In Verträgen mit variablen Zinsen muss eine Anpassungsklausel festlegen, nach welchen Kriterien sich der Zins verändert. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) sind solche Klauseln nur dann zulässig, wenn sie transparent sind.
Viele der Zinsanpassungsklauseln sind allerdings nicht transparent. Außerdem hat die VZB festgestellt, dass Sparer:innen jahrelang zu wenige Zinsen gezahlt worden sind.
Verbraucherzentrale führt Musterklagen gegen Sparkassen
Gegen zwei Sparkassen hat die Verbraucherzentrale Brandenburg daher Musterklagen erhoben. Wer bei der Sparkasse Barnim oder der Sparkasse Spree-Neiße einen Prämiensparvertrag abgeschlossen hatte, konnte sich bei der Verbraucherzentrale Brandenburg melden. Damit haben Prämiensparer:innen die Möglichkeit bekommen, die ihnen zustehende Zinsnachzahlung aus ihren Langzeitsparverträgen „Prämiensparen flexibel“ einzufordern. Weitere Informationen zu den Musterklagen finden Interessierte unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen/musterklagen
Jetzt Zinsen nachberechnen lassen
Allen anderen Sparer:innen mit gekündigten oder selbst beendeten Prämiensparverträgen empfiehlt die VZB, die bisherigen Zinsanpassungen in ihren Verträgen überprüfen zu lassen und gegebenenfalls Geld von der Bank nachzufordern. Dafür bietet sie ein Beratungsangebot an: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/37018