Kostenloses Online-Seminar „Photovoltaik: Die Kraft der Sonne nutzen" am 4. November um 16.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Garantie oder Gewährleistung? Reklamation leicht gemacht

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale: Tipps, Fristen und kostenloser Online-Check

Die vor einem Jahr gekaufte Waschmaschine schleudert nicht mehr oder das kürzlich bestellte T-Shirt hat ein Loch: Verbraucher:innen möchten in vielen Situationen wissen, ob sie ein Produkt reparieren lassen oder ihr Geld zurückverlangen können. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erklärt den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung, fasst die wichtigsten Tipps und Fristen zusammen und bietet Verbraucher:innen mit dem Umtausch-Check kostenlose individuelle Ersteinschätzungen an.

Off

Geht ein Produkt kaputt, haben Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen der Gewährleistung dem Verkäufer gegenüber zwei Jahre lang ein Recht auf Reparatur oder Neulieferung. Aber: Nach Ablauf des ersten halben Jahres trifft den Käufer die sogenannte Beweislast. „Geht ein Produkt nach mehr als einem halben Jahr kaputt, müssen Betroffene erst einmal beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand. Das ist der Praxis gar nicht so einfach“, sagt Torsten Eick, Rechtsexperte bei der VZB. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, Rechte über die Garantie geltend zu machen.

Eine Garantie ist, im Gegensatz zur Gewährleistung, immer eine freiwillige Leistung, meist des Herstellers. „Auf das Garantierecht können diejenigen zurückkommen, die beim Kauf eines Produktes vom Hersteller einen Hinweis erhalten haben, dass er eine Garantie gewährt, zum Beispiel eine kleine Broschüre“, erklärt Eick. Entscheidend ist dann, welche Rechte und Fristen die Garantie festlegt.

Wer unsicher ist, ob der Verkäufer oder Hersteller der richtige Ansprechpartner ist und auf welche rechtliche Grundlage man sich im Einzelfall am besten berufen sollte, dem bietet der Umtausch-Check der Verbraucherzentralen erste Hilfe. Hier können Betroffene sich nach Angabe einiger Informationen zu ihrem Fall eine kostenlose rechtliche Ersteinschätzung generieren und erhalten Briefvorlagen, mit denen sie sich an Hersteller oder Verkäufer wenden können. Für alle darüberhinausgehenden Fragen bietet die VZB individuelle rechtliche Beratung an:


Der Umtausch-Check wurde unter Federführung der Verbraucherzentralen Brandenburg und Niedersachsen im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Brief im Briefkasten

Umtausch-Check

Rückgabe, Umtausch, Garantie und Gewährleistung: Wenn Waren defekt sind oder Ihnen nicht gefallen, finden Sie hier heraus, welche Rechte Sie in Ihrem Fall haben.

Beratungsangebot: Wozu wir beraten.

Hier finden Sie alle Themen, zu denen wir Sie beraten können — von Verträgen & Reklamation über Geld & Versicherung bis hin zu Digitale Welt und Lebensmittel.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

BMUV-Logo

Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Eine Arztrechnung liegt auf dem Tisch, darauf ist ein Stethoskop abgelegt.

Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf

Verbraucher:innen müssen immer wieder für Kassenleistungen zahlen – das zeigt die Zwischenauswertung des Verbraucheraufrufs „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken!