Viele Anfragen erhält die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) aktuell zu Ärger mit Bausparkassen. Dabei geht es oft um Vertragskündigungen und nicht ausgezahlte Bonuszinsen. In einem Fall verlangte eine Bausparkasse von einem Kunden gar eine Nachzahlung von knapp 30.000 Euro an Regelsparbetrag. Die VZB erklärt, was Betroffene tun können.
In der Vergangenheit haben viele Bausparkassen ihre Tarife als attraktive Sparanlage verkauft. So bieten einige alte Bausparverträge aus heutiger Sicht eine hohe Guthabenverzinsung, die sich oft aus einer Grundverzinsung und einer Bonuszahlung zusammensetzt. „Aktuell kündigen viele Bausparkassen diese Bausparkonten und trennen sich so von den für sie unrentablen Verträgen“, berichtet Anett Fajerski, Finanzexpertin bei der VZB. Dabei verweigern sie nicht selten auch die Auszahlung der Bonuszinsen mit Verweis auf die Bausparbedingungen.
Bausparverträge rechtzeitig prüfen
Bei der Prüfung, ob dieses Geschäftsgebaren der Bausparkassen rechtens ist, muss immer der Einzelfall betrachtet werden. „Wir raten Bausparer:innen, sich ihre Verträge und insbesondere die Allgemeinen Bausparbedingungen zur Zinszahlung jetzt genau anzusehen“, so Fajerski. „In der Regel ist ein aktiver Verzicht auf das Bauspardarlehen Voraussetzung, um am Ende die Bonuszinsen zu erhalten. Auch muss man kontrollieren, ob die Bausparkasse den Vertrag wegen rückständiger Regelsparraten kündigen darf.“ Das Perfide daran: Die Regelbesparung wurde bei Vertragsabschluss oft nur als Empfehlung ausgesprochen, daher besparen viele Menschen ihre Bausparverträge nicht mehr oder nur gering. In solchen Fällen könnte das Kündigungsrecht der Bausparkasse nach unserer Rechtsauffassung verwirkt sein. Das können Betroffene von der Verbraucherzentrale prüfen lassen.
Wer bereits eine Kündigung erhalten hat, sollte schnell handeln
„Wenn bereits eine Kündigung des Anbieters eingegangen ist, sollten Betroffene sofort tätig werden, bevor das Guthaben ausgezahlt wird. Heißt: Aktiv auf das Darlehen verzichten und die Bonuszinsen verlangen sowie die Wirksamkeit der Kündigung rechtlich prüfen lassen“, so Fajerski.
Wer aufgrund einer Vertragskündigung oder bei der Prüfung der oft komplizierten Bedingungen Unterstützung braucht, kann sich an die Verbraucherzentrale wenden.
- Telefonische Beratung, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung,
- E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.