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Einigung vor Gericht: Preiserhöhung nur mit Kündigungsrecht

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale und Tele Columbus schließen Vergleich

Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hatte gegen die Tele Columbus AG Klage eingereicht, da sie Preiserhöhungen an ihre Kundinnen und Kunden schickte – ohne Widerspruchs- oder Sonderkündigungsrecht. Die Verbraucherschützer hielten die zugrundeliegende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unzulässig. Nun einigten sich die Parteien vor Gericht.

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Im Frühjahr 2019 erhöhten verschiedene regionale Unternehmen der Tele Columbus Gruppe ihre Tarife für diverse Internet-, Festnetz- und TV-Verträge der Dachmarke PŸUR um kleine Beträge. Über den Anbieter beschwerten sich bei der VZB einige Verbraucher.

Auf der Website pyur.com gab die Tele Columbus AG an, Kunden stehe laut damals gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) kein Widerspruchs- bzw. Sonderkündigungs-recht zu, da die Anpassung innerhalb des vertraglich vereinbarten Rahmens liege. Die VZB hielt die zugrundeliegende Klausel der damaligen AGBs unzulässig und mahnte die Tele Columbus AG ab. Da der Anbieter keine Unterlassungserklärung abgab, erhob die VZB 2019 Klage vor dem Landgericht Berlin. Nun einigten sich die Parteien vor Gericht.

„Tele Columbus hat sich dazu verpflichtet, sich künftig nicht mehr auf die entsprechende Klausel zu berufen. Zudem werden alle von den Erhöhungen im Februar 2019 betroffenen Verbraucher informiert, dass ihnen ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Sie haben nun die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von sechs Wochen ab Zugang des Informationsschreibens zu kündigen“, kommentiert Michèle Scherer, Referentin für Digitale Welt bei der VZB. Tele Columbus hat sich zudem verpflichtet, die Informationsschreiben bis spätestens 30. September 2020 an die betroffenen Kunden zu versenden.

„Wir raten den betroffenen Verbrauchern, welche die von der Tele Columbus Gruppe durchgeführte Preiserhöhung für unverhältnismäßig halten, die Konditionen und Leistungen ihrer Verträge der Marke PŸUR genau zu studieren und gegebenenfalls das Sonderkündigungsrecht zu nutzen“, so Scherer. 

Weitere Informationen: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/35066

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher*innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher*innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

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