Kostenloses Online-Seminar "Für den Ernstfall gewappnet: Wissenswertes zur Patientenverfügung" am 3. Dezember um 16.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Bestell-Button muss eindeutig beschriftet sein

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt Zeitschriftenverlag erfolgreich ab

Ein Verbraucher stößt online auf die Werbung für eine Gratis-Zeitschrift zum Deutschlernen und klickt auf "Jetzt bestellen". Erst durch Mahnungen und ein Inkasso-Schreiben bemerkt er schließlich, dass seine Bestellung automatisch in ein kostenpflichtiges Abo übergegangen ist. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat den verantwortlichen Zeitschriftenverlag nun erfolgreich abgemahnt, weil die Beschriftung des Bestell-Buttons nicht eindeutig auf die anfallenden Kosten hingewiesen hat.

Off

„Jetzt gratis testen“, hieß es auf der Website zum Sprachmagazin „Deutsch perfekt“ des Spotlight Verlags. Dass die kostenlose Ausgabe ohne Kündigung nach zehn Tagen automatisch in ein Abo über 14 Ausgaben zu je 7,99 Euro überging, stand erst unterhalb des Buttons „Jetzt bestellen“.

Erfolgt ein Online-Kauf über eine Schaltfläche, sind Händler jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, diese gut lesbar und knapp mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung zu beschriften. „Die Beschriftung der Schaltfläche muss den Verbraucher ausdrücklich darauf hinweisen, dass er sich durch das Anklicken zu einer Zahlung verpflichtet“, erklärt Michèle Scherer, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Aus der Formulierung ‚Jetzt bestellen‘ geht eine solche Zahlungsverpflichtung nicht hervor.“

Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnte den Spotlight Verlag für den Verstoß ab. Die Verantwortlichen reagierten nun, unterzeichneten eine Unterlassungserklärung und änderten den Button auf dem Internetauftritt des Verlags.

Verbraucher, die ebenfalls Probleme mit ungewollten Abonnements haben, können sich bei der Verbraucherzentrale beraten lassen:

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Hand tippt auf virtuellem Warenkorb

Meine Rechte beim Onlineshopping

Von Abzocke über Informationspflichten bis Zahlungsmethoden: Welche Rechte man beim Interneteinkauf hat und worauf man achten muss!

Bild Teaser Beschwerdebox VZB

Beschwerde-Box der VZB

Sie haben Ärger - mit Ihrem Telefonanbieter, Ihr Prämiensparvertrag wurde gekündigt oder ein Online-Shop will die Ware nicht zurücknehmen? Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt Unternehmen ab, die gegen geltendes Recht verstoßen. Teilen Sie uns Ihre Beschwerde mit!

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
ratloses Ehepaar

Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.