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Haushaltsauflösung: Verträge eines Verstorbenen richtig kündigen

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Nach einem Todesfall müssen viele Dinge geklärt werden. Wie Sie mit den Verträgen des/-r Verstorbenen richtig umgehen und was Sie bei der Haushaltsauflösung beachten müssen, erklären wir Ihnen.
Umzugskartons Haushaltsauflösung Kündigung (c) DoraZett
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Verstirbt ein Mensch, ist dies für die Angehörigen eine emotional belastende Situation. Trotzdem müssen viele Dinge geklärt werden. So stellen sich Verbraucher:innen immer wieder die Frage, was eigentlich mit den Verträgen des/der Verstorbenen geschieht: Miete, Telefon und Internet, Rundfunkbeitrag sowie Strom- und Gasversorgung. Was Sie dabei beachten müssen und wie Sie den Haushalt eines Verstorbenen geordnet auflösen, erklären wir Ihnen hier:

Mietvertrag

Fortführung ist möglich

Als Erbe/-in/(bzw. Hinterbliebene(r)) müssen Sie dem Vermieter:in vom Tod des Mieters in Kenntnis setzen. Automatisch beendet ist der Mietvertrag dann jedoch nicht. Unterschiedliche Personen haben einen Anspruch, das Mietverhältnis fortzuführen: Ehegatte(n)/Lebenspartner:in, Kinder, andere Familienangehörige oder Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben.

Tritt von diesen Personen niemand in das Mietverhältnis ein, wird der Vertrag automatisch mit dem Erben fortgesetzt. Auch Mietschulden und Betriebskostenabrechnungen gehen dann zu seinen/ihren Lasten. Haben Sie als Erbe kein Interesse an der Fortsetzung des Mietverhältnisses, können Sie den Vertrag außerordentlich kündigen.

Kündigung

Wollen Sie den Mietvertrag außerordentlich kündigen, so können Sie das innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Todesfall tun. Die Kündigung ist gemäß der gesetzlichen Frist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Lebte der bzw. die Verstorbene in einem Pflege- oder Altenheim gelten andere Regeln.

Haushaltsauflösung

Selbstständig

Wenn Sie die Wohnung eines Verstorbenen selbst auflösen wollen, planen Sie genügend Zeit ein. In der Regel können Sie gut erhaltene Kleidungsstücke und Gegenstände bei der örtlichen Kleiderkammer oder einem Möbellager abgeben. Wenn viel Müll bei der Wohnungsauflösung anfällt: Beim städtischen Abfallentsorger erhalten Sie Informationen über Entsorgungskosten und -modalitäten, wie die Bereitstellung eines Containers.

Professionelle Hilfe

Sollten Sie ein professionelles Unternehmen mit der Auflösung des Haushalts beauftragen wollen, durchsuchen Sie zuvor die Wohnung nach wichtigen Dokumenten, Geld und persönlichen Erinnerungen.

Tipps für die Auswahl eines seriösen Anbieters: Achten Sie auf Ortsnähe, holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie die angebotenen Leistungen und Preise. Bezahlen Sie keine absurden Preise, wenn diese nicht vereinbart waren. Hier gelten dieselben Empfehlungen wie bei der Beauftragung eines Handwerkers.

Ist die Wohnung gekündigt und der Haushalt aufgelöst, empfehlen wir, einen Nachsendeauftrag einzurichten.

Bankkonto

Verfügen Sie als Hinterbliebener über eine Bankvollmacht, die über den Tod hinaus gilt, können Sie das Konto des Verstorbenen schließen lassen. Dies kann z.B. in einer Vorsorgevollmacht geregelt werden.

Verfügen Sie nicht über eine solche Vollmacht, sind nur die Erben berechtigt, über das Konto zu verfügen. Dass Sie Erbe sind, müssen Sie gegenüber der Bank nachweisen (z.B. durch Vorlage des Erbscheins).

Bei einem „Oder-Konto“, bei dem zwei oder mehr Personen verfügungsberechtigt sind, haben diese Personen natürlich weiter den vollen Zugriff auf das Konto.

