Die vor einem Jahr gekaufte Waschmaschine schleudert nicht mehr oder das kürzlich bestellte T-Shirt hat ein Loch: Verbraucher:innen möchten in vielen Situationen wissen, ob sie ein Produkt reparieren lassen oder ihr Geld zurückverlangen können. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erklärt den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung, fasst die wichtigsten Tipps und Fristen zusammen und bietet Verbraucher:innen mit dem Umtausch-Check kostenlose individuelle Ersteinschätzungen an.
Geht ein Produkt kaputt, haben Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen der Gewährleistung dem Verkäufer gegenüber zwei Jahre lang ein Recht auf Reparatur oder Neulieferung. Aber: Nach Ablauf des ersten halben Jahres trifft den Käufer die sogenannte Beweislast. „Geht ein Produkt nach mehr als einem halben Jahr kaputt, müssen Betroffene erst einmal beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand. Das ist der Praxis gar nicht so einfach“, sagt Torsten Eick, Rechtsexperte bei der VZB. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, Rechte über die Garantie geltend zu machen.
Eine Garantie ist, im Gegensatz zur Gewährleistung, immer eine freiwillige Leistung, meist des Herstellers. „Auf das Garantierecht können diejenigen zurückkommen, die beim Kauf eines Produktes vom Hersteller einen Hinweis erhalten haben, dass er eine Garantie gewährt, zum Beispiel eine kleine Broschüre“, erklärt Eick. Entscheidend ist dann, welche Rechte und Fristen die Garantie festlegt.
Wer unsicher ist, ob der Verkäufer oder Hersteller der richtige Ansprechpartner ist und auf welche rechtliche Grundlage man sich im Einzelfall am besten berufen sollte, dem bietet der Umtausch-Check der Verbraucherzentralen erste Hilfe. Hier können Betroffene sich nach Angabe einiger Informationen zu ihrem Fall eine kostenlose rechtliche Ersteinschätzung generieren und erhalten Briefvorlagen, mit denen sie sich an Hersteller oder Verkäufer wenden können. Für alle darüberhinausgehenden Fragen bietet die VZB individuelle rechtliche Beratung an:
- Telefonische Beratung, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung,
- E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung
Der Umtausch-Check wurde unter Federführung der Verbraucherzentralen Brandenburg und Niedersachsen im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.