, kann diese Ziele auch mit wenig Geld erreichen.
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Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.