Prämienspar-Kund:innen der Sparkasse Barnim können sich ab sofort bei der Verbraucherzentrale Brandenburg melden, denn die Verbraucherzentrale prüft derzeit eine Musterklage gegen das Geldinstitut. Damit sollen Barnimer Prämiensparer:innen die Möglichkeit bekommen, die ihnen zustehende Zinsnachzahlung aus ihren Langzeitsparverträgen „Prämiensparen flexibel“ einzufordern. Die Verbraucherschützer gehen davon aus, dass die Sparer:innen der etwa 1.600 gekündigten Verträge deutlich zu wenig Zinsen erhalten haben. Das betrifft auch laufende Verträge. Betroffene Verbraucher:innen melden sich unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen/musterklage-barnim
Die Sparkasse Barnim gehört zu jenen Anstalten Öffentlichen Rechts, die massenhaft Prämiensparer per Kündigung vor die Tür gesetzt haben. Etliche Kunden ließen daraufhin ihre Verträge und die zugehörigen Zinsgutschriften bei der Verbraucherzentrale Brandenburg prüfen. Mit fatalem Ergebnis für die Sparkasse: Nach Auswertung der bislang durchgeführten Zinsberechnungen wurden den langjährigen Kunden je Vertrag durchschnittlich 1.800 Euro zu wenig an Zinsen gezahlt. Die Zinsnachforderungen der Sparer lehnt die Sparkasse bisher jedoch rigoros ab. „Und das, obwohl die bisherige Rechtsprechung eindeutig die Position der Sparer stützt“, stellt Finanzexperte und Jurist Erk Schaarschmidt fest.
Die Prämiensparer im Barnimer Land sollen daher nun die Möglichkeit bekommen, die ihnen zustehende Zinsnachzahlung aus den Langzeitsparverträgen „Prämiensparen flexibel“ zusammen mit der Verbraucherzentrale Brandenburg einzuklagen.
Sparer, die ihre Ansprüche gegen die Sparkasse Barnim geltend machen möchten, können sich jetzt bei der Verbraucherzentrale Brandenburg melden. Dazu müssen sie unbedingt eine Kopie der Vertragsunterlagen zum Prämiensparvertrag einreichen. Die Kosten der geplanten Klage trägt die Verbraucherzentrale.
Per Telefon: Unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr).
Per E-Mail an: musterklage(at)vzb.de
Per Online-Formular unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen/musterklage-barnim
Per Post an:
Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Kennwort „Musterklage“
Babelsberger Str. 12
14473 Potsdam
„Die Verbraucherzentrale Brandenburg kann für eine Musterfeststellungsklage den Weg bereiten. Um letztlich von der Klage profitieren zu können, müssen sich die Betroffenen beteiligen und jetzt handeln“, so Schaarschmidt.
Alle Informationen zur Teilnahme an der Musterfeststellungsklage unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen/musterklage-barnim
Informationen rund um Zinsanpassungen und Kündigungen von Prämiensparverträgen unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.
Aufnahme in den Presseverteiler der Verbraucherzentrale unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/14503
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