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Drittanbieter: Wie kannst du dich schützen?

Du kannst nicht verstehen, warum deine Handyrechnung plötzlich so hoch ist? Der Grund kann ein ungewolltes Abo über dein Smartphone sein. Wie Abofallen funktionieren und was du dagegen machen kannst, erklären wir hier.
Infothek Illustration Drittanbieter Giulia Cappello VZB

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Wie kannst du in die Abofalle tappen?

Meistens ist Handynutzern gar nicht bewusst, dass sie einen Abovertrag geschlossen haben. Manchmal verbirgt sich hinter Werbebannern eine Abofalle. Wenn du auf deinem Smartphone eine Internetseite öffnest und auf so ein Banner klickst, wird deine Mobilfunknummer identifiziert und die Zahlungsinformation an deinen Anbieter weitergeleitet.

Kein Wunder, wenn du den Drittanbieter auf deiner Rechnung nicht kennst. Auf der Rechnung steht oft die Abrechnungsfirma, die im Auftrag für den Abo-Betreiber handelt.

Wie kannst du vorbeugen?

Zum Glück kannst du ungewollte Abofallen und überhöhte Rechnungen verhindern. Es reicht, wenn du bei deinem Handyanbieter eine Drittanbietersperre einrichten lässt. Das kannst du per Brief oder per E-Mail kostenlos machen. Hier findest du unseren Musterbrief. Willst du nicht alle Dienste blockieren, beantrage eine Teilsperrung.

Die Drittanbietersperre blockiert die Möglichkeit, die Abos über die Handyrechnung abzurechnen.

Viele Anbieter haben freiwillig ein Redirect-Verfahren eingeführt. Was heißt das? Der Klick auf eine Werbung führt nicht automatisch zum Vertragsschluss. Es wird zuerst die neue Internetseite mit Informationen über die Abo-Kosten geöffnet. Erst wenn du hier die Bestellung bestätigst, wird das Abo gekauft.

Was kann ich mit der überhöhten Rechnung tun?

Bist du bereits Opfer einer Abo-Falle geworden? Dann musst du reagieren! Zuerst solltest du das Abo beim Abo-Betreiber oder bei der Abrechnungsfirma stoppen. Hier findest du unseren Musterbrief, den du dafür benutzen kannst. Die Kontaktdaten stehen auf deiner Handyrechnung. Beanstande die Rechnung und fordere das Geld zurück. Das Gleiche solltest du auch bei deinem Handyanbieter tun. Hier findest du unseren Musterbrief dafür.

Wichtig! Seit Februar 2020 muss jeder Handyanbieter eine Mobilfunkgarantie abgeben, falls er kein Redirect-Verfahren anwendet. Das heißt: der Handyanbieter muss dir bei Missbrauch unter bestimmten Umständen das Geld zurückgeben.

Hier kannst du einen weiteren Text zum Thema „Drittanbieter“ lesen.

Beratung von Migrant:innen

Unsere Themen und Sprachen: Wichtige Hinweise zur Beratung auf Deutsch, Arabisch, Polnisch und Englisch.

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.