Kostenloses Online-Seminar „Photovoltaik: Die Kraft der Sonne nutzen" am 4. November um 16.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Verbraucherzentrale erhebt erste Musterfeststellungsklage in Brandenburg

Pressemitteilung vom
Sparkasse Barnim hat Kund:innen zu wenig Zinsen gezahlt
Aktenordner liegt auf dem Gerichtsbriefkasten

Musterklage gegen Sparkasse

Jahrelang hat die Sparkasse Barnim ihren Prämienspar-Kund:innen zu wenig Zinsen bezahlt. Um den Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen, hat die Verbraucherzentrale Brandenburg nun eine Musterfeststellungsklage gegen das Geldinstitut erhoben — es ist die erste ihrer Art im Bundesland Brandenburg. Sobald das Klageregister eröffnet wird, können sich geprellte Sparer:innen der Klage anschließen.

Off

Klein gedruckt, aber mit großen finanziellen Auswirkungen für betroffene Kund:innen: Mit fehlerhaften Zinsklauseln hat die Sparkasse Barnim für ihre Langzeitsparverträge „Prämiensparen flexibel“ nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. 

Etwa 1.600 solcher Prämienspar-Verträge hatte die Sparkasse in einem Schwung gekündigt. Im Anschluss daran ließen etliche Betroffene bei der VZB die Zinsen nachrechnen. Diese Nachberechnungen legen nahe, dass die Sparkasse Barnim je Vertrag durchschnittlich rund 1.800 Euro zu wenig an Zinsen gezahlt hat. Nachdem falsche Zinsberechnungen bei zahlreichen Sparkassen bekannt geworden waren, forderte sogar die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) per Allgemeinverfügung die Geldhäuser zum Handeln auf – noch ohne Reaktion der Sparkasse Barnim gegenüber den Betroffenen.

„Die Sparkasse Barnim hat bislang konsequent gemauert und die Ansprüche ihrer langjährigen Kund:innen ignoriert. Mit der ersten Musterfeststellungsklage in Brandenburg ziehen wir nun für die Betroffenen vor Gericht“, so Christian A. Rumpke, Chef der VZB.

Die Chancen für eine erfolgreiche Klage stehen nach dem kürzlich ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, AZ: XI ZR 234/20) zu falschen Zinsberechnungen in Prämiensparverträgen gut.

Klageregister öffnet demnächst

Voraussichtlich in wenigen Wochen wird die Klage im Klageregister des Bundesamtes für Justiz öffentlich bekannt gemacht. Ab dann können sich Betroffene in das Register eintragen und sich damit der Klage kostenlos anschließen. Die VZB wird über die Eröffnung des Klageregisters informieren.

Sparer:innen, die dabei sein und ihre Ansprüche gegen die Sparkasse Barnim geltend machen möchten, können sich aber bereits jetzt bei der Verbraucherzentrale Brandenburg melden. Dazu müssen sie unbedingt eine Kopie der Vertragsunterlagen zum Prämiensparvertrag einreichen.

Per Telefon unter: 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr)

Per E-Mail an: musterklage@vzb.de

Per Online-Formular unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen/musterklage-barnim  

Per Post an:
Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Kennwort „Musterklage“
Babelsberger Str. 12
14473 Potsdam

Alle Informationen zur Teilnahme an der Musterfeststellungsklage unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen/musterklage-barnim

Auch Sparer:innen aus Märkisch-Oderland können klagen

Eine ähnliche Klage plant aktuell der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland. Diese Sparkasse war in Brandenburg die erste, die Prämiensparverträge gekündigt hat. Die Ansprüche drohen zum 31.12.2021 zu verjähren. Betroffene Sparer:innen können sich informieren, wie sie sich der geplanten Klage kurzfristig anschließen können: www.musterfeststellungsklagen.de/praemiensparen 

Informationen rund um Zinsanpassungen und Kündigungen von Prämiensparverträgen unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen 

Pressefotos

VZB-Chef Christian A. Rumpke  vor dem Brandenburgischen Oberlandes bericht (c) Karla Fritze / VZB  Gerichts-Briefkasten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts mit Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Barnim (c) Karla Fritze / VZB

BU: VZB-Chef Christian A. Rumpke vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht / Gerichts-Briefkasten: Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Barnim
© Karla Fritze / VZB

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht. 
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Aktenordner liegt auf dem Gerichtsbriefkasten

Musterklagen gegen die Sparkassen Barnim und Spree-Neiße

Machen Sie jetzt mit. Fragen und Antworten zu den Klagen gibt es hier.

Banknoten und Münzen

Ärger mit Sparkassen: Prämiensparverträge und Zinsberechnung

Wir setzen uns für Sparerinnen und Sparer ein und bieten Beratung. Informieren Sie sich hier zu unserer Arbeit und unseren Beratungsangeboten.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Eine Arztrechnung liegt auf dem Tisch, darauf ist ein Stethoskop abgelegt.

Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf

Verbraucher:innen müssen immer wieder für Kassenleistungen zahlen – das zeigt die Zwischenauswertung des Verbraucheraufrufs „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken!