Kostenloses Online-Seminar "ETF-Sparen für Einsteiger:innen" am 3. April um 17.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Achtung Fake: Abmahnungen zu Erotikfilmen in Umlauf

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale warnt vor falschen Zahlungsaufforderungen

Aktuell erhalten Brandenburger Verbraucher:innen mehrseitige und professionell anmutende Abmahnungen wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen, versendet von der vermeintlichen Kanzlei Duvenhoff, Lombardi & Cie. Die Absender hoffen offenbar darauf, dass die angeschriebenen Verbraucher:innen aus Scham einen Betrag von mehr als 700 Euro bezahlen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) rät Betroffenen, nicht zu reagieren und auf keinen Fall zu zahlen.

Off

Einige Verbraucher:innen in Brandenburg erhielten in letzter Zeit Post von der Kanzlei Duvenhoff, Lombardi & Cie, angeblich versendet im Auftrag der Firma MG Premium Ltd. aus Zypern. Den Betroffenen wird vorgeworfen, einen Pornofilm öffentlich zum Download angeboten zu haben. Die Überweisung soll nach Irland erfolgen. Die IBAN zur Überweisung beginnt mit dem Kürzel IE. Der Betrag beläuft sich laut den der VZB vorliegenden Schreiben auf satte 747,60 Euro.

„Diese Abmahnungen sind frei erfunden. Die Kanzlei, die die Verbraucher:innen anschreibt, existiert nach unseren Recherchen nicht unter der angegebenen Berliner Adresse“, erklärt Stefanie Kahnert, Juristin bei der VZB. „Betroffene sollten sich von dem Schreiben nicht unter Druck setzen lassen und auf keinen Fall zahlen“, rät die Verbraucherschützerin.

Ein weiteres Indiz, dass es sich um ein betrügerisches Schreiben handelt, ist die Aufforderung, Geld auf ein ausländisches Konto zu überweisen. „Zu erkennen sind ausländische Bankverbindungen daran, dass die IBAN nicht mit den Buchstaben DE für Deutschland beginnt“, so Kahnert.

Aber Vorsicht: Nicht jede Abmahnung zu einer Urheberrechtsverletzung ist frei erfunden. „Grundsätzlich sollten Verbraucher:innen umgehend reagieren und sich juristische Unterstützung holen, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert“, rät die Expertin. Wer unsicher ist, ob es sich um eine echte Abmahnung oder ein Fake-Anschreiben handelt, kann sich bei der VZB beraten lassen:

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Bild Teaser Beschwerdebox VZB

Beschwerde-Box der VZB

Sie haben Ärger - mit Ihrem Telefonanbieter, Ihr Prämiensparvertrag wurde gekündigt oder ein Online-Shop will die Ware nicht zurücknehmen? Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt Unternehmen ab, die gegen geltendes Recht verstoßen. Teilen Sie uns Ihre Beschwerde mit!

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.