Telefon und Internet

Mobilfunk- und Festnetzverträge können Sie, sofern Sie diese nicht übernehmen wollen, unter Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde kündigen. Viele Telekommunikationsunternehmen zeigen sich dann kulant und beenden den Vertrag nicht erst nach der regulären Laufzeit, sondern ermöglichen eine kurzfristige Einstellung der Leistungen. Fragen Sie beim Vertragspartner nach, ob technische Geräte wie Router, Smartcard oder Receiver zurückgeschickt werden müssen.

Rundfunkbeitrag

Melden Sie den Verstorbenen schnellstmöglich schriftlich beim Beitragsservice ab. Das Formular zur Abmeldung finden Sie hier.

Die Beitragspflicht entfällt erst ab dem nächsten vollen Monat, nachdem die Mitteilung über den Tod des Beitragszahlers an die Rundfunkanstalt übermittelt wurde.

Strom- und Gasversorgung

Auch Versorgungsverträge für Strom, Wasser oder Gas müssen Sie separat kündigen, sofern Sie die Wohnung aufgeben. Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Fügen Sie der Kündigung eine Kopie der Sterbeurkunde bei. Notieren Sie sich die aktuellen Zählerstände bei der Übergabe der Wohnung an den Vermieter und teilen Sie diese dem Energieversorger mit. Fordern Sie beim Energieversorger eine Kündigungsbestätigung an und hinterlassen Sie eine aktuelle Anschrift zur Übersendung der Schlussrechnung.

Versicherungen

Informieren Sie umgehend die Versicherungen des Verstorbenen, die aufgrund des Todes Leistungen erbringen: zum Beispiel Unfalltod-, Lebens- und Sterbegeldversicherungen sowie private Rentenanbieter (Hinterbliebenenabsicherung). Diese müssen unverzüglich, in der Regel innerhalb von zwei bis drei Tagen, informiert werden. Die Unfalltodversicherung müssen Sie unbedingt innerhalb von 48 Stunden informieren. Die Frist beginnt in dem Moment, in dem Sie vom Todesfall Kenntnis erlangen. Häufig reicht zunächst eine telefonische Mitteilung, besser ist es jedoch, sich schriftlich oder per Fax zu melden. Nur so können Sie im Streitfall nachweisen, dass Sie die Information rechtzeitig übermittelt haben.

Lebens-, Kranken- und private Haftpflichtversicherungen enden mit dem Tod des Versicherungsnehmers. War die verstorbene Person nur der Versicherungsnehmer, aber nicht zugleich die versicherte Person, so kann der Vertrag von der versicherten Person innerhalb von zwei Monaten übernommen werden.

Hausrat-, Wohngebäudeversicherung oder Kfz-Police enden bei Wegfall des versicherten Sachinteresses (z.B. Wohnungsauflösung; Gebäudezerstörung; Kfz-Verschrottung). Hat das Versicherungsunternehmen vom Tod des Versicherungsnehmers Kenntnis durch eine Anzeige erhalten, so hat es nicht verbrauchte Beiträge ab Kenntnis zu erstatten. Die Rechtsschutzversicherung besteht abweichend grundsätzlich bis zum Ende der bezahlten Versicherungsperiode weiter.

Weitere Verträge und Mitgliedschaften

Die Mitgliedschaft in einem Verein endet mit dem Tod automatisch, da diese ein höchstpersönliches Recht ist. Damit endet auch die Pflicht, Mitgliedsbeiträge zu zahlen. Trotzdem empfehlen wir Ihnen, den Verein über den Todesfall zu informieren und nicht nur die Zahlung einzustellen.

Ein Fitnessstudiovertrag endet nicht automatisch mit dem Tod. Nach unserer Auffassung ist eine außerordentliche Kündigung aufgrund des Todes möglich. Regelmäßig zeigen sich auch die Studios in der Praxis kulant und ermöglichen ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Vertrag. Die Erben sollten sich daher umgehend mit dem Fitnessstudio in Verbindung setzen, um den Vertrag kurzfristig zu beenden. Sollte es Schwierigkeiten geben, wenden Sie sich an Ihre Verbraucherzentrale.

Denken Sie an die Kündigung laufender Zeitschriftenabonnements. Viele Anbieter zeigen sich kulant und bestätigen ein vorzeitiges Vertragsende.

Informationen zur Abmeldung von sozialen Medien finden Sie hier.

